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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Adler fängt keine Mücken.
Deutsches Sprichwort





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: Unternehmenssteuerrecht - hier Unterbeteiligung und Treuhandverhältnisse


Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Erweiterter Verlustausgleich eines Kommanditisten bei atypisch stiller Unterbeteiligung
Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch unterbeteiligt ist.
BFH, Urteil vom 09.04.2007, IV R 70/04, DB 2007, 1903
Anforderungen an die steuerliche Anerkennung einer stillen Unterbeteiligung
Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteilung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektig durchsetzen kann.
BFH, Urteil vom 08.11.2005 - VIII R 11/02 - DB 2006, 81