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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier:   Unternehmenssteuerrecht

Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Grunderwerbsteuer | Beteiligungsquote von 95% bei mittelbarer Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft
Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG der GrESt, wenn die Beteiligungsquote von 95% auf jeder Beteiligungsstufe erreicht wird. Eine Ermittlung der für die Tatbestandsverwirklichung maßghebliochen Beteiligungsquote durch Multiplikation der auf den jeweiligen Beteiligungsstufen bestehenden Beteiligungsquoten kommt nicht in Betracht.
BFH, Urteil vom 25.08.2010 - II R 65/08, DB 2011, 156

Steuerrechtliche Grundlagen: Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG unterliegt ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung unmittelbar oder mittelbar von mindestens 95% der Anteile an einer Gesellschaft begründet, der GrESt, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört, soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a der Vorschrift nicht in Betracht kommt.
An- und Verkauf von Wertpapieren | kein Gestaltungsmissbrauch | § 42 AO
Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden,, am selben tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmißbrauch i.S. von § 42 AO.
BFH, Urteil vom 25.08.2009 - IX R 60/07, DB 2009, 2354

Steuerrechtliche Grundlagen: Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V. mit § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtchaftsgütern als sonstige Einkünfte der ESt, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Das gilt auch dann, wenn die Veräußerung zu einem Verlust führt (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Veräußerungsverluste sind indes nach § 23 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG nur eingeschränkt zu berücksichtigen.
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen
1. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt, auf dem auch andere Zahlungseingänge verbucht werden und erfolgt über dieses Konto nicht nur die Anschaffung des Wirtschaftsguts, für welchen das Darlehen aufgenommen wurde, sondern werden darüber auch andere Zahlungen geleistet, so erfüllt das Darlehen bereits wegen der Vermischung der Darlehensmittel mit anderen Geldbeträgen nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG.
2. Wird ein durch eine Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen teilweise steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.
BFH, Urteil vom 24.11.2009 - VIII R 29/07, DB 2010, 647
Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand
1. Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern - als Quotentreuhand - lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird.
2. Ein solcher quotaler Anteil ist steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO und stellt damit einen treugutfähigen Gegenstand dar.
BFH, Urteil vom 06.10.2009 - IX R 14/08, DB 2010, 536
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Wird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil grds. erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, wenn ihr Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt.
BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IV R 3/07, DB 2009, 2408
Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
BFH, Urteil vom 11.11.2009 - IX R 1/09, DB 2010, 148
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grds. in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.
BFH, Beschluss vom 21.09.2009 - GrS 1/06, DB 2010, 143
Rückdeckungsanspruch aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Ein Anspruch eines Arbeitgebers auf Rückdeckung einer Pensionsverpflichtung, der aus einer Kapitallebensversicherung resultiert, die in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auch den Leistungsfall der Berufsunfähigkeit abdeckt, ist - auch nach Eintritt dieses Leistungsfalls - als ein (einheitliches) Wirtschaftsgut zu aktivieren. Für die Bemessung der Anschaffungskosten ist der Rechnungszinssatz maßgeblich, den der Versicherer für die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Lebensversicherung verwendet hat.
BFH, Urteil vom 10.06.2009 - I R 67/08, DB 2009, 2184
Tarifbegünstigte Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Wird der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung aufgelöst und erhält der Geschäftsführer in diesem Zusammenhang eine Abfindung, ist diese auch dann eine tarifbegünstigte Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die GmbH Gesellschafter-Geschäftsführerin einer Mitunternehmergesellschaft und der Geschäftsführer deren minderheitsbeteiligter Mitunternehmer ist.
BFH, Urteil vom 24.06.2009 - IV R 94/06, DB 2009, 2129
Veräußerung von Strom, Unternehmereigenschaft
1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzeugung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.
2. Eine solche Tätigkeit begründet daher - unabhängig von der Höhe der erzeugten Einnahmen - die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.
3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgmeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.
BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07, DB 2009, 941
Bewertung GmbH-Anteil und nachträgliche Kaufpreisminderung
1. Bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkäufen (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 BewG) ist ein nach dem Bewertungsstichtag geminderter Kaufpreis maßgebend, wenn bereits am Bewertungsstichtag die Voraussetzungen eines Minderungsrechts objektiv vorhanden waren und die Minderung auch später tatsächlich vollzogen worden ist.
2. § 103 Abs. 2 BewG findet auf die Ermittlung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 (Alt. 1) BewG keine Anwendung.
