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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Unternehmenssteuerrecht
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Grunderwerbsteuer | Beteiligungsquote von 95% bei mittelbarer Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft
Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG der
GrESt, wenn die Beteiligungsquote von 95% auf jeder Beteiligungsstufe erreicht wird. Eine Ermittlung der für die
Tatbestandsverwirklichung maßghebliochen Beteiligungsquote durch Multiplikation der auf den jeweiligen Beteiligungsstufen
bestehenden Beteiligungsquoten kommt nicht in Betracht.
BFH, Urteil vom 25.08.2010 - II R 65/08, DB 2011, 156
Steuerrechtliche Grundlagen:
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG unterliegt ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung unmittelbar oder mittelbar von mindestens
95% der Anteile an einer Gesellschaft begründet, der GrESt, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück
gehört, soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a der Vorschrift nicht in Betracht kommt. |
An- und Verkauf von Wertpapieren | kein Gestaltungsmissbrauch | § 42 AO
Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden,, am selben
tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmißbrauch i.S. von
§ 42 AO.
BFH, Urteil vom 25.08.2009 - IX R 60/07, DB 2009, 2354
Steuerrechtliche Grundlagen:
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V. mit § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtchaftsgütern als sonstige Einkünfte der ESt, wenn der Zeitraum
zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Das gilt auch dann, wenn die Veräußerung zu einem Verlust
führt (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Veräußerungsverluste sind indes nach § 23 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG nur eingeschränkt zu
berücksichtigen. |
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen
1. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt, auf dem
auch andere Zahlungseingänge verbucht werden und erfolgt über dieses Konto nicht nur die Anschaffung des Wirtschaftsguts, für welchen das Darlehen
aufgenommen wurde, sondern werden darüber auch andere Zahlungen geleistet, so erfüllt das Darlehen bereits wegen der Vermischung der Darlehensmittel mit anderen
Geldbeträgen nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG.
2. Wird ein durch eine Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen teilweise steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung
in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.
BFH, Urteil vom 24.11.2009 - VIII R 29/07, DB 2010, 647 |
Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand
1. Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen
Geschäftsanteil, sondern - als Quotentreuhand - lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird.
2. Ein solcher quotaler Anteil ist steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO und stellt damit einen
treugutfähigen Gegenstand dar.
BFH, Urteil vom 06.10.2009 - IX R 14/08, DB 2010, 536 |
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Wird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil
grds. erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, wenn ihr Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt.
BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IV R 3/07, DB 2009, 2408 |
Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen
beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt
auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
BFH, Urteil vom 11.11.2009 - IX R 1/09, DB 2010, 148 |
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grds. in abziehbare Werbungskosten
oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile
der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab
heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.
BFH, Beschluss vom 21.09.2009 - GrS 1/06, DB 2010, 143 |
Rückdeckungsanspruch aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Ein Anspruch eines Arbeitgebers auf Rückdeckung einer Pensionsverpflichtung, der aus einer Kapitallebensversicherung resultiert, die in
Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auch den Leistungsfall der Berufsunfähigkeit abdeckt, ist - auch nach Eintritt
dieses Leistungsfalls - als ein (einheitliches) Wirtschaftsgut zu aktivieren. Für die Bemessung der Anschaffungskosten ist der Rechnungszinssatz
maßgeblich, den der Versicherer für die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Lebensversicherung verwendet hat.
BFH, Urteil vom 10.06.2009 - I R 67/08, DB 2009, 2184 |
Tarifbegünstigte Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Wird der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung aufgelöst und erhält der Geschäftsführer in diesem Zusammenhang
eine Abfindung, ist diese auch dann eine tarifbegünstigte Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die GmbH Gesellschafter-Geschäftsführerin
einer Mitunternehmergesellschaft und der Geschäftsführer deren minderheitsbeteiligter Mitunternehmer ist.
BFH, Urteil vom 24.06.2009 - IV R 94/06, DB 2009, 2129 |
Veräußerung von Strom, Unternehmereigenschaft
1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und
nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzeugung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.
2. Eine solche Tätigkeit begründet daher - unabhängig von der Höhe der erzeugten Einnahmen - die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn
dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.
3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgmeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.
BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07, DB 2009, 941 |
Bewertung GmbH-Anteil und nachträgliche Kaufpreisminderung
1. Bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkäufen (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 BewG) ist ein nach dem Bewertungsstichtag
geminderter Kaufpreis maßgebend, wenn bereits am Bewertungsstichtag die Voraussetzungen eines Minderungsrechts objektiv vorhanden waren und
die Minderung auch später tatsächlich vollzogen worden ist.
2. § 103 Abs. 2 BewG findet auf die Ermittlung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 (Alt. 1) BewG keine Anwendung.
BFH, Urteil vom 22.01.2009 - II R 43/07, DB 2009, 1108 |
Doppelstöckige Personengesellschaft und Abgrenzung zwischen gewerblicher
und freiberuflicher Tätigkeit
1. Ist an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) eine andere
Personengesellschaft (Obergesellschaft) beteiligt, dann entfaltet die
Untergesellschaft nur dann eine freiberufliche Tätigkeit, wenn neben den
unmittelbar beteiligten Gesellschaftern auch sämtliche mittelbar beteiligten
Gesellschafter der Obergesellschaft die Merkmale eines freien Berufs
erfüllen.
