| Es gibt kaum Unternehmen, die
über Jahrzehnte Bestand haben und noch nicht einmal in eine Unternehmenskrise gelangt
wären. Aufgabe der Unternehmensführung ist es, eine solche Krise rechtzeitig zu
erkennen, um zu verhindern, dass sie die Existenz des Unternehmens vernichtet. Es gibt die
strategische Krise, bei der die Erfolgspotenziale des Unternehmens gestört oder zerstört
sind. Bei einer Erfolgskrise ist es dem Unternehmen nicht mehr möglich, Gewinne zu
erzielen. Häufig entstehen ganz erhebliche Verluste in einer solchen Phase der Krise. Und
bei einer Liquiditätskrise ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bedroht. Die
Ursache für das Entstehen einer Krise kann endogen oder exogen sein. Endogene Krisen
kommen aus dem Unternehmen selbst, wie z. B. Managementfehler, Fehlkalkulationen,
Qualitätsmangel, falsche Finanzplanung oder unzureichende Vertriebsaktivitäten. Exogene
Krisen sind beispielsweise Streiks, Unterbrechung der Rohstoffversorgung,
Wechselkursschwankungen oder starke Zinserhöhungen. Exogene Krisen sind aber häufig mit
endogenen Krisen verbunden, weil auf die exogenen Veränderungen nicht rechtzeitig und
nicht entschieden genug im Unternehmen reagiert wurde.
Eine Verknüpfung zwischen strategischer Krise, Erfolgskrise und Liquiditätskrise ist
stets gegeben. Jedoch sind die Reihenfolgen der Entstehung unterschiedlich. Eine
strategische Krise führt zur Erfolgskrise und diese zur Liquiditätskrise. Umgekehrt kann
es aber infolge falscher Liquiditätsplanung sein, dass zur Einsparung notwendige
unternehmerische Entwicklungen nicht vorgenommen werden, mit der Folge, dass eine
Erfolgskrise eintritt, die sodann in eine strategische Krise übergeht.
Insbesondere bei der hier zu betrachtenden schweren Krise eines Unternehmens bedarf es
eines fein abgestimmten Kataloges interner und externer Maßnahmen. Solche Maßnahmen sind
zum Beispiel:
- Zuführung von Liquidität durch Gesellschafter
- Auflösung stiller Reserven
- Verkauf von Anlagegütern und Nutzung durch Sale-and-lease-back-Verfahren
- Abbau von Vorräten
- Verbesserung der Unternehmensorganisation
- Verbessertes Qualitätsmanagement
- Abbau von Forderungen
- Stop nicht zwingend notwendiger Investitionen
- Verbesserung der Marketing- und Vertriebsstruktur
- Check aller möglichen Maßnahmen zur Kostensenkung
- Anpassung der personellen Kapazitäten
- Überprüfung der Produkt- und Programmpolitik
- Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens
- Finanzierungshilfen der öffentlichen Hand
- Stundung von Steuerschulden einschließlich Vollstreckungsaufschub und Steuererlass
- Partnersuche
- Stundungen der Bankdarlehen
- Zinslosstellung von Bankdarlehen
- Verzicht auf Teile von Bankdarlehen
Ist mit solchen Maßnahmen der Erhalt des Unternehmens nicht mehr möglich, müssen zur
Vermeidung der Zerschlagung des Betriebes Auffanglösungen durchgeführt werden. Solche
Auffanglösungen führen aber in der Regel zu einer neuen Inhaberschaft des Betriebes.
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