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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Den Bürgen sollst du würgen!
Deutsches Sprichwort





Sonstige Verpflichtungen des Geschäftsführers einer GmbH

Weitere Pflichten des Geschäftsführers sind zum Beispiel die Einberufung der Gesellschafterversammlung (§ 49 Abs. 1 GmbHG), die Gewährung von Auskunft und Büchereinsicht an Gesellschafter und die Information der Gesellschafter über bestimmte Vorgänge (§ 51 a GmbHG) oder die Anmeldung der Abänderung des Gesellschaftsvertrages zur Eintragung in das Handelsregister (§ 54 Abs. 1 GmbHG).

  Nähere Informationen in unserer Broschüre
Haftungs- und strafrechtliche Risiken bei der Unternehmensführung