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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Wettbewerbsverbot
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Karenzentschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers einer GmbH
§ 74c HGB ist auf den Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung einer Karenzentschädigung für ein
nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht entsprechend anwendbar.
BGH, Urteil vom 28.04.2008 - II ZR 11/07, DB 2008, 1558
Aus den Urteilsgründen:
Der Anrechnung des Erwerbs aus einer anderweitigen Verwertung der Arbeitskraft nach § 74c Abs. 1 HGB liegt der Gedanke
zugrunde, dem Arbeitnehmer keinen Anreiz für einen steten Arbeitsplatzwechsel oder gar für ein Leben ohne Arbeit zu bieten.
Der Arbeitnehmer soll nicht zur Kündigung verleitet werden, allein um eine Karenzentschädigung beziehen zu können. Außerdem
soll vermieden werden, dass der Arbeitnehmer übersichert wird und eine Karenzentschädigung erhält, obwohl er durch das
Wettbewerbsverbot gar keine beruflichen Nachteile erleidet. Die Entlastung des Arbeitgebers von der Zahlung der Karenzentschädigung
ist nicht der Zweck der Regelung, sondern nur ein Reflex. Von diesem Schutzzweck ist der GmbH-Geschäftsführer als Organ der
Gesellschaft nicht betroffen. |
Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit nach Verkauf eines
Geschäftsanteils
Zur Störung der Geschäftsgrundlage bei Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit
nach Verkauf eines Geschäftsanteils.
BGH, Urteil vom 08.02.2006 - VIII ZR 304/04, DB 2006, 780 |
Anwaltssozietät: Nichtigkeit eines
nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Eine Überschreitung der räumlichen, gegenständlichen und zeitlichen Grenzen eines
nachvertraglichen Wettbewerbsverbots (hier: Anwaltssozietät) kann nicht mit dem Wunsch
gerechtfertigt werden, den ausgeschlossenen Gesellschafter einer besonderen Sanktion zu
unterwerfen.
BGH, Urteil vom 18.07.2005 - II ZR 159/03, DB 2005, 2129 |
Wettbewerbsverbot einer GmbH als Subunternehmerin
Das von einer GmbH als Subunternehmerin eines Reinigungsvertrages zugunsten des
Hauptauftragnehmers vereinbarte Wettbewerbsverbot hinsichtlich der Kunden, auf die sich
das Subunternehmerverhältnis bezieht, ist eine wesentliche Vertragsbestimmung. Es bindet
auch den Alleingesellschafter und Geschäftsführer persönlich, der es für die GmbH
vereinbart hat und allein deren gewerbliches Handeln bestimmt (Fortführung von BGH-Urteil
vom 09.11.1973 - BB 1974 S. 482)
BGH, vom 30.11.2004 - X ZR 109/02, DB 2005, 382 |
Unwirksamkeit eines Wettbewerbsverbots in einem
Auseinandersetzungsvertrag einer GbR, soweit es den Zeitraum von zwei Jahren übersteigt
Ein über zwei Jahre hinausgehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus
einer Freiberuflersozietät ausgeschiedenen Gesellschafter verstößt in zeitlicher
Hinsicht gegen § 138 BGB, weil sich nach einem Zeitraum von zwei Jahren die während der
Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Mandatsverbindungen typischerweise so gelöst
haben, dass der ausgeschiedene Partner wie jeder andere Wettbewerber behandelt werden kann
(vgl. Senaturteil vom 8.5.2000 - II ZR 308/98, DB 2000 S. 1960 (1961).
BGH, Urteil vom 29.09.2003, II ZR 59/02, DB 2003, 2699 |
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers
a) Das im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot gegen
Karenzentschädigung wird nicht allein dadurch verkürzt oder hinfällig, dass er mit der ordentlichen Kündigung des
Anstellungsvertrags von seinen Dienstpflichten freigestellt wird.
b) Die vereinbarte Karenzentschädigungspflicht entfällt mit dem Verzicht der GmbH auf das Wettbewerbsverbot jedenfalls
dann nicht, wenn der Verzicht nach ordentlicher Kündigung des Anstellungsvertrages erst zu einem Zeitpunkt erklärt
wird, in dem der Geschäftsführer sich auf die mit dem Wettbewerbsverbot verbundenen Einschränkungen seiner neuen
beruflichen Tätigkeit eingerichtet hat.
BGH, Urteil vom 04.03.2002, II ZR 77/00, DB 2002, 890 |
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