BFH, Urteil vom 22.01.2009 - II R 43/07, DB 2009, 1108
Doppelstöckige Personengesellschaft und Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit
1. Ist an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) eine andere Personengesellschaft (Obergesellschaft) beteiligt, dann entfaltet die Untergesellschaft nur dann eine freiberufliche Tätigkeit, wenn neben den unmittelbar beteiligten Gesellschaftern auch sämtliche mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft die Merkmale eines freien Berufs erfüllen.
2. Eine sog. interprofessionelle Freiberufler-Personengesellschaft zwischen einem Dipl.-Kfm. und Ingenieuren ist nur dann anzuerkennen, wenn auch der Kaufmann-Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs in eigener Person erfüllt. Der Kaufmann-Gesellschafter ist aber weder als beratender Betriebswirt noch sonst freiberuflich tätig, wenn er lediglich kaufmännische Leitungs- und sonstige Managementaufgaben innerhalb des Unternehmens, an dem er beteiligt ist, wahrnimmt und die Ingenieurgesellschaft insoweit von diesen Aufgaben entlastet.
3. Gilt wegen der Beteiligung eines Berufsfremden an einer im Übrigen aus Freiberuflern bestehenden Personengesellschaft diese Gesellschaft gemäß § 15 Abs. 3 nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb, isst der relativ geringe Beteiligungsumfang des Berufsfremden (hier: 3,35%) kein Grund, von dieser Rechtsfolge im Wege einschränkender Auslegung abzusehen.
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 69/06, DB 2009, 487
Aufwendungungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG
1. Die berufliche Veranlassungen von Aufwendungen für Kurse zum Neuro-Linguistischen-Programmieren (NLP-Kurse) zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit wird insbesondere dadurch indiziert, dass die Kurse von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten auf eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt ist.
2. Private Anwendungsmöglichkeiten der in den NLP-Kursen vermittelten Lehrinhalte sind unbeachtlich, wenn sie sich als bloße Folge zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben.
3. Ein homogener Teilnehmerkreis liegt auch dann vor, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.
BFH, Urteil vom 28.08.2008 - VI R 44/04, DB 2008, 2517
Körperschaftssteuerliche Organschaft
Die Änderung eines zwischen zwei GmbHs bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags bedarf zu ihrer Anerkennung im Rahmen der körperschaftssteuerlichen Organschaft der Eintragung in das Handelsregister sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft.
BFH, Beschluss vom 22.10.2008 - I R 66/07, DB 2009, 148
Erstattungsanspruch bei zusammen veranlagten Eheleuten
Werden Vorauszahlungen auf die ESt zusammen veranlagter Eheleute ohne die ausdrückliche Bestimmung geleistet, dass mit der Zahlung nur die Schuld des Leistenden beglichen werden soll, muss das Finanzamt die Überzahlung beiden Eheleuten zu gleichen Teilen erstatten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung); das gilt auch, wenn über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet war.
BFH, Urteil vom 30.09.2008 - VII R 18/08, DB 2008, 2633
Steuerermäßigung für Veräußerungsgewinn
Eine Veräußerung i.S. des § 16 EStG liegt auch dann vor, wenn der Übertragende als selbstständiger Unternehmer nach der Veräußerung des (Teil-)Betriebs für den Erwerber tätig wird.
BFH, Urteil vom 17.07.2008 - X R 40/07, DB 2008, 2570
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übertragung eines Grundstücks durch Personengesellschaft an Gesellschafter
1. Veräußert eine aus drei Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft ein im Gesellschaftsvermögen befindliches Grundstück an einen ihrer Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum, ist die Steuer für den Erwerb des Gesellschafters entsprechend § 6 Abs. 1 GrESt nur nach 1/3 der auf seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung zu berechnen. Ist Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert, bedeutet dies eine Steuerberechnung nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks.
2. Da die (ursprüngliche) vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters am Grundstück in seinem Miteigentumsanteil fortbesteht, kann der Ehefrau eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 i.V. mit § 3 Nr. 4 GrESt nicht gewährt werden.
BFH, Urteil vom 11.06.2008 - II R 58/06, DB 2008, 2119
Einbringung von Miteigentumsanteile in eine GbR
1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.
2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 06.10.2004, DB 2004, 2728).
BFG, Urteil vom 02.04.2008 - IX R 18/06, DB 2008, 1301
Rentenzahlungen als dauernde Last
Dem Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last steht nicht entgegen, dass der Begünstigte durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis existenzsicherndes Vermögen aus der Erbmasse erhält (Abweichung von BFH-Urteil vom 26.01.1994, DB 1994, 915).
BFH, Urteil vom 11.10.2007 - X R 14/06, DB 2007, 2812
Anforderungen an die steuerliche Anerkennung einer stillen Unterbeteiligung
Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteilung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann.
BFH, Urteil vom 08.11.2005 - VIII R 11/02 - DB 2006, 81
Einbringung eines Unternehmens zu Buchwerten in eine GmbH zu Gunsten von Angehörigen
Gründet ein Einzelunternehmer mit seinen Angehörigen eine GmbH und bringt er dabei sein Unternehmen zu Buchwerten in die GmbH ein, kann darin eine freigebige Zuwendung des GmbH-Geschäftsanteils an den Angehörigen liegen, deren Wert dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert des Geschäftsanteils nach der Einbringung des Unternehmens und der Stammeinlage des Angehörigen entspricht.
BFH, Urteil vom 12.07.2005 - II R 8/04 - DB 2005, 2503


