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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
hier: Das Recht der Unternehmensbeurteilung
Rechtsprechung, die jeder
Unternehmensführer kennen sollte !
Bonitätsbeurteilung einer Wirtschaftsauskunftei
a) Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, i.d.R. keine Ansprüche aus § 824 BGB.
b) Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
scheiden grundsätzlich aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung auf einer zutreffenden
Tatsachengrundlage beruht.
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 120/10, DB 2011, 873 |
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