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Die GmbH & Co KG auf Aktien
Rechtsform für mittelständische Unternehmen

Unternehmer benötigen oftmals viel Kapital, das sie nur in Ausnahmefällen aus eigener Kraft finanzieren können. Eine Fremdfinanzierung sollte als Basis einer solchen Finanzierung ausscheiden, weil sie, sollte sie überhaupt möglich sein, das Unternehmen in eine Abhängigkeit vom Fremdkapitalgeber und damit in eine erhebliche Risikolage bringt. Eine Fremdfinanzierung kann daher lediglich begleitend eingesetzt werden.

Die Finanzierung kann dann in der Regel nur über den allgemeinen Kapitalmarkt erfolgen. Dabei denkt man in erster Linie an große Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die Überlegung, mittelständische Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft zu organisieren, ist für viele mittelständische Unternehmensführer neu, da sie noch in den Bahnen der GmbH und der GmbH & Co. KG denken. Sie halten die Rechtsform der Aktiengesellschaft für zu starr, zu teuer und den Großkonzernen vorbehalten. Dies mag bislang richtig gewesen sein. Seit dem "Gesetz für kleine Aktiengesellschaften", das in 1994 in Kraft getreten ist, sind die Anreize für mittelständische Unternehmen gestiegen, in die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu wechseln, da dieses Gesetz für kleine Aktiengesellschaften vielfache Erleichterungen brachte.

Bei größeren Investitionen mittelständischer Unternehmen bestehen aber weiterhin Restriktionen gegen die AG als Rechtsform. Denn wenn mehr als die Hälfte des Aktienkapitals in Händen der fremden Kapitalgeber liegt, können die Unternehmensführer leicht überstimmt werden. Die Kapitalgeber könnten über den von ihnen gewählten Aufsichtsrat die Personalentscheidungen treffen, wer das Unternehmen als Vorstand führt. Diese Grenze von 50 % des Aktienkapitals wird daher insbesondere von Familienunternehmen oder von partnerschaftlich geführten Unternehmen als magische Grenze angesehen. Sie sind nicht bereit, mehr als 50 % des stimmberechtigten Aktienkapitals in fremde Hände zu begeben. Damit ist aber gleichzeitig eine Obergrenze bestimmt, bis zu der Investitionen durchgeführt werden können. Wenn nämlich die Familie oder der Partner mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien behalten wollen, müssen sie bei der Kapitalerhöhung entsprechend viele neue Aktien erwerben, um diese Beteiligungsverhältnisse, also die Mehrheit, weiterhin zu wahren. Dies überfordert oftmals die Kapitalkraft der Altaktionäre. Entweder wird dann die Investition nicht oder lediglich im verminderten Maße durchgeführt.

Eine Lösung für diese Problematik stellt jedoch die GmbH & Co. KGaA dar, nämlich die Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin. Die GmbH & Co. KGaA vereint die Vorteile der GmbH und der AG und bietet damit ideale Möglichkeiten für mittlere Unternehmen, das Unternehmen weiterhin personalistisch zu führen, auch wenn es überwiegend über den Kapitalmarkt finanziert wird. Die GmbH & Co. KGaA ist eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Die Mehrheit des Aktienkapitals kann nämlich nicht die Personalentscheidung bei der Unternehmensführung treffen. Diese Entscheidung obliegt weiterhin allein den GmbH-Gesellschaftern, die keine Anteile an der GmbH abgeben und damit stets alleinige oder zumindest mehrheitliche Inhaber der GmbH sind.

Lange Zeit war die Frage umstritten, ob eine GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer KGaA sein kann. Mit Beschluss vom 24.02.1997 hat der Bundesgerichtshof dies geklärt und die Möglichkeit der GmbH & Co. KGaA für zulässig erklärt.

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einführung
1.1 Wesensmerkmale der GmbH & Co. KGaA
1.2 Die persönlich haftende Gesellschafterin
1.3 Aufsichtsrat
1.4 Hauptversammlung
1.5 Systematik der anwendbaren Rechtsvorschriften
      1.5.1 Juristische Person
      1.5.2 Anwendung des KG-Rechts
      1.5.3 Besonderheiten der Vorschriften des AktG zur KGaA
      1.5.4 Im übrigen Aktienrecht
1.6 Schutz vor Überfremdung
1.7 Kosten der GmbH & Co. KGaA
1.8 Vergleich AG / GmbH & Co. KGaA
1.9 Mitbestimmung
1.10 Auszahlung an Gesellschafter

2. Die Errichtung der GmbH & Co. KGaA
2.1 Errichtung durch Neugründung
2.2 Errichtung durch Formwechsel
2.3 Errichtung durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung
2.4 Sachgründung

3. Steuerrecht
3.1 Steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KGaA
3.2 Steuerliche Behandlung der GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin
3.3 Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre

4. Gründe für eine GmbH & Co. KGaA
4.1 Geschäftsführungsmacht und Zugang zum Kapitalmarkt
4.2 Deckung des Finanzbedarfs
4.3 Sicherheit durch Eigenkapitalfinanzierung
4.4 Dynamische Kapitalbeschaffung durch mehrere Kapitalerhöhungen
4.5 Kein weiterer Partner nötig
4.6 Leichte Veräußerbarkeit von Gesellschaftsanteilen
4.7 Anonymität der Beteiligung
4.8 Erhöhtes Prestige
4.9 Generationswechsel und Unternehmensnachfolge 

5. Die Aufgabenbereiche und Stellung der aktienrechtlichen Organe 
5.1 Die GmbH als Komplementärin
      5.1.1 Geschäftsführung und Vertretung
      5.1.2 Sorgfaltsmaßstab
      5.1.3 Haftung gegenüber der Gesellschaft
      5.1.4 Treuepflicht
      5.1.5 Darlegungs– und Beweislast
      5.1.6 Risk-Management
      5.1.7 Vermögenseinlagen der persönlich haftenden Gesellschafterin
5.2 Aufsichtsrat
      5.2.1 Überwachung und Beratung
      5.2.2 Einsichts– und Prüfungsrechte
      5.2.3 Rechte gegenüber der Komplementär-GmbH
      5.2.4 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
      5.2.5 Bestellung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
      5.2.6 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
5.3 Hauptversammlung 

6. Die Erhöhung des Grundkapitals 
6.1 Die ordentliche Kapitalerhöhung
6.2 Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
6.3 Die bedingte Kapitalerhöhung 

7. Inhaber– und Namensaktien  

8. Die öffentliche Platzierung von Aktien
8.1 Voraussetzung
8.2 Öffentliche Platzierung ohne Börsennotierung
8.3 Gründe für eine öffentliche Platzierung
      8.3.1 Unzureichende Eigenkapitalausstattung
      8.3.2 Vorbereitung auf eine Unternehmensnachfolge
      8.3.3 Rekrutierung von geeigneten Managern
      8.3.4 Konfliktregelung bei Familiengesellschaften
      8.3.5 Vermögenssicherung der Gründer
      8.3.6 Liquiditätssicherung der Gründer
      8.3.7 Höhere Bonität des Unternehmens 
8.4 Emissionsprospekt für die außerbörsliche Emission 

9. Musterteil  
9.1 Satzungsmuster
9.2 Sondereinlagen der Komplementärin
9.3 Muster für einen Beschluss zur Kapitalerhöhung aus einem genehmigten Kapital
9.4 Muster für die Aufforderung der Kommanditaktionäre zur Ausübung ihres Bezugsrechts


Die Zugangsdaten zu den Vertragsmustern im Word-Format erhalten Sie mit der Broschüre.


Ausgabe 2010, DIN A 4, 46 Seiten