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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Englische
Limited
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Anfechtungsklage | Gesellschafterbeschlüsse | Internationale Zuständigkeit
Wo sich der für die ausschließliche internationale Zuständigkeit nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO maßgebliche Sitz
der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat der EU befindet, bestimmt sich bei Klagen nach dieser Vorschrift nach
der Gründungstheorie und damit grundsätlich nach dem Sitzungsrecht im Herkunftsstaat.
BGH, Urteil vom 12.07.2011, II ZR 28/10, DB 2011, 2197 |
Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited im Handelsregister,
Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens
Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer in Großbritannien
gegründeten private limited company by shares in das Handelsregister kann
für den director eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens und der
Mehrfachvertretung auch dann nicht eingetragen werden, wenn eine
diesbezügliche Gestattung in die Satzung (articles of association)
aufgenommen werden.
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 19.02.2008, 20 W 263/07, DB 2008, 1488 |
Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited im Handelsregister
1. Die Firma der deutschen Zweigniederlassung einer ausländischen
Gesellschaft unterliegt grundsätzlich den Vorschriften des § 18 HGB.
2. Ist die Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union rechtmäßig gegründet, ist bei der Auslegung der nationalen
firmenrechtlichen Vorschriften der Niederlassungsfreiheit Rechnung zu
tragen.
3. Für die Zweigniederlassung einer englischen Privat Limited Company kann
die Firma "Planung für Küche und Bad Ltd." zulässig sein.
OLG München, Beschluss vom 07.03.2007, 31 Wx 92/06, DB 2007, 2032 |
Löschung einer Limited im englischen Gesellschaftsregister
1. Wird eine englische Limited im Register ihres Heimatstaats wegen
Nichterfüllung ihrer Publizitätspflichten gelöscht, so fällt in Deutschland
belegenes Vermögen nicht an die englische Krone.
2. Zum Zweck der Liquidation besteht die Limited im Hinblick auf ihr in
Deutschland belegenes Vermögen als Restgesellschaft fort.
3. Der Liquidator der Restgesellschaft wird vom zuständigen Gericht nach
pflichtgemäßem Ermessen bestellt.
OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2007 - 6 W 244/07 (n. nicht rkr.), DB 2007,
2030 |
Limited als Komplementärgesellschaft einer KG
Für die KG kann die Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin
und ihrer Organe vom Verbot des Selbstkontrahierens auch dann in das
Handelsregister eingetragen werden, wenn Komplementärin eine nach
englischem Recht gegründete und registrierte Limited ist.
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 28.7.2006, 20 W 191/06, DB 2006, 1949 |
/MVerschmelzung eine GmbH mit einer Limited als aufnehmende
Gesellschaft
Die Eintragung der Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung mit Sitz in Deutschland als übertragender Gesellschaft auf eine
Private Limited Company als aufnehmende Gesellschaft, die ihren
statuarischen Sitz in England und eine Zweigniederlassung in Deutschland
hat, kann nicht erstmalig konstituiv im Register der Zweigniederlassung
vorgenommen werden.
OLG München, Beschluss vom 2.5.2006, 31 Wx 009/06, DB 2006, 1148 |
Handelsregistereintragung des Unternehmensgegenstands der
Zweigniederlassung
Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten
Kapitalgesellschaft ist in das Handelsregister nicht der Gegenstand des
Unternehmens der ausländischen Hauptniederlassung, sondern der Gegenstand
der inländischen Zweigniederlassung einzutragen.
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 29.12.2005, 20 W 315/05, DB 2006, 269 |
Handelsregistereintragung einer "public limited company"
1. Für die Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen "public
limited company" in das Handelsregister ist die Vorlage eines
Gesellschafterbeschlusses über die Gründung der Zweigniederlassung nicht
erforderlich; damit kann das Registergericht auch nicht verlangen, dass ein
solcher Beschluss vom "secretary" der Gesellschaft bestätigt
wird.
2. In das Register ist nur der Gegenstand der Zweigniederlassung
einzutragen, der hinreichend konkretisiert und individualisiert sein muss.
3. Das Registergericht ist nicht befugt zu überprüfen, ob die angemeldete
Tätigkeit der Zweigniederlassung vom Gegenstand des Unternehmens umfasst
ist.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2006, I 3 Wx 210/05, DB 2006, 1102. |
Näheres in unserer Broschüre
"Die richtige Gesellschaftsform - Teil 2"
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