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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Bei ruhigem Wetter kann jeder leicht Steuermann sein.
asiatisches Sprichwort





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: Unternehmenssteuerrecht - hier Gewerbesteuer

Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen
Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG ist, auch wenn in Folge davon die originär gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und fortan nur noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit entfaltet wird, dem Gewerbeertrag zuzuordnen, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem fiktiven (vermögensverwaltenden) Gewerbebetrieb der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt wird.
BFH, Urteil vom 17.03.2010 - IV R 41/07, DB 2010, 986
Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft beim Gewerbeertrag
1. Gewinnminderungen infolge einer Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschafgt sind bei der Ermittlung des organschaftlichen Gewerbeertrags durch entsprechende Hinzurechnungen zu korrigieren (neutralisieren), soweit die Teilwertabschreibung zumindest auch durch erlittene Verluste der Organgesellschaftg bedingt ist.
2. Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung beruht stets zumindest auch auf erlittenen Verlusten des Schuldners, soweit der Betrag der Teilwertabschreibung den Betrag dieser Verluste nicht übersteigt.
BFH, Urteil vom 05.11.2009 - IV R 57/06, DB 2010, 32
Kein Vortrag von Verlusten eines veräußerten Teilbetriebs
Liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor, stehen die Verluste, soweit sie auf den veräußerten Teilbetrieb entfallen, mangels (Teil-)Unternehmensidentität nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung.
BFH, Urteil vom 07.08.2008 - IV R 86/05, DB 2008, 2290


Freiberufler-GbR, an der eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist
Beteiligt sich eine so genannten Freiberufler-Kapitalgesellschaft mitunternehmerisch an einer Freiberuflicher-Personengesellschaft, so erzielt die Personengesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte.
BFH, Urteil vom 08.04.2008 - VIII R 73/05, DB 2008, 1468
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, anderen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sog. Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
BVerfG, Beschluss vom 15.01.2008 - I BvL 2/04, DB 2008, 1243