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Die Corporate Governance
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Der Begriff Corporate Governance umfasst die
Werte und Grundsätze für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Es
bestehen sowohl länderspezifische Corporate-Governance-Bestimmungen als auch
länderübergreifende branchenspezifische Regelungen. In Deutschland sind die
Corporate-Governance-Grundsätze in dem so genannten Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) enthalten, die regelmäßig erweitert werden. Eingangs
dieses Kodex wird deutlich gemacht, dass dieser wesentliche gesetzliche
Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter
Gesellschaften (Unternehmensführung) darstellt und international und
national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller
Unternehmensführung enthält. Der Kodex soll das deutsche Corporate
Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das
Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der
Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher
börsennotierter Gesellschaften fördern. Der Kodex hat das Ziel, die in
Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung
für nationale und internationale Investoren transparent zu machen, um das
Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Unternehmen zu stärken.
Corporate Governance hat vor allem für börsennotierte Unternehmen eine
erhebliche Bedeutung.
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| Der Deutsche Corporate Governance Kodex
gliedert sich in sieben Teile, nämlich
- Präambel
- Aktionäre und Hauptversammlung
- Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Transparenz
- Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Kodex enthält Empfehlungen („Soll“-Vorschriften) und Anregungen („Kann“-Vorschriften). Eine Anwendungspflicht
besteht nicht, so dass ihre Befolgung freiwillig ist.
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