2. Eine sog. interprofessionelle Freiberufler-Personengesellschaft zwischen
einem Dipl.-Kfm. und Ingenieuren ist nur dann anzuerkennen, wenn auch der
Kaufmann-Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs in eigener Person
erfüllt. Der Kaufmann-Gesellschafter ist aber weder als beratender
Betriebswirt noch sonst freiberuflich tätig, wenn er lediglich kaufmännische
Leitungs- und sonstige Managementaufgaben innerhalb des Unternehmens, an dem
er beteiligt ist, wahrnimmt und die Ingenieurgesellschaft insoweit von
diesen Aufgaben entlastet.
3. Gilt wegen der Beteiligung eines Berufsfremden an einer im Übrigen aus
Freiberuflern bestehenden Personengesellschaft diese Gesellschaft gemäß § 15
Abs. 3 nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb, isst der relativ geringe
Beteiligungsumfang des Berufsfremden (hier: 3,35%) kein Grund, von dieser
Rechtsfolge im Wege einschränkender Auslegung abzusehen.
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 69/06, DB 2009, 487 |
Aufwendungungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen
gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG
1. Die berufliche Veranlassungen von Aufwendungen für Kurse zum
Neuro-Linguistischen-Programmieren (NLP-Kurse) zur Verbesserung der
Kommunikationsfähigkeit wird insbesondere dadurch indiziert, dass die Kurse
von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener
Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten auf
eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt ist.
2. Private Anwendungsmöglichkeiten der in den NLP-Kursen vermittelten
Lehrinhalte sind unbeachtlich, wenn sie sich als bloße Folge zwangsläufig
und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und
Fähigkeiten ergeben.
3. Ein homogener Teilnehmerkreis liegt auch dann vor, wenn die Teilnehmer
zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber aufgrund der Art ihrer
beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.
BFH, Urteil vom 28.08.2008 - VI R 44/04, DB 2008, 2517 |
Körperschaftssteuerliche Organschaft
Die Änderung eines zwischen zwei GmbHs bestehenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrags bedarf zu ihrer Anerkennung im Rahmen der
körperschaftssteuerlichen Organschaft der Eintragung in das Handelsregister
sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten
Gesellschaft.
BFH, Beschluss vom 22.10.2008 - I R 66/07, DB 2009, 148 |
Erstattungsanspruch bei zusammen veranlagten Eheleuten
Werden Vorauszahlungen auf die ESt zusammen veranlagter Eheleute ohne die
ausdrückliche Bestimmung geleistet, dass mit der Zahlung nur die Schuld des
Leistenden beglichen werden soll, muss das Finanzamt die Überzahlung beiden
Eheleuten zu gleichen Teilen erstatten (Bestätigung der ständigen
Rechtsprechung); das gilt auch, wenn über das Vermögen des anderen Ehegatten
das Insolvenzverfahren eröffnet war.
BFH, Urteil vom 30.09.2008 - VII R 18/08, DB 2008, 2633 |
Steuerermäßigung für Veräußerungsgewinn
Eine Veräußerung i.S. des § 16 EStG liegt auch dann vor, wenn der
Übertragende als selbstständiger Unternehmer nach der Veräußerung des (Teil-)Betriebs
für den Erwerber tätig wird.
BFH, Urteil vom 17.07.2008 - X R 40/07, DB 2008, 2570 |
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übertragung eines
Grundstücks durch Personengesellschaft an Gesellschafter
1. Veräußert eine aus drei Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft
ein im Gesellschaftsvermögen befindliches Grundstück an einen ihrer
Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum, ist die
Steuer für den Erwerb des Gesellschafters entsprechend § 6 Abs. 1 GrESt nur
nach 1/3 der auf seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung zu berechnen. Ist
Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert, bedeutet dies eine Steuerberechnung
nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks.
2. Da die (ursprüngliche) vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters am
Grundstück in seinem Miteigentumsanteil fortbesteht, kann der Ehefrau eine
Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 i.V. mit § 3 Nr. 4 GrESt nicht gewährt
werden.
BFH, Urteil vom 11.06.2008 - II R 58/06, DB 2008, 2119 |
Einbringung von Miteigentumsanteile in eine GbR
1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile
in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind keine
Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der
Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO
zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen
Miteigentumsanteile nicht übersteigen.
2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der
Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen
Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom
06.10.2004, DB 2004, 2728).
BFG, Urteil vom 02.04.2008 - IX R 18/06, DB 2008,
1301 |
Rentenzahlungen als dauernde Last
Dem Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last steht nicht entgegen, dass
der Begünstigte durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis existenzsicherndes
Vermögen aus der Erbmasse erhält (Abweichung von BFH-Urteil vom 26.01.1994,
DB 1994, 915).
BFH, Urteil vom 11.10.2007 - X R 14/06, DB 2007, 2812 |
Anforderungen an die steuerliche Anerkennung einer stillen Unterbeteiligung
Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil
Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteilung
verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall
effektiv
durchsetzen kann.
