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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung








Beispiele unserer Tätigkeit

Unsere Tätigkeit wird an folgenden Beispielen verdeutlicht:

Strategie-
beratung

Was ist das Ziel und wie kommt das Unternehmen dorthin? Insbesondere bei der Strategieberatung unterstützen wir unsere Mandanten, den richtigen Weg zu finden. Strategien für Unternehmen zu konzipieren setzt insbesondere die Anwendung der Szenario-Technik voraus. Dabei werden nicht nur die wirtschaftlichen Belange, sondern insbesondere auch alle potenziellen rechtliche Hindernisse oder rechtliche Angriffe Dritter berücksichtigt. Eine Strategieplanung für Unternehmen setzt daher nicht nur fundierte Kenntnisse in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen, sondern insbesondere tiefgründige praktische Erfahrungen voraus.

Gestaltung von Unternehmens-strukturen

Für die Gestaltung von Unternehmensstrukturen gibt es zahlreiche und nahezu unüberschaubare rechtliche Gestaltungsformen. Bei der konkreten Wahl der Gestaltungsform sind darüber hinaus vielfältige Fragen zu berücksichtigen, wie z.B. die Erreichung eines optimalen Steuerkonzepts, die Finanzierbarkeit der Unternehmensidee, haftungs- und risikorechtliche Fragen und konzernrechtliche Organisationsformen. Zudem müssen die einzelnen Möglichkeiten in einem speziell auf das konkrete Unternehmen zugeschnittenen Mix maßgeschneidert zusammengestellt und eingesetzt werden. Unsere Beratungen in der Gestaltung von Unternehmensstrukturen sind global, also unter Einschluss internationaler Möglichkeiten der Unternehmensorganisation.

Unternehmens-
gründung

Die Gestaltung der Unternehmensstruktur beginnt bereits bei der Unternehmensgründung. Sie soll einerseits die Ziele des Unternehmens fördern. Sie soll aber andererseits ohne große Kosten und steuerrechtliche Hindernisse flexibel und elastisch genug sein, um sich den geänderten Unternehmenszielen anpassen zu können. Der Berater muss vor allem dem Unternehmensgründer aus seiner Erfahrung heraus mitteilen, welche Änderungen in der Unternehmensstruktur in der Regel notwendig werden und wie solche Änderungen bereits zu Beginn an berücksichtigt werden können.

Erstellung einer Risiko-Inventur

Die hohe Zahl der Insolvenzen von Unternehmen und die Entwicklung der Insolvenzhäufigkeit in den letzten Jahrzehnten zeigt, wie überaus risikobehaftet heute die Unternehmensführung ist. In der Regel liegen die strukturellen Ursachen für die Unternehmenskrise lang zurück und werden von der Unternehmensführung nicht erkannt oder verdrängt. Unsere Aufgabe ist es, die strukturellen Risiken in der Unternehmensführung unserer Mandanten zu erforschen und frühzeitig auf eine Minderung des Risikos durch konkrete Vorschläge und Konzepte hinzuwirken. 

Corporate Identity, Corporate Design, Unternehmens-
kultur, Branding

Corporate Identity, Corporate Design, Unternehmenskultur und Branding sind Stichwörter für die Unternehmensphilosophie und für die Kundgabe nach außen. Wesentlich ist hierfür die Frage: "Nach welchen ethischen Grundsätzen und mit welchen Zielen wollen wir arbeiten und wie wollen wir dies der Öffentlichkeit mitteilen?" Mit dem Auftritt eines Unternehmens in der Öffentlichkeit, z.B. durch einen Internetauftritt, durch Werbe- und Marketingaktivitäten oder durch die Öffentlichkeitsarbeit, läuft dieses zudem schnell Gefahr, in dem höchst komplexen Zusammenspiel von gesetzlichen Regelungen zum Wettbewerbsrecht und zu den gewerblichen Schutzrechten Dritter Fehler zu machen und von Konkurrenzunternehmen oder Abmahnvereinen rechtlich belangt zu werden.  

Mergers & Acquisitions

Im Zuge der immer mehr fortschreitenden Globalisierung ist der Erfolg eines Unternehmens insbesondere davon geprägt, wie intensiv und wie gut er in ein unternehmerisches Netzwerk integriert ist. Dies kann erfolgen durch Kooperationen und Joint Ventures, durch Beteiligungen oder auch durch Kauf und Verkauf von Unternehmen - und dies weltweit. 

