Die GmbH & Co KG auf Aktien
Rechtsform für mittelständische UnternehmenUnternehmer
benötigen oftmals viel Kapital, das sie nur in Ausnahmefällen aus eigener Kraft
finanzieren können. Eine Fremdfinanzierung sollte als Basis einer solchen Finanzierung
ausscheiden, weil sie, sollte sie überhaupt möglich sein, das Unternehmen in eine
Abhängigkeit vom Fremdkapitalgeber und damit in eine erhebliche Risikolage bringt. Eine
Fremdfinanzierung kann daher lediglich begleitend eingesetzt werden.
Die Finanzierung kann dann in der Regel nur über den allgemeinen
Kapitalmarkt erfolgen. Dabei denkt man in erster Linie an große Unternehmen in der
Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die Überlegung, mittelständische Unternehmen in der
Rechtsform der Aktiengesellschaft zu organisieren, ist für viele mittelständische
Unternehmensführer neu, da sie noch in den Bahnen der GmbH und der GmbH & Co. KG
denken. Sie halten die Rechtsform der Aktiengesellschaft für zu starr, zu teuer und den
Großkonzernen vorbehalten. Dies mag bislang richtig gewesen sein. Seit dem "Gesetz
für kleine Aktiengesellschaften", das in 1994 in Kraft getreten ist, sind die
Anreize für mittelständische Unternehmen gestiegen, in die Rechtsform der
Aktiengesellschaft zu wechseln, da dieses Gesetz für kleine Aktiengesellschaften
vielfache Erleichterungen brachte.
Bei größeren Investitionen mittelständischer Unternehmen bestehen
aber weiterhin Restriktionen gegen die AG als Rechtsform. Denn wenn mehr als die Hälfte
des Aktienkapitals in Händen der fremden Kapitalgeber liegt, können die
Unternehmensführer leicht überstimmt werden. Die Kapitalgeber könnten über den von
ihnen gewählten Aufsichtsrat die Personalentscheidungen treffen, wer das Unternehmen als
Vorstand führt. Diese Grenze von 50 % des Aktienkapitals wird daher insbesondere von
Familienunternehmen oder von partnerschaftlich geführten Unternehmen als magische Grenze
angesehen. Sie sind nicht bereit, mehr als 50 % des stimmberechtigten Aktienkapitals in
fremde Hände zu begeben. Damit ist aber gleichzeitig eine Obergrenze bestimmt, bis zu der
Investitionen durchgeführt werden können. Wenn nämlich die Familie oder der Partner
mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien behalten wollen, müssen sie bei der
Kapitalerhöhung entsprechend viele neue Aktien erwerben, um diese
Beteiligungsverhältnisse, also die Mehrheit, weiterhin zu wahren. Dies überfordert
oftmals die Kapitalkraft der Altaktionäre. Entweder wird dann die Investition nicht oder
lediglich im verminderten Maße durchgeführt.
Eine Lösung für diese Problematik stellt jedoch die GmbH & Co.
KGaA dar, nämlich die Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer GmbH als persönlich
haftender Gesellschafterin. Die GmbH & Co. KGaA vereint die Vorteile der GmbH und der
AG und bietet damit ideale Möglichkeiten für mittlere Unternehmen, das Unternehmen
weiterhin personalistisch zu führen, auch wenn es überwiegend über den Kapitalmarkt
finanziert wird. Die GmbH & Co. KGaA ist eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und
Aktiengesellschaft. Die Mehrheit des Aktienkapitals kann nämlich nicht die
Personalentscheidung bei der Unternehmensführung treffen. Diese Entscheidung obliegt
weiterhin allein den GmbH-Gesellschaftern, die keine Anteile an der GmbH abgeben und damit
stets alleinige oder zumindest mehrheitliche Inhaber der GmbH sind.
