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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
Unternehmenssteuerrecht zur Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung ( § 17 EStG)
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Halbabzugsverbot | Anwendung im Verlustfall
Werden bei der Anteilsveräußerung i.S. von § 17 EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt,
sind Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe c EStG) und Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) auch
im Verlustfall anzuwenden.
BFH, Urteil vom 06.04.2011 - IX R 40/10, DB 2011, 1668 |
Halbabzugsverbot | Kaufpreis von EUR 1,00
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen
Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 €) veräußert werden.
BFH, Urteil vom 06.04.2011 - IX R 61/10, DB 2011, 1667 |
Veräußerungsgewinn
Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i.S. von § 17 EStG ist preisbildender Bestandteil
des veräußerten Anteils.
BFH, Urteil vom 08.02.2011 - IX R 15/10, DB 2011, 1369 |
Zum Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage
Der Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage im Hinblick auf daraus resultierende Anschaffungskosten i.S.
von § 17 Abs. 2 EStG muss nach 20 Jahren seit Eintragung der GmbH nicht zwingend allein durch den entsprechenden
Zahlungsbeleg geführt werden. Vielmehr hat das FG alle Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen.
BFH, Urteil vom 08.02.2011 - IX R 44/10, DB 2011, 1368 |
Ringweise Anteilsveräußerungen
Die verlustbringende Veräußerung eines KapGes.-Anteils i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG an einen Mitgesellschafter ist nicht deshalb
rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO, weil der Veräußerer in einem engen zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter
dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt.
BFH, Urteil vom 07.12.2010, IX R 40/09, DB 2011, 506 |
Nachträgliche Anschaffungskosten
1. Als nachträgliche Anschaffungskosten können Aufwendungen des Steuerpflichtigen dessen
Auflösungsverlust nur erhöhen, wenn sie sich auf die konkrete Beteiligung beziehen.
2. Befriedigt ein qualifiziert beteiligter Gesellschafter einer GmbH einen Gläubiger der
GmbH, obschon diese Verbindlichkeit wegen der Vollbeendigung der GmbH nicht mehr besteht,
ist der entsprechende Aufwand nicht (mehr) durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
BFH, Urteil vom 09.06.2010, IX R 52/09, DB 2010, 2369 |
Werbungskostenabzug für nachträgliche Schuldzinsen
Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvemögen gehaltenen Beteiligung i.S. von
§ 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der
Gesellschaft entfallen, können ab dem Vz. 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Änderung der Rspr.).
BFH, Urteil vom 16.03.2010, VIII R 20/08, DB 2010, 1562 |
Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung
1. Der Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 2 EStG entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der
Veräußerung, unabhängig davon, dass der Kaufpreis gestundet wird.
2. Eine wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 2 EStG komt nur
in Betracht, wenn die wiederkehrenden Zahlungen Versorgungscharakter haben.
BFH, Urteil vom 20.07.2010, IX R 45/09, DB 2010, 2143 |
Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs
Wird der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls
der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich
auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken.
BFH, Urteil vom 28.10.2008, IX R 17/09, DB 2010, 483 |
Bewertung von Einlagen
1. Die Beteiligung i.S. von § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage
in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist
mit den Anschaffungskosten einzulegen (Anschluss an BFH-Urteil vom
25.07.1995, DB 1995, 2570).
2. Wegen dieses Wertverlusts kann eine Teilwertabschreibung nicht
beansprucht werden.
BFH, Urteil vom 02.09.2008, X R 48/02, DB 2008, 2514 |
Bewertung von Einlagen
Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den
Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der
Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i.S. von § 17 EStG
beteiligt ist.
BFH, Urteil vom 05.06.2008, IV R 73/05, DB 2008, 2400 |
Veräußerungsverlust und Darlehen aufgrund Sanierungsprivileg
Das Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG schließt den Ansatz
von Darlehensverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17
Abs. 2 EStG nicht aus.
BFH, Urteil vom 19.08.2008, IX R 63/05, DB 2008, 2571 |
Veräußerungsverlust auch durch Einziehung von Gesellschaftsanteilen
Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer
zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
BFH, Urteil vom 22.07.2008, IX R 15/08, DB 2008, 2289 |
ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile
1. Ursprünglich einbringungsgeborene Anteile an einer GmbH, die durch
einen Antrag nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG entstrickt wurden,
unterfallen der Besteuerung gemäß § 17 Abs. 1 EStG.
2. Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 2 EStG in Bezug auf derartige Anteile
ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis den gemeinen Wert der Anteile
(§ 21 Abs. 2 Satz 2 UmwStG) übersteigt.
BFH, Urteil vom 24.06.2008, IX R 58/05, DB 2008, 1890 |
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes
Die Wesentlichkeit einer Beteiligung ist für die
Berücksichtigungsfähigkeit eines Auflösungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 2
Satz 4 Buchstabe b, Abs. 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
veranlagungszeitraumbezogen zu beurteilen.
BFH, Urteil vom 29.05.2008, IX R 62/05, DB 2008, 1889 |
Inanspruchnahme aus Darlehen oder Bürgschaft
Die Gewährung eines Darlehens oder die Übernahme einer Bürgschaft für
eine AG durch einen Aktionär, der an der Gesellschaft nicht unternehmerisch
beteiligt ist, führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der
wesentlichen Beteiligung.
BFH, Urteil vom 02.04.2008, IX R 76/06, DB 2008, 1604 |
Bürgschaftsübernahme zugunsten eines mittelbaren Beteiligungsunternehmens
Die Übernahme von eigenkapitalersetzenden Bürgschaften für eine
Gesellschaft, an welcher der Anteilseigner nur mittelbar beteiligt ist,
führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der (unmittelbaren)
wesentlichen Beteiligung.
BFH, Urteil vom 04.03.2008, IX R 78/06, DB 2008, 1129 |
Bürgschaftsaufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten
Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter
zugunsten eines Dritten, um zu ermöglichen, dass dieser mit der GmbH ein für
sie günstiges Geschäft abschließt, so kann eine einem Darlehen
wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung (§ 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG)
darin liegen, dass der Gesellschafter nach seiner Inanspruchnahme aus der
Bürgschaft einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die GmbH nicht geltend
macht und in der Liquidation endgültig mit ihm ausfällt.
BFH, Urteil vom 04.03.2008, IX R 80/06,
DB 2008, 1127 |
Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 1 EStG, Berechnung der
5-Jahres-Frist
Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter zugunsten eines Mitgesellschafters
unentgeltlich auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung mit der Folge,
dass seine bisher wesentliche Beteiligung zu einer unwesentlichen wird,
beginnt der Lauf der Fünf-Jahres-Frist des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erst
mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.
BFH, Urteil vom 14.03.2006 - VIII R 49/04, DB 2006, 1929 |
Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums
1. Eine durch ein notariell beurkundetes Verkaufsangebot erlangte Option
auf den Erwerb von Aktien begründet regelmäßig noch kein wirtschaftliches
Eigentum des potenziellen Erwerbers.
2. Bei rechtlich, wirtschaftlich und zeitlich verbundenen Erwerben von
Aktienpaketen einer AG durch denselben Erwerber zu unterschiedlichen
Entgelten muss der Kaufpreis (= Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 Satz
1 EStG) für das einzelne Paket für steuerliche Zwecke abweichend von der
zivilrechtlichen Vereinbarung aufgeteilt werden, wenn sich keine
kaufmännisch nachvollziehbaren Gründe für die unterschiedliche
Preisgestaltung erkennen lassen.
BFH, Urteil vom 04.07.2007, VIII R 68/05,
DB 2007, 2348 |
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