Testen Sie Ihr Wissen zum Eigenkapital einer GmbH, GmbH & Co. KG oder AG
Frage 1:
Was ist das Eigenkapital einer GmbH in wirtschaftlicher Hinsicht?
das gezeichnete Stammkapital
das noch vorhandene Stammkapital
tatsächliche Aktiva abzüglich tatsächliche Passiva
Frage 2:
Sind Rückstellungen Eigenkapital?
ja
nein
Frage 3:
Sie wollen an Ihrer Gesellschaft stille Gesellschafter beteiligen. Wann ist die Beteiligung Eigenkapital?
bei der typisch stillen Gesellschaft
bei der atypisch stillen Gesellschaft
Frage 4:
Über welchen Eigenkapitalanteil (in Prozent der Gesamtfinanzierung) sollten kleinere und
mittlere Unternehmen verfügen, wenn sie als gesund finanziert angesehen werden sollen?
mehr als 10 %
mehr als 25 %
mehr als 50 %
Frage 5: . Die GmbH hat einen hohen Gewinnvortrag, weil sie Beteiligungen an Tochtergesellschaften mit gutem Gewinn verkaufen konnte. In der
Steuerbilanz ist aber noch ein Verlustvortrag enthalten. Kann die Gesellschaft den Gewinnvortrag ausschütten?
ja, weil für Ausschüttungen die Handelsbilanz gilt.
nein, weil erst noch der steuerliche Verlustvortrag mit steuerpflichtigen Gewinnen getilgt werden muss.
Frage 6:
Ein Gesellschafter ist wesentlich an einer GmbH beteiligt. Vor
vielen Jahren hat er der Gesellschaft ein Darlehen gegeben, das dieses
allmählich tilgt. Nunmehr wird die GmbH insolvent: Muss der Gesellschafter die erhaltenen Tilgungen zurückzahlen?
nein, er kann alles behalten
ja, er muss alle Tilgungen zurückzahlen
er muss nur diejenigen Tilgungen erstatten, die er innerhalb des letzen Jahres vor dem Insolvenzantrag erhalten hat
Frage 7:
Was ist eine Rangrücktrittserklärung?
wenn Gläubiger der Gesellschaft ihre Forderungen nur geltend machen, wenn eine
ausreichende Liquidität vorhanden ist
wenn ein Gläubiger der Gesellschafter sich verpflichtet, seine Forderung nur im Range
nach allen anderen Gläubigern geltend zu machen
Frage 8:
Kann die Eigenkapitalbasis durch Gewinnthesaurierung verbessert werden?
ja nein
Frage 9: Was versteht man unter einer Eigenkapitalrentabilität?
der Gesamtgewinn des Unternehmens in Bezug
auf das effektive Vermögen der Gesellschaft
die Ausschüttungen an die Gesellschafter
Frage 10:
Handelt es sich um eine unzulässige Einlagenrückgewähr, wenn der
Geschäftsführer der GmbH Zahlungen aus dem Stammkapital an den
Gesellschafter leistet, z.B. im Rahmen eines Cash-Pooling?
ja. der Geschäftsführer darf keinerlei Zahlungen
aus dem Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter vornehmen
nein, solange der Rückgewährsanspruch gegen den Gesellschafter
vollwertig ist.