Lange Zeit war die Frage umstritten, ob eine GmbH persönlich haftende
Gesellschafterin einer KGaA sein kann. Mit Beschluss vom 24.02.1997 hat der
Bundesgerichtshof dies geklärt und die Möglichkeit der GmbH & Co. KGaA für
zulässig erklärt.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Wesensmerkmale der GmbH & Co. KGaA
1.2 Die persönlich haftende Gesellschafterin
1.3 Aufsichtsrat
1.4 Hauptversammlung
1.5 Systematik der anwendbaren Rechtsvorschriften
1.5.1 Juristische Person
1.5.2 Anwendung des KG-Rechts
1.5.3 Besonderheiten der Vorschriften des AktG
zur KGaA
1.5.4 Im übrigen Aktienrecht
1.6 Schutz vor Überfremdung
1.7 Kosten der GmbH & Co. KGaA
1.8 Vergleich AG / GmbH & Co. KGaA
1.9 Mitbestimmung
1.10 Auszahlung an Gesellschafter
2. Die Errichtung der GmbH & Co. KGaA
2.1 Errichtung durch Neugründung
2.2 Errichtung durch Formwechsel
2.3 Errichtung durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung
2.4 Sachgründung
3. Steuerrecht
3.1 Steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KGaA
3.2 Steuerliche Behandlung der GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin
3.3 Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre
4. Gründe für eine GmbH & Co. KGaA
4.1 Geschäftsführungsmacht und Zugang zum Kapitalmarkt
4.2 Deckung des Finanzbedarfs
4.3 Sicherheit durch Eigenkapitalfinanzierung
4.4 Dynamische Kapitalbeschaffung durch mehrere Kapitalerhöhungen
4.5 Kein weiterer Partner nötig
4.6 Leichte Veräußerbarkeit von Gesellschaftsanteilen
4.7 Anonymität der Beteiligung
4.8 Erhöhtes Prestige
4.9 Generationswechsel und Unternehmensnachfolge
5. Die Aufgabenbereiche und Stellung der aktienrechtlichen Organe
5.1 Die GmbH als Komplementärin
5.1.1 Geschäftsführung und Vertretung
5.1.2 Sorgfaltsmaßstab
5.1.3 Haftung gegenüber der Gesellschaft
5.1.4 Treuepflicht
5.1.5 Darlegungs und Beweislast
5.1.6 Risk-Management
5.1.7 Vermögenseinlagen der persönlich haftenden
Gesellschafterin
5.2 Aufsichtsrat
5.2.1 Überwachung und Beratung
5.2.2 Einsichts und Prüfungsrechte
5.2.3 Rechte gegenüber der Komplementär-GmbH
5.2.4 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
5.2.5 Bestellung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
5.2.6 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
5.3 Hauptversammlung
6. Die Erhöhung des Grundkapitals
6.1 Die ordentliche Kapitalerhöhung
6.2 Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
6.3 Die bedingte Kapitalerhöhung
7. Inhaber und Namensaktien
8. Die öffentliche Platzierung von Aktien
8.1 Voraussetzung
8.2 Öffentliche Platzierung ohne Börsennotierung
8.3 Gründe für eine öffentliche Platzierung
8.3.1 Unzureichende Eigenkapitalausstattung
8.3.2 Vorbereitung auf eine Unternehmensnachfolge
8.3.3 Rekrutierung von geeigneten Managern
8.3.4 Konfliktregelung bei Familiengesellschaften
8.3.5 Vermögenssicherung der Gründer
8.3.6 Liquiditätssicherung der Gründer
8.3.7 Höhere Bonität des Unternehmens
8.4 Emissionsprospekt für die außerbörsliche Emission
9. Musterteil
9.1 Satzungsmuster
9.2 Sondereinlagen der Komplementärin
9.3 Muster für einen Beschluss zur Kapitalerhöhung aus einem genehmigten
Kapital
9.4 Muster für die Aufforderung der Kommanditaktionäre zur Ausübung ihres Bezugsrechts
Die Zugangsdaten zu den Vertragsmustern im Word-Format
erhalten Sie mit der Broschüre.
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