| Der für eine Sanierung aufzuwendende Betrag ist eine Investition. Man kann diesen Betrag für den Kauf von Aktien oder Anleihen, für den Kauf von Immobilien,
für die Errichtung einer Produktionsanlage oder für die Sanierung eines Unternehmens verwenden. Es handelt sich also dabei um die Anschaffungskosten im Rahmen
eines Projekts. Man könnte diesen Betrag als "Kaufpreis für den Erwerb eines sanierten Unternehmens" bezeichnen. Ob die Investition eines solchen Betrages sinnvoll
ist oder nicht berechnet sich daher nach der Investitionsrechnung auf der Grundlage des prognostizierten künftigen Ertrags des sanierten Unternehmens.
Beispiel: Ein Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG droht insolvent zu werden, weil dem Unternehmen wichtige Schlüsselmärkte für seine Produkte
weggebrochen sind. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG haben zwei Alternativen. Entweder wird das Unternehmen infolge der Insolvenz zerschlagen und sie haben das
bisher eingesetzte Kapital verloren oder sie investieren in die Sanierung des Unternehmens. Diese Sanierungsinvestition könnten sie aus eigenem Vermögen aufbringen und
dem Unternehmen durch eine Kapitalerhöhung zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage verhandeln sie mit den Gläubigern. Nach den ersten Verhandlungen liegen folgende
realistisch anzunehmende Daten vor:
Die Sanierung setzt zwei zentrale Maßnahmen voraus, nämlich einmal die Ablösung von Gläubigern in Höhe eines Betrages von 800.000 Euro und die Durchführung eines
Marketingprogramms zur Akquisition neuer Produkte mit Kosten von EUR 200.000. Die abzulösenden Gläubiger würden auf die den Betrag von 800.000 Euro übersteigenden Forderungen
verzichten. Beide Maßnahmen zusammen würden also dazu führen, dass die Gesellschafter der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Sanierungsvereinbarung mit den Gläubigern
Eigenkapital in Höhe eines Betrags von 1 Mio. Euro zuzuführen haben.
Nach der Kapitalerhöhung würde das Unternehmen folgende Ergebnisse erzielen: In den ersten beiden Jahren wird eine schwarze Null erzeugt. Es entsteht also weder ein Gewinn
noch ein Verlust. Bei der Ermittlung dieses Ergebnisses werden die Marketingkosten nicht mitgerechnet, weil es sich dabei um die Investition zur Gesundung des Unternehmens
handelt. Im dritten Jahr wird ein erster Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaftet. Danach steigen die Gewinne auf 75.000 Euro im vierten Jahr, auf 100.000 Euro im fünften Jahr
und auf 125.000 Euro im sechsten Jahr. Ab dem siebten Jahr kann dauerhaft mit einem Gewinn von 150.000 Euro gerechnet werden.
Ferner stellen die Gesellschafter folgende Rechnung auf: Sie könnten diesen Betrag von 1 Mio. Euro alternativ in festverzinsliche Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland
anlegen und würden hierfür Zinsen von jährlich 5 % erhalten. Wenn sie anstatt dessen den Betrag in die Sanierung der GmbH & Co. KG investieren, wollen sie diese Rendite
zuzüglich eines Risikozuschlags von 8 % jährlich im Hinblick auf das erhöhte Risiko eines sanierten Unternehmens erwirtschaften. Ihre Renditeerwartung für die Investition
von Sanierungskosten in Höhe von 1 Mio. Euro liegt damit bei 13 % jährlich.
Die Gesellschafter wollen wissen, ob sie einer Sanierung zu diesen Bedingungen zustimmen sollten. Hierzu ermitteln sie den Barwert der aus dem sanierten Unternehmen
erwarteten Gewinne und stellen diesen mit einem Betrag von 750.000 Euro fest. Da dieser Betrag wesentlich unter den Investitionskosten von 1 Mio. Euro liegt wollen
sie die Sanierung auf dieser Grundlage nicht durchführen. Jedoch wird den Gläubigern alternativ angeboten, sich an den Sanierungskosten in der Weise zu beteiligen, dass sie auf
weitere Forderungen in Höhe von 250.000 Euro verzichten, damit die Gesellschafter des zu sanierenden Unternehmens anstatt eines Betrages von 1 Mio Euro lediglich 750.000 Euro
an Kosten für die Sanierung des Unternehmens aufzuwenden haben. Die Gläubiger würden also anstatt 800.000 Euro nur 550.000 Euro erhalten.
|