Sachverhalts-
recherchen

Als Unternehmen ist man stets in feindlichem Gebiet. Andere Teilnehmer des Wirtschaftskreislaufes versuchen oftmals, mit unfairen und illegalen Mitteln Vorteile für sich auf Kosten Anderer zu erreichen. Viele dieser in einer solchen Weise Handelnden sind bei der Erlangung unrechtmäßiger Vorteile derart geschickt, dass es oftmals nicht oder sehr spät auffällt, nach welchem Konzept die Vorteilsnahme erfolgt ist. Der Unternehmer, der solche Techniken der unzulässig Handelnden nicht kennt oder hierin nicht erfahren ist, ist diesem Treiben in der Regel hoffnungslos ausgesetzt. Vielfach erkennen die Unternehmensführer nicht, dass sie Opfer solcher Machenschaften geworden sind oder sie wissen nicht, wie sie dies beweisen können, um die eigenen Rechte geltend machen zu können. Wir erforschen in solchen Fällen die Sachverhalte, stellen die Verbindung zwischen einzelnen Ereignissen her und fügen diese zu einem Gesamtbild zusammen.

Unternehmens-
pläne

Schriftliche Unternehmenspläne sind sowohl für die interne Arbeit bei der Unternehmensleitung, also auch gegenüber Dritten notwendig, wie z.B. gegenüber Investoren, Kapitalgebern oder Kooperationspartnern. Ist dieser Unternehmensplan falsch, geschönt oder unvollständig, hat dies für den Unternehmer fatale Konsequenzen zur Folge. Die Geschäftsführung kennt das eigene Ziel nicht, Dritte können gegen den Unternehmer, z.B. den Geschäftsführer oder Vorstand, persönlich Schadenersatzansprüche geltend machen oder gar ein Ermittlungsverfahren durch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs in Gang setzten. Die Erstellung eines Unternehmensplans als Grundlage eines Emissionsprospektes setzt insbesondere die Kenntnis voraus, welche Inhalte nach Gesetz und Rechtsprechung notwendig sind.

Unternehmens-
bewertungen

Was ist ein Unternehmen wert? Diese Frage stellt sich in einer Vielzahl von Fällen. Beim Kauf und Verkauf von Unternehmen wird dadurch der Kaufpreis bestimmt. Bei der Ausgabe von Beteiligungen wird der Kurswert und insbesondere das Agio bestimmt. Bei der Beteiligung von Kindern an der Familienpersonengesellschaft wird zur Erreichung eines steuerlichen "Familiensplittings" ermittelt, bis zu welcher Grenze Gewinnverteilungvereinbarungen von den Finanzverwaltungen anerkannt werden. In Erbstreitigkeiten oder bei Scheidungen geht es um Pflichtteilsansprüche oder um Ansprüche auf den Zugewinn. 

Mediation

Umfangreiche Rechtsstreitigkeiten sind nicht nur teuer und langwierig, sie zerstören in der Regel unwiederbringlich das Vertrauensverhältnis zu einem Geschäftspartner, mit dem vielleicht trotz des Konflikts weiter zusammen gearbeitet werden muss oder sollte. Ferner gilt das geflügelte Wort, dass man vor Gericht nicht Recht, sondern lediglich ein Urteil erhält. Die Grundlage für diese Aussage besteht darin, dass auf der Basis des Sachvortrags und der Beweislage das juristische Ergebnis eher mathematisch in der Argumentationskette gefunden wird, ohne dass die konkrete Interessenslage eine maßgebliche Rolle für die Entscheidung des Gerichts gebildet hätte. Dies führt zur Unzufriedenheit zumindest einer der Streitparteien - meist sind sogar beide Streitparteien unzufrieden - und führt dazu, dass der im Rechtsstreit unterliegende Teil den Streit auf einer anderen Plattform weiterführt. Wir bieten mit der Mediation andere Formen der Konfliktbewältigung an, und zwar mit dem Ziel des Erreichens einer interessengerechten Lösung, die ein weiteres Zusammenarbeiten der Parteien ermöglicht. Vielfach ist die Zusammenarbeit zwischen den Konfliktparteien nach einer Mediation intensiver und vertrauensvoller als vor Ausbruch des Konflikts.

Interims-
management

Vielfach werden unsere Leistungen benötigt, bei denen wir nicht mehr beraten, sondern selbst machen. So übernehmen wir beispielsweise bei Unternehmenssanierung vorübergehend die Geschäftsführung, bis diese neu geordnet werden kann. Oder wir übernehmen für ausländische Unternehmen zunächst die Unternehmensführung, bis die deutsche Tochtergesellschaft etabliert ist und die Geschäftsführung neu besetzt werden kann. Und schließlich sind wir bei vielen Unternehmen als Testamentsvollstrecker eingesetzt, so dass wir in diesem Rahmen das Unternehmen des Erblassers führen, bis die eigentliche Unternehmensnachfolge greift.