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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Unternehmenssteuerrecht -
hier Unterbeteiligung und Treuhandverhältnisse
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Erweiterter Verlustausgleich eines Kommanditisten bei atypisch stiller
Unterbeteiligung
Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang,
in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch unterbeteiligt ist.
BFH, Urteil vom 09.04.2007, IV R 70/04, DB 2007, 1903
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Anforderungen an die steuerliche Anerkennung einer stillen Unterbeteiligung
Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil
Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteilung
verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektig
durchsetzen kann.
BFH, Urteil vom 08.11.2005 - VIII R 11/02 - DB 2006, 81 |
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