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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Auf jeden Regen folgt auch Sonnenschein.
Deutsches Sprichwort





Einkommensteuerrecht für Unternehmen

Die Pflicht zur Leistung von Einkommenssteuern wird durch sieben Einkunftsarten bestimmt, für die jeweils gesonderte Regelungen gelten. Nach dem Einkommensteuergesetz werden folgende Einkunftsarten unterschieden:
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte
Die Summe dieser Einkünfte wird durch verschiedene Posten korrigiert, wie etwa einem Verlustabzug, einem Sonderausgabenabzug, einem Abzug für außergewöhnliche Belastungen, einem Kinderfreibetrag und einem Härteausgleich. Das Ergebnis nach diesen Korrekturen stellt das zu versteuernde Einkommen dar.

Im Hinblick auf die Besteuerung von Einkommen aus Unternehmen ist zu unterscheiden, ob das Einkommen aus einem Einzelunternehmen oder aus einer Personengesellschaft stammt. In diesem Falle handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Stammt das Einkommen aus Gewinnausschüttungen von Körperschaften, z.B. einer GmbH oder AG, handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Aus den zu versteuernden Einkommen errechnet sich anhand der Tariftabelle die Höhe der Steuerpflicht.

 

Steuerrecht für Unternehmen

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