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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: Vorfälligkeitsentschädigung


Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Steuerliche Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund der Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundbesitz
Durch die Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundbesitz veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung sind auch dann - als Veräußerungskosten - dem Vorgang der Veräußerung hinzuzurechnen, wenn der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nicht steuerbar ist. Die Vorfälligkeitsentschädigungen können deshalb auch nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit den aus dem Veräußerungserlös finanzierten (neuen) Einkunftsquellen (hier: Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) berücksichtigt werden.
BFH, Urteil vom 06.12.2005, VIII R 34/04, DB 2006, 312
Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Ablösung eines Realkredits: Anforderungen an die Berechnung
Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, nicht dem PEX-Index des Verbands deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschlands zu entnehmen.
BGH, Urteil vom 30.11.2004, XI ZR 285/03, DB 2005, 388