Incentives-Reise
Veranstaltet ein Arbeitgeber sog. Händler-Incentive-Reisen, so führt die Betreuung der Händler durch eigene Arbeitnehmer bei diesen nicht zu geldwerten Vorteilen, wenn die Betreuungsaufgaben das Eigeninteresse der Arbeitnehmer an der Teilnahme des touristischem Programms in den Hintergrund treten lassen.
BFH, Urteil vom 05.09.2006 - VI R 65/03, DB 2007, 443
Betriebsveranstaltung
Aufwendungen des Arbeitgebers führen bei einer zweitägigen Betriebsveranstaltung nicht zu Arbeitslohn, sofern die Freigrenze von 200 DM (110 €) eingehalten wird (Änderung der Rechtssprechung).
BFH, Urteil vom 16.11.2005 - VI R 151/99 - DB 2006, 80
Betriebsveranstaltung
Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung erlangen beim Überschreiten einer Freigrenze, die für die Jahre 1996 und 1997 200 DM je teilnehmendem Arbeitnehmer beträgt, ein derartiges Eigengewicht, dass sie in vollem Umfang als sterupflichtiger Arbeitslohn zu werden sind (Bestätigung der Rechtssprechung).
BFH, Urteil vom 16.11.2005 - VI R 151/00 - DB 2006, 78
zur Gewinnerzielungsabsicht bei der Unternehmensführung
Verpflichtet sich der Steuerpflichtige, in einem Vertrag zur Regelung von Scheidungsfolgen, seinen bislang verlustbringenden Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt nach Rückführung der betrieblichen Kredite schuldenfrei auf seinen Ehegatten zur Weiterführung durch diesen zu übertragen, hat er fortan keine Gewinnerzielungsabsicht, wenn er bis zur Übertragung auch bei Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns keinen Totalgewinn erzielen kann.
Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrags im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.02.1977 VIII R 175/74, BStBl. II 1977 S. 389 = DB 1977 S. 942).
BFH, Urteil vom 31.07.2002, X R 48/99, DB 2003,530

Rechtliche Ausgangslage für die Entscheidung:
Verluste aus Gewerbebetrieb können einkommensteuerrechtlich nur geltend gemacht werden, wenn sie im Rahmen eines Gewerbebetriebs gemäß § 15 Abs. 1 EStG entstanden sind. Dies erfordert nach näherer Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird. Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht setzt eine Prognose über den während der gesamten betrieblichen Tätigkeit erzielbaren Totalgewinn voraus. 

kein Verbraucherinsolvenzverfahren bei selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit
Ein Schuldner, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, fällt weder unter § 304 Abs. 1 Satz 1 noch unter Satz 2.
BGH, Urteil vom 14.11.2002, IX ZB 152/02, DB 2002, 2576
Technischer Redakteur als freiberuflicher Schriftsteller
Das Verfassen von Anleitungen zum Umgang mit technischen Geräten ist eine schriftstellerische Tätigkeit, wenn der auf der Grundlage mitgeteilter Daten erstellte Text als eine eigenständige gedankliche Leistung des Autors erscheint.
BFH, Urteil vom 25.04.2002, IV R 4/01, NJW 2002, 3655;
Kürzung des Gewerbeertrags
Das Halten einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt unabhängig von dem Umfang der Beteiligung und der daraus erzielten Einkünfte gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG).
BFH, Urteil vom 17.10.2002, I R 24/01, DB 2002, 2577
Haftung des Arbeitgebers bei der Verletzung von Pflichten im Lohnsteuerabzugsverfahren
Die Anzeige des Arbeitgebers nach § 38 Abs. 4 Satz 2 EStG ersetzt die Erfüllung der Einbehaltungspflichten. Bei unterlassener Anzeige hat der Arbeitgeber die LSt. mit den Haftungsfolgen (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG) nicht ordnungsgemäß einbehalten. 
BFH, Urteil vom 09.10.2002, VI R 112/99, DB 2002, 2576