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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Begabung verpflichtet.
Deutsches Sprichwort





Rechtsberatung durch die Firmengruppe SEEFELDER

Die Firmengruppe SEEFELDER übernimmt auch die Rechtsberatung der von ihr betreuten Unternehmen, soweit dies innhalb des weiten Rahmens des Rechtsdienstleistungsgesetzen möglich ist. Rechtsberatungen von Unternehmen können erfolgen durch Rechtsanwälte, Verbände und Vereine gegenüber ihren Mitgliedern und auch, wie in unserem Falle, durch Gesellschaften der Unternehmensberatung.

Die Abgrenzung der Befugnisse zur Rechtsberatung ist nach der Gesetzeslage wie folgt:
Ab dem 01.07.2008 gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Nach § 5 RDG sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Nebenleistung vorliegt, kommt es auf den Inhalt, den Umfang und den sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse an, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind (§ 5 Abs. 1 Satz 2 RDG). Es ist gegenüber dem bisherigen Recht nicht mehr erforderlich, dass der Rechtsdienstleistung nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Rechtsdienstleistungen können daher auch dann erbracht werden, wenn sie ein erhebliches Gewicht besitzen. Voraussetzung ist lediglich, dass ein innerer Zusammenhang mit der Hauptleistung besteht, dass also die Rechtsdienstleistung eine Nebenleistung ist. Gerade in dem Bereich unserer Strategieberatung von Unternehmen kommt fundierten Rechtskenntnissen in den Bereichen des Wirtschafts-, Unternehmens-, Steuer- und Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung zu.



Stets als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen (§ 5 Abs. 2 RDG). Eine Unternehmensberatung kann angesichts der intensiven rechtlichen Durchdringung unternehmerischen Handelns ohne vertiefte Rechtskenntnisse aller rechtlichen Belange, mit denen eine Unternehmensführung in Kontakt kommt, nicht qualitativ und erfolgreich sein. Dies gilt insbesondere für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung und Organisation von Unternehmen, bei der internationalen Gestaltung von Konzernstrukturen und bei M&A-Projekten. Das Rechtsdienstleistungsgesetz schafft die Grundlage für eine entsprechende Tätigkeit.

Vor diesem Hintergrund können wir unseren Mandanten erhebliche Vorteile bieten. Die Rechtsberatung erfolgt nicht losgelöst von den strategischen und betriebswirtschaftlichen Inhalten und Aufgaben, sondern stellt ein Mischung dar. Es wird stets darauf geachtet, wo im Einzelfall der Schwerpunkt der Beratung und Betreuung liegt. Manchmal steht das Rechtliche im Vordergrund. Manchmals muss sich das Rechtliche in die Strategie einfügen und man kommt dadurch schnell zu einem Kompromiss und vermeidet eine rechtliche Auseinandersetzung, die entweder Geschäftsverbindungen zerstört oder gar in Rechtsstreitigkeiten mündet - in jedem Falle aber teuer ist. Und alles wird im Controlling der Strategie auf die wirtschaftlichen Komponenten untersucht. Das bedeutet, dass Rechthaberei keine Option ist. Auf einem bestehenden oder vermeintlichen Recht zu bestehen hat nur Sinn, wenn sich dies in die Strategie und die wirtschaftlichen Komponenten des Unternehmens einfügt. Dies ist aber eher selten der Fall.