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Rechtsprechung
für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
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Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Überlassung eines Dienstwagens für die Pravitnutzung
1. Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
für dessen private Nutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Lohnzufluss.
2. ...
3. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch uneingeschränkt für private Zwecke, ist fraglich, ob
der Arbeitgeber ein solches Fahrzeug noch zur Beförderung (weiterer) Arbeitnehmer "gestellen" kann.
BFH, Urteil vom 29.01.2010, VI R 56/07, DB 2010, 2768 |
Anwendungsvoraussetzungen der 1%-Regelung
1. Die Anwendung der 1%-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich
einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.
2. Der Anscheinbeweis streitet dafür, dass der Arbeitnehmer einen ihm vom Arbeitgeber zur
privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen auch tatsächlich privat nutzt, nicht aber dafür, dass
der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.
BFH, Urteil vom 21.04.2010, VI R 46/08, DB 2010, 1676 |
Nutzungsentnahme bei mehreren Fahrzeugen
Gehören mehrere Kfz zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grds. auch dann fahrzeugbezogen, also
mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch
privat genutzt hat (entgegen Rdn. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 21.1.2002, DB 2002, 240)
BFH, Urteil vom 09.03.2010, VIII R 24/08, DB 2010, 875 |
Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA
1. Die nachhaltige "vertragswidrige" private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer
ist nicht stets als vGA zu beurteilen.
2. Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis
als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedarf der wertenden Betrachtung im Einzelfall. (Anschluss an
BFH-Urteil vom 23.4.2009, DB 2009, 1571).
BFH, Urteil vom 11.02.2010, VI R 43/09, DB 2010, 762 |
Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschaftergeschäftsführer
1. Für die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 LStDV zu beurteilen ist,
ist nicht entscheidend, in welchem Verhältnis er an der Kap.Gesellschaft beteiligt ist.
2. Allerdings sind Gesellschafter-Geschäftsführer die mindestens 50% deds Stammkapitals der GmbH innehaben, regelmäßig Selbständige
i.S. des Sozialversicherungsrechts (Anschluss an BFH-Urteil vom 02.12.2005 - VI R 16/03).
3. Ist die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschaftergeschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH
ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer vGA i.H. der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach übereinstimmender Auffassung
des I. Senats und des VI. Senats des BFH liegt in einem solchen Fall immer Sachlohn und keine vGA vor.
4. Dagegen ist eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch eine Gesellschafter-Geschäftsführer
nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (BFH-Beschluss vom 15.11.2007 - VI ER-S 4/07).
5. Bei einer nachhaltigen "vertragswidrigen" privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich
gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer liegt allerdings der Schluss nahe, dass Nutzungsbeschränkung und -verbot nicht ernstlich
gewollt sind, sondern lediglich "auf dem Papier stehen". Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den
Gesellschafter-Geschäftsführer nicht , kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis
veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedarf der wertenden Betrachtung des Einzelfalls.
BFH, Urteil vom 23.04.2009, VI B 81/06, DB 2009, 1571 |
Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und verdeckter Gewinnausschüttung
1. Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen
Nutzungsgestattung, liegt keine vGA, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor.
2. Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als
Arbeitslohn zu qualifizieren (BFH-Beschluss vom 15.11.2007 - VI ER - S 4/07).
BFH, Urteil vom 23.04.2009, VI B 118/08, DB 2009, 1442 |
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches
1. Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für die
Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur
Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regelung, wenn die Angaben
insgesamt plausibel sind.
2. § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG setzt nicht die Einrichtung eines gesonderten
Aufwandskontos voraus.
BFH, Urteil vom 10.04.2008, VI R 38/06, DB 2008, 1603 |
Zur Anwendung der 1 v.H.Regelung
Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines dem Arbeitnehmer zur privaten
Nutzung überlassenen Dienstwagens sind auch dann als Werbungskostsen bei den
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der
Nutzungsvorteil nach der 1%-Regelung besteuert wird.
BFH, Urteil vom 18.10.2007, VI R 59/06, DB 2007, 2815 |
Zur Anwendung der 1 v.H.Regelung
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein KfZ für dessen private
Nutzung, können einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragene KfZ-Kosten als
Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Nutzungsvorteil nach der sog.
