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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Vorfälligkeitsentschädigung
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Steuerliche Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund
der Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundbesitz
Durch die Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundbesitz veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung
sind auch dann - als Veräußerungskosten - dem Vorgang der Veräußerung hinzuzurechnen, wenn der hierbei
erzielte Veräußerungsgewinn nicht steuerbar ist. Die Vorfälligkeitsentschädigungen können deshalb auch nicht
als Werbungskosten im Zusammenhang mit den aus dem Veräußerungserlös finanzierten (neuen) Einkunftsquellen
(hier: Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) berücksichtigt werden.
BFH, Urteil vom 06.12.2005, VIII R 34/04, DB 2006, 312 |
Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Ablösung eines Realkredits: Anforderungen an die Berechnung
Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der
Deutschen Bundesbank, nicht dem PEX-Index des Verbands deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbands
öffentlicher Banken Deutschlands zu entnehmen.
BGH, Urteil vom 30.11.2004, XI ZR 285/03, DB 2005, 388 |
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