| Auch andere und mittlere Unternehmen sind zunehmend
darauf bedacht, die Verhaltensregeln im Unternehmen festzuschreiben. So machen auch größere Unternehmen
sogar ihren Lieferanten und Geschäftspartnern Vorgaben zum Verhalten.
Die Verhaltensregeln unterscheiden dabei das Verhalten im Unternehmen und das Verhalten
gegenüber Dritten.
Zu den Verhaltensregeln im Unternehmen gehören z.B.
- Die Nutzung betrieblichen Vermögens durch die Mitarbeiter für private Zwecke wie z.B. Internet oder
Telefon oder die Verwendung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
- Die Nutzung des Dienstwagens z.B. durch Familienmitglieder.
- Die Mitnahme des Ehegattens auf Dienstreisen.
- Die Verhinderung sexueller Belästungen im Unternehmen.
- Das Rauchen am Arbeitsplatz und der Genuss von Alkohol.
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Solche Richtlinien sind im Unternehmen mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG).
Zu den Verhaltensregeln gegenüber Dritten gehören z.B.
- Die Annahme von Geschenken und private Einladungen durch Kunden und Lieferanten.
- Geschenke gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
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