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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
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Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen
auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen
Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG ist, auch wenn in
Folge davon die originär gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und fortan nur noch eine vermögensverwaltende
Tätigkeit entfaltet wird, dem Gewerbeertrag zuzuordnen, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem
fiktiven (vermögensverwaltenden) Gewerbebetrieb der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft
fortgeführt wird.
BFH, Urteil vom 17.03.2010 - IV R 41/07, DB 2010, 986 |
Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft
beim Gewerbeertrag
1. Gewinnminderungen infolge einer Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) des Organträgers auf Darlehensforderungen
gegen eine Organgesellschafgt sind bei der Ermittlung des organschaftlichen Gewerbeertrags durch entsprechende Hinzurechnungen
zu korrigieren (neutralisieren), soweit die Teilwertabschreibung zumindest auch durch erlittene Verluste der Organgesellschaftg
bedingt ist.
2. Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung beruht stets zumindest auch auf erlittenen Verlusten des Schuldners, soweit der
Betrag der Teilwertabschreibung den Betrag dieser Verluste nicht übersteigt.
BFH, Urteil vom 05.11.2009 - IV R 57/06, DB 2010, 32 |
Kein Vortrag von Verlusten eines veräußerten Teilbetriebs
Liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor, stehen die Verluste, soweit sie auf
den veräußerten Teilbetrieb entfallen, mangels (Teil-)Unternehmensidentität
nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen
zur Verfügung.
BFH, Urteil vom 07.08.2008 - IV R 86/05, DB 2008, 2290 |
Freiberufler-GbR, an der eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist
Beteiligt sich eine so genannten Freiberufler-Kapitalgesellschaft
mitunternehmerisch an einer Freiberuflicher-Personengesellschaft, so erzielt
die Personengesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte.
BFH, Urteil vom 08.04.2008 - VIII R 73/05, DB 2008, 1468 |
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien
Berufe, anderen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der
Gewerbesteuer unterliegen.
2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1
EStG (sog. Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer
Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der
Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine
gewerbliche Tätigkeit ausübt.
BVerfG, Beschluss vom 15.01.2008 - I BvL 2/04, DB 2008, 1243 |
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