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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Unternehmenssteuerrecht
zu den Genussrechten
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Genussrechte
Eine "Beteiligung am Kapital der Gesellschaft" i.S. von § 17 EStG liegt bei eingeräumten
Genussrechten nicht schon dann vor, wenn diese eine Gewinnbeteiligung gewähren, sondern nur dann,
wenn sie auch eine Beteiligung am Liquidationserlös der Gesellschaft vorsehen. Die Vereinbarung,
dass das Genussrechtskapital erst nach der Befriedigung der übrigen Gesellschaftsgläubiger
zurückzuzahlen ist, (sog. Nachrangvereinbarung), verleiht dem Genussrecht noch keinen
Beteiligungscharakter.
BFH, Urteil vom 14.06.2005, VIII R 73/03, DB 2005, 2443
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