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Rechtsberatung durch die Firmengruppe SEEFELDER |
| Die Firmengruppe SEEFELDER übernimmt auch die Rechtsberatung der von ihr betreuten Unternehmen,
soweit dies innhalb des weiten Rahmens des Rechtsdienstleistungsgesetzen möglich ist.
Rechtsberatungen von Unternehmen können erfolgen durch Rechtsanwälte, Verbände und Vereine gegenüber ihren
Mitgliedern und auch, wie in unserem Falle, durch Gesellschaften der Unternehmensberatung. Die Abgrenzung der Befugnisse zur Rechtsberatung
ist nach der Gesetzeslage wie folgt:
Ab dem 01.07.2008 gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Nach § 5 RDG
sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen
Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder
Tätigkeitsbild gehören. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine
Nebenleistung vorliegt, kommt es auf den Inhalt, den Umfang und den
sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der
Rechtskenntnisse an, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind (§ 5 Abs.
1 Satz 2 RDG). Es ist gegenüber dem bisherigen Recht nicht mehr
erforderlich, dass der Rechtsdienstleistung nur eine untergeordnete
Bedeutung zukommt. Rechtsdienstleistungen können daher auch dann erbracht werden, wenn sie ein
erhebliches Gewicht besitzen. Voraussetzung ist lediglich, dass ein innerer
Zusammenhang mit der Hauptleistung besteht, dass also die
Rechtsdienstleistung eine Nebenleistung ist. Gerade in dem Bereich unserer Strategieberatung von Unternehmen
kommt fundierten Rechtskenntnissen in den Bereichen des Wirtschafts-, Unternehmens-, Steuer- und Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung zu.
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Stets als erlaubte Nebenleistungen gelten
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen (§ 5
Abs. 2 RDG). Eine Unternehmensberatung kann angesichts der intensiven rechtlichen Durchdringung unternehmerischen Handelns ohne
vertiefte Rechtskenntnisse aller rechtlichen Belange, mit denen eine Unternehmensführung
in Kontakt kommt, nicht qualitativ und erfolgreich sein. Dies gilt
insbesondere für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung und
Organisation von Unternehmen, bei der internationalen Gestaltung von
Konzernstrukturen und bei M&A-Projekten. Das
Rechtsdienstleistungsgesetz schafft die Grundlage für eine entsprechende
Tätigkeit.
Vor diesem Hintergrund können wir unseren Mandanten erhebliche Vorteile bieten. Die Rechtsberatung erfolgt nicht losgelöst von den
strategischen und betriebswirtschaftlichen Inhalten und Aufgaben, sondern stellt ein Mischung dar. Es wird stets darauf geachtet,
wo im Einzelfall der Schwerpunkt der Beratung und Betreuung liegt. Manchmal steht das Rechtliche im Vordergrund. Manchmals muss sich
das Rechtliche in die Strategie einfügen und man kommt dadurch schnell zu einem Kompromiss und vermeidet eine rechtliche Auseinandersetzung,
die entweder Geschäftsverbindungen zerstört oder gar in Rechtsstreitigkeiten mündet - in jedem Falle aber teuer ist. Und alles wird im Controlling der Strategie auf die
wirtschaftlichen Komponenten untersucht. Das bedeutet, dass Rechthaberei keine Option ist. Auf einem bestehenden oder vermeintlichen Recht
zu bestehen hat nur Sinn, wenn sich dies in die Strategie und die wirtschaftlichen Komponenten des Unternehmens einfügt. Dies ist aber eher
selten der Fall.
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