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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Bei ruhigem Wetter kann jeder leicht Steuermann sein.
asiatisches Sprichwort


Unternehmenskultur



Verhaltenskodex im Unternehmen

Die Verhaltensregeln im Unternehmen werden immer strenger. Dies gilt nicht nur für börsennotierte Unternehmen, für die bereits zahlreiche gesetzliche Regelungen bestehen. So soll der Deutsche Corporate Governance Codex die Regeln zur Leitung und Überwachung des Unternehmens transparenter zu machen, um das Vertrauen in die Unternehmensführung zu stärken.


Auch andere und mittlere Unternehmen sind zunehmend darauf bedacht, die Verhaltensregeln im Unternehmen festzuschreiben. So machen auch größere Unternehmen sogar ihren Lieferanten und Geschäftspartnern Vorgaben zum Verhalten.

Die Verhaltensregeln unterscheiden dabei das Verhalten im Unternehmen und das Verhalten gegenüber Dritten.

Zu den Verhaltensregeln im Unternehmen gehören z.B.

  • Die Nutzung betrieblichen Vermögens durch die Mitarbeiter für private Zwecke wie z.B. Internet oder Telefon oder die Verwendung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
  • Die Nutzung des Dienstwagens z.B. durch Familienmitglieder.
  • Die Mitnahme des Ehegattens auf Dienstreisen.
  • Die Verhinderung sexueller Belästungen im Unternehmen.
  • Das Rauchen am Arbeitsplatz und der Genuss von Alkohol.
  •  

Solche Richtlinien sind im Unternehmen mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG).

Zu den Verhaltensregeln gegenüber Dritten gehören z.B.

  • Die Annahme von Geschenken und private Einladungen durch Kunden und Lieferanten.
  • Geschenke gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Solche Verhaltensregeln bilden insgesamt die Unternehmenskultur und haben Ausstrahlung auf die gesamte Strukur der Kultur auch im Hinblick auf Verhalten, die im Verhaltenskodex nicht ausdrücklich angesprochen werden.

Bei allen Regeln sind insbesondere die Grenzen des Persönlichkeitsrechts zu beachten.