BFH, Urteil vom 08.11.2005 - VIII R 11/02 - DB 2006, 81 |
Einbringung
eines Unternehmens zu Buchwerten in eine GmbH zu Gunsten von Angehörigen Gründet ein Einzelunternehmer mit seinen Angehörigen eine GmbH und bringt er dabei
sein Unternehmen zu Buchwerten in die GmbH ein, kann darin eine freigebige Zuwendung des GmbH-Geschäftsanteils
an den Angehörigen liegen, deren Wert dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert des Geschäftsanteils
nach der Einbringung des Unternehmens und der Stammeinlage des Angehörigen entspricht.
BFH, Urteil vom 12.07.2005 - II R 8/04 - DB 2005, 2503 |
Incentives-Reise
Veranstaltet ein Arbeitgeber sog. Händler-Incentive-Reisen, so führt die Betreuung der Händler durch eigene
Arbeitnehmer bei diesen nicht zu geldwerten Vorteilen, wenn die Betreuungsaufgaben das Eigeninteresse der
Arbeitnehmer an der Teilnahme des touristischem Programms in den Hintergrund treten lassen.
BFH, Urteil vom 05.09.2006 - VI R 65/03, DB 2007, 443 |
Betriebsveranstaltung Aufwendungen des Arbeitgebers führen bei einer zweitägigen Betriebsveranstaltung
nicht zu Arbeitslohn, sofern die Freigrenze von 200 DM (110 €) eingehalten wird (Änderung der Rechtssprechung).
BFH, Urteil vom 16.11.2005 - VI R 151/99 - DB 2006, 80 |
Betriebsveranstaltung Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung erlangen beim
Überschreiten einer Freigrenze, die für die Jahre 1996 und 1997 200 DM je teilnehmendem Arbeitnehmer
beträgt, ein derartiges Eigengewicht, dass sie in vollem Umfang als sterupflichtiger Arbeitslohn zu
werden sind (Bestätigung der Rechtssprechung).
BFH, Urteil vom 16.11.2005 - VI R 151/00 - DB 2006, 78 |
zur
Gewinnerzielungsabsicht bei der Unternehmensführung
Verpflichtet sich der Steuerpflichtige, in einem Vertrag zur Regelung von
Scheidungsfolgen, seinen bislang verlustbringenden Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt
nach Rückführung der betrieblichen Kredite schuldenfrei auf seinen Ehegatten zur
Weiterführung durch diesen zu übertragen, hat er fortan keine Gewinnerzielungsabsicht,
wenn er bis zur Übertragung auch bei Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns keinen
Totalgewinn erzielen kann.
Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines
Vermögensauseinandersetzungsvertrags im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer
Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an BFH-Urteil vom
15.02.1977 VIII R 175/74, BStBl. II 1977 S. 389 = DB 1977 S. 942).
BFH, Urteil vom 31.07.2002, X R 48/99, DB 2003,530Rechtliche Ausgangslage für die Entscheidung:
Verluste aus Gewerbebetrieb können einkommensteuerrechtlich nur geltend gemacht werden,
wenn sie im Rahmen eines Gewerbebetriebs gemäß § 15 Abs. 1 EStG entstanden sind. Dies
erfordert nach näherer Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige, nachhaltige
Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird. Die Feststellung
der Gewinnerzielungsabsicht setzt eine Prognose über den während der gesamten
betrieblichen Tätigkeit erzielbaren Totalgewinn voraus. |
kein
Verbraucherinsolvenzverfahren bei selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit
Ein Schuldner, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine selbständige
wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, fällt weder unter § 304 Abs. 1 Satz 1 noch unter
Satz 2.
BGH, Urteil vom 14.11.2002, IX ZB 152/02, DB 2002, 2576 |
Technischer
Redakteur als freiberuflicher Schriftsteller
Das Verfassen von Anleitungen zum Umgang mit technischen Geräten ist eine
schriftstellerische Tätigkeit, wenn der auf der Grundlage mitgeteilter Daten erstellte
Text als eine eigenständige gedankliche Leistung des Autors erscheint.
BFH, Urteil vom 25.04.2002, IV R 4/01,
NJW 2002, 3655; |
Kürzung
des Gewerbeertrags
Das Halten einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer
grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt unabhängig von dem Umfang der
Beteiligung und der daraus erzielten Einkünfte gegen das Ausschließlichkeitsgebot des §
9 Nr. 1 Satz 2 GewStG).
BFH, Urteil vom 17.10.2002, I R 24/01, DB 2002, 2577 |
Haftung
des Arbeitgebers bei der Verletzung von Pflichten im Lohnsteuerabzugsverfahren
Die Anzeige des Arbeitgebers nach § 38 Abs. 4 Satz 2 EStG ersetzt die Erfüllung der
Einbehaltungspflichten. Bei unterlassener Anzeige hat der Arbeitgeber die LSt. mit den
Haftungsfolgen (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG) nicht ordnungsgemäß einbehalten.
BFH, Urteil vom 09.10.2002, VI R 112/99, DB 2002, 2576 |
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