Suchen bei seefelder.de
Benutzerdefinierte Suche



Sonntag, 01.08.2010
Home Inhaltsverzeichnis Lexikon Seminare Beratung und Service Unternehmens- und Partnerbörse Über uns Impressum, Kontakt


Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung


Nichts ist mächtiger als eine Idee zur richtigen Zeit.
Victor Hugo





Pralinenresidenz Georgenstein

Mit feinsten handgemachten Pralinen Geschäftskontakte vertiefen





RSS-Feeds
Rechtsprechung des BGH

Zur GmbH




 

Testen Sie Ihr Wissen zur Unternehmenssanierung

Hier ist es möglich, dass mehrere Antworten richtig sind!

Frage 1:
Wann müssen sie als Geschäftsführer einer GmbH, GmbH & Co. KG oder AG Insolvenzantrag stellen?

bei drohender Zahlungsunfähigkeit
bei Zahlungsunfähigkeit

bei Überschuldung

Frage 2:
Wenn Sie für Ihr Unternehmen Insolvenzantrag stellen: Wie wird das  Insolvenzgericht unmittelbar auf Ihren Antrag im Regelfall reagieren?

das Insolvenzverfahren eröffnenoder
einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen
oder
einen Gerichtskostenvorschuss verlangen
 oder
einen Gutachter mit der Prüfung beauftragen  

Frage 3:
Wer kann beim Insolvenzgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine Gesellschaft stellen?

der Geschäftsführer
der Gesellschafter

ein Gläubiger

jeder Dritte, damit kein insolventes Unternehmen im Markt verbleibt

Frage 4:
Ihre GmbH ist durch Kündigung des Kredits durch die Hausbank mit Eintritt der gesetzten Frist zur Rückzahlung zahlungsunfähig geworden weil Sie die Zahlung nicht leisten konnten. Sie bemühen sich bei Ihrer zweiten Bankverbindung um eine Umschuldung. Es ist aber noch völlig unsicher, ob Sie dies erreichen können. Wie müssen Sie darauf reagieren?.

innerhalb eines Monats Insolvenzantrag stellen

innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen


sofort Insolvenzantrag stellen


eine Fristverlängerung beim Insolvenzgericht beantragen, z.B. von sechs Wochen

Frage 5:
Ihre GmbH kann zahlreiche Gläubiger nicht bezahlen. Viele vollstrecken bereits gegen diese. Ein Gläubiger hat Insolvenzantrag gestellt. Sie wollen aber nicht, dass das Unternehmen zerschlagen wird. Was sollten Sie tun?

dem Gläubiger Schadenersatz androhen, damit er den Insolvenzantrag zurücknimmt

mit allen Gläubigern Kontakt aufnehmen und Stundungen vereinbaren


eine Auffanggesellschaft gründen, die mit Zustimmung des einzusetzenden Insolvenzverwalters den Geschäftsbetrieb übernehmen kann


abwarten und hoffen, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführt

Frage 6:
Weiter zur Frage 4. Wie können Sie die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags vermeiden?

die Zahlung innerhalb von drei Wochen durch die andere Bank beschaffen und die Hausbank ablösen

mit der Hausbank vereinbaren, dass sie die gesetzte Zahlungsfrist verschiebt um einige Wochen


eine Kreditzusage der anderen Bank beschaffen, die aber die Ablösung der Hausbank erst vornehmen kann, wenn eine Grundschuld auf Ihrem Privathaus eingetragen ist, was aber noch etwa zwei Wochen dauern wird

eine Annonce aufgeben für die Beteiligung Dritter an Ihrem Unternehmens



Nähere Informationen in unseren Broschüren zur
Unternehmensführung für Studium und Praxis