Fahrtenbuchmethode ermittelt wird. Dagegen kommt ein Werbekostenabzug nicht
in Betracht, wenn der Nutzungsvorteil pauschal nach der sog. 1%-Regelung
bemessen wird.
BFH, Urteil vom 18.10.2007, VI R 57/06, DB 2007, 2814 |
Verzicht auf Schadenersatz
1. Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf Schadenersatz
nach einem während einer beruflichen Fahrt alkoholbedingt entstandenen
Schaden am auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmen-PKW, so ist der dem
Arbeitnehmer aus dem Verzicht entstehende Vermögensvorteil nicht durch die 1
v.H.-Regelung abgegolten.
2. Der als Arbeitslohn zu erfassende Verzicht auf Schadenersatz führt nur
dann zu einer Steuererhöhung, wenn die Begleichung der
Schadenersatzforderung nicht zum Werbungskostenabzug berechtigt. Ein
Werbungskostenabzug kommt nicht in Betracht, wenn das auslösende Moment für
den Verkehrsunfall die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit war.
BFH, Urteil vom 24.05.2007, VI R 73/05, DB 2007, 1956
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Zur Anwendung der 1 v.H.Regelung
Bei der 1 v.H.Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs handelt es sich um eine zwingende
Bewertungsregelung, die nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden kann, selbst wenn dieses
als angemessen anzusehen ist. Die vereinbarungsgemäß gezahlten Nutzungsvergütungen sind von den nach § 8 Abs. 2 Sätze
2 und 3 EStG ermittelten Werten in Abzug zu bringen.
BFH, Urteil vom 07.11.2006, VI R 95/04, DB 2007, 258
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Erforderliche Angaben in einem Fahrtenbuch
1. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen
Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuchten Kunden oder
Geschäftspartner bzw. zum Gegenstand der dienstlichen Verrichtung und zu
dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs
enthalten.
2. Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können
miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden, wenn die
einzelnen aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der
zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden.
3. Der Übergang von der beruflichen Nutzung zur privaten Nutzung des
Fahrzeugs ist im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen
Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands zu dokumentieren.
4. Die erforderlichen Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen
lassen. Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der
geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
BFH, Urteil vom 16.03.2006, VI R 87/04, DB 2006, 1138
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Sachwertbezugsbewertung bei Überlassung eines betrieblichen PKW an
Arbeitnehmer
Im Falle der Überlassung eines betrieblichen PKW an einen Arbeitnehmer zu
dessen privater Nutzung richtet sich die im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 4
EStG (Wert des Sachbezugs) zu ermittelnde AfA nicht notwendig nach den
Ansätzen, die der Arbeitgeber bei seiner Gewinnermittlung geltend gemacht
hat. Vielmehr ist im Regelfall von einer AfA für PKW von 12,5 v.H. der
Anschaffungskosten entsprechend einer achtjährigen Gesamtnutzungsdauer des
Pkw auszugehen.
BFH, Beschluss vom 29.03.2005, IX B 174/03, DB 2006, 650
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Anforderungen an eine Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
1. Ein mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn
nachträgliche Veränderungen an den zu einem frühreren Zeitpunkt
eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms
technisch ausgeschlossen sind und in ihrer Reichweite in der Datei selbst
dokumentiert und offen gelegt werden.
2. Kann der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen auch privat
nutzen und wird über die Nutzung des Dienstwagens ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch nicht geführt, so ist der zu versteuernde geltwerte Vorteil
nach der 1 v.H.-Regelung zu bewerten. Eine Schätzung des Privatanteils
anhand anderer Aufzeichnungen kommt nicht in Betracht.
BFH, Urteil vom 16.11.2005, VI R 64/04, DB 2006, 648
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Fahrtenbuch für Dienstwagen - Zeitnahe Führung in geschlossener Form
erforderlich
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form
geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende
erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden
Zusammenhang wiedergeben.
BFH, Urteil vom 09.11.2005, VI R 27/05, DB 2006, 647
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