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Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft als
Mittel der
Unternehmenssanierung
| Ein in der Praxis oft verwendetes Mittel zur
Unternehmenssanierung ist die Gründung einer Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaft (BQG). Diese Gesellschaft wird auch als
Transfergesellschaft bezeichnet. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass bei
dem zu sanierenden Unternehmen in hohem Umfange Arbeitsplätze abgebaut
werden müssen, aber eine Massenkündigung vermieden werden soll. Im Rahmen
eines Sozialplans wird dann vereinbart, dass die betroffenen Arbeitnehmer in
eine eigene Gesellschaft wechseln, deren Gegenstand allein die
Qualifizierung und Weiterbildung der übernommenen Arbeitnehmer und die
Vermittlung im Arbeitsmarkt ist.
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| Finanziert wird die BQG vorrangig durch Zahlungen des
bisherigen Arbeitgebers und durch das Transferkurzarbeitergeld (§ 216b SGB
III). Die Zahlungen durch den bisherigen Arbeitgeber betreffen insbesondere
die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die Beiträge zur
Berufsgenossenschaft und Entgeltfortzahlungen (sog. Remanzenkosten). Für die
Qualifizierungsmaßnahmen bestehen Fördermöglichkeiten durch die
Bundesagentur für Arbeit und durch den Europäischen Sozialfonds. Durch
eine solche Sanierungsmaßnahme haben in der Regel alle Beteiligte nur
Vorteile. Für das abgebende Unternehmen bestehen insbesondere die folgenden
Vorteile:
- Die Kosten des Personalabbaus sind für das abgebende Unternehmen
geringer, als bei einer Massenkündigung.
- Der Personalabbau erfolgt schneller.
- Kündigungsschutzklagen werden vermieden.
Die Vorteile für die betroffenen Arbeitnehmer sind insbesondere:
- Die Aussichten für eine Eingliederung im Arbeitsmarkt sind besser.
- Sperrfristen oder die Verkürzung des Bezugszeitraums von
Arbeitslosengeld I (vgl. §§ 128, 144 SGB III) werden vermieden.
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