Unternehmensfinanzierung bisher |
Unternehmensfinanzierung heute und vor allem künftig |
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Durch den stetigen Aufwärtstrend der Wirtschaftsentwicklung
nach dem zweiten Weltkrieg war das Geschäft der Unternehmensfinanzierung ein
lohnendes Geschäft. Der Fremdkapitalgeber umwarb das Unternehmen, um dieses
finanzieren zu können. Eine Bank oder Sparkasse, die nicht mitmachen wollte,
war schnell durch die Konkurrenz ersetzt. |
Der stetige Aufwärtstrend bei der Wirtschaftsentwicklung
existiert nicht mehr. Die Finanzierung von Unternehmen mittels Darlehen ist
für Banken und Sparkassen riskanter geworden. Viele Banken haben heute
erhebliche Probleme durch hohe Abschreibungen auf ihre Kreditforderungen.
Dies betrifft vor allem Banken und Sparkassen, die in der Vergangenheit eine
Expansion durch den Ausbau der Unternehmensfinanzierung betrieben haben. Das
macht sie heute vorsichtiger bei der Vergabe neuer Kredite. Sie sind
risikobewusster geworden. |
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Banken und Sparkassen stellten den Unternehmen Fremdkapital zu günstigen
Zinssätzen zur Verfügung. Das Risiko eines Forderungsausfalls war gering.
Deshalb beinhaltete der Zins lediglich eine geringe Risikoprämie. |
Die Kreditvergabe
erfolgt risikoorientiert und eher zurückhaltend. Das Risiko der
Unternehmensfinanzierung ist erheblich. In die Fremdkapitalzinsen werden
erhöhte Risikobeiträge einkalkuliert. Unternehmen mit einem erhöhten Risiko
erhalten keinen Kredit. |
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die Kreditvergabe kam es in erster Linie auf den persönlichen Kontakt des
Unternehmers zu den Leitern der jeweiligen Zweigstelle der Bank oder
Sparkasse an. Dieser kannte das Unternehmen und konnte die Zuverlässigkeit
des Managements einschätzen. Bis zu hohen Grenzen konnte er selbst über die
Kreditvergabe aus eigener Beurteilung entscheiden. |
Die
Kreditentscheidung wird anonym im Hintergrund von anderen Personen
getroffen, als denjenigen, die die Kontaktpersonen zum Unternehmen sind. Die
Kreditentscheidung wird ferner im wesentlichen von einer immer mehr
verfeinerten Software vorbereitet, die die Höhe des Risikos der
Unternehmensfinanzierung ermittelt. |
Die
Fremdfinanzierung von Unternehmen wurde aufgrund des Steuerrechts bevorzugt.
Wurde das Unternehmen durch eine Körperschaft betrieben, waren die
Körperschaftssteuern auf ausgeschüttete Gewinne höher als im Falle ihrer
Thesaurierung zum Zwecke der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Ferner konnten
(und können) die Zinsen als Betriebsausgaben abgesetzt werden (bei dem für
die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinn die Zinsen für Dauerschulden
allerdings nur zur Hälfte). Wer den Gewinn stehen ließ wurde steuerlich
durch einen erhöhten Steuersatz bestraft.
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Die
Körperschaftssteuern wurden auf einen einheitlichen Satz von 25 % des
Gewinns reduziert. Allerdings werden bei der Ausschüttung an den
Anteilseigner diese Körperschaftssteuern nicht mehr auf dessen Steuerschuld
als Guthaben angerechnet. Statt dessen hat er nur die Hälfte dieser
Einkünfte zu versteuern. Ein großer Vorteil ist damit zwar gegenüber dem
bisherigen System nicht erfolgt, weil die Belastung der Körperschaft für
Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag noch immer hoch
ist und zudem eine erneute Versteuerung bei der Ausschüttung erfolgt. Aber
zumindest wurden dadurch die größten Nachteile einer
Eigenkapitalfinanzierung durch Abschaffung des erhöhten Steuersatzes bei
einer Gewinnthesaurierung abgemildert. |
| Das
bisherige Konkursrecht sicherte den Fremdkapitalgebern die nahezu
uneingeschränkten Möglichkeiten bei Absicherung und Verwertung von
Sicherheiten. |
Das seit 1999
geltende Insolvenzrecht beschränkt den Sicherheitennehmer in der Verwertung
von Sicherungsgut. Der Insolvenzverwalter verfügt über eine starke
Rechtsstellung gegenüber dem Sicherungsnehmer, damit er für den Fall der
Unternehmensfortführung das betriebsnotwendige Vermögen in der Gesamtheit
erhalten kann. |