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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung








Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: OHG-Recht


Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Verjährung des Freistellungsanspruchs des Treuhänders einer OHG-Beteiligung gegen den Treugeber
Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers) nach § 257 BGB ist nicht auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem der Freistellungsanspruch fällig geworden ist, sondern auf den Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen fällig werden, von denen zu befreien ist.
BGH, Urteil vom 05.05.2010 - III ZR 209/09, DB 2010, 1397
Befristete Nachhaftung eines ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters
Wird das Ausscheiden eines Gesellschafters einer OHG nicht in das Handelsregister eingetragen, beginnt - wie im BGB-Gesellschaftsrecht - der Lauf der fünfjährigen Enthaftungsfrist mit der positiven Kenntnis des Gesellschaftsgläubigers vom Ausscheiden des Gesellschafters; die Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister ist für den Fristbeginn nicht konstitutiv.
BGH, Urteil vom 24.09.2007 - II ZR 284/05, DB 2007, 2586


Treuepflicht und Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschafter einer OHG kann aufgrund seiner gesellschaftlichen Treuepflicht gehalten sein, der von einem Mitgesellschafter aus Alters- oder Krankheitsgründen gewünschten Vorwegnahme einer im Gesellschaftsvertrag für den Fall seines Todes getroffenen Nachfolgeregelung zuzustimmen, wenn die Vorsorge für die Zukunft des Gesellschaftsunternehmens dies erfordert (Vgl. BGH vom 20.10.1986 - II ZR 86/85, WM 1987 S. 133).
BGH, Urteil vom 08.11.2004 - III ZR 350/02, DB 2005, 46
Jahrelang geübte Praxis bei Entnahmeregelungen
Unterliegt die Entscheidung über die jährliche Entnahmepraxis - über bestimmte festgelegte Positionen (hier: Geschäftsführergehalt, Zinsen, persönliche Steuern) hinaus - nach dem Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung durch die Gesellschafter, liegt in einer für den Einzelfall verabredeten und danach über Jahre geübten Praxis, dass sämtliche freien Beträge entnommen werden, keine Änderung des Gesellschaftsvertrags, sondern nur eine bis auf Widerruf geltende stillschweigende Beschlussfassung der Gesellschafter entsprechend der vertraglichen Kompetenzzuweisung.
BGH, Urteil vom 18.04.2005, II ZR 55/03, DB 2005, 1514
Wirksamwerden einer OHG vor Eintragung im Handelsregister
Eine offene Handelsgesellschaft wird gemäß § 123 Abs.2 HGB bereits vor der Eintragung in das Handelregister dann wirksam, wenn die Gesellschafter einem Dritten gegenüber eine den vereinbarten Geschäftsbetrieb vorbereitende Handlung vornehmen, sofern der Geschäftszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist und ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Unternehmen eine entsprechende Ausgestaltung und Einrichtung in Kürze erfahren wird.
BGH, Urteil vom 26.04.2004, II ZR 120/02, DB 2004, 1359