Haftungs- und
strafrechtliche Risiken bei der Unternehmensführung
Sorgfaltsmaßstab, Risiken in der Krise der Gesellschaft
Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen sind in ein weit
verzweigtes gesetzliches Pflichtennetz eingebunden. Schnell ist eine dieser
Gesetzesbestimmungen verletzt. Die Unternehmensführer haften hierfür persönlich mit
ihrem gesamten Vermögen und werden zudem oftmals auch strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen. Vor allem dann, wenn das Unternehmen in eine Krise gelangt, steigert sich der
gesetzliche Pflichtenkatalog exponentiell. Die Praxis zeigt, dass viele
Unternehmensführer erst dann von einer Gesetzesvorschrift Kenntnis erlangen, wenn sie
diese verletzt haben und zur Verantwortung gezogen werden. Um dies zu vermeiden, sollte
sich jeder Unternehmensführer deshalb frühzeitig über seine Pflichten und Risiken
informieren.
Die Pflichten und Risiken eines Unternehmensführers werden in dieser
Broschüre dargestellt. Die Ausführungen konzentrieren sich im wesentlichen auf den
Geschäftsführer einer GmbH. |