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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

An der Leine fängt der Hund keinen Hasen.
Deutsches Sprichwort





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: Englische Limited


Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Anfechtungsklage | Gesellschafterbeschlüsse | Internationale Zuständigkeit
Wo sich der für die ausschließliche internationale Zuständigkeit nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO maßgebliche Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat der EU befindet, bestimmt sich bei Klagen nach dieser Vorschrift nach der Gründungstheorie und damit grundsätlich nach dem Sitzungsrecht im Herkunftsstaat.
BGH, Urteil vom 12.07.2011, II ZR 28/10, DB 2011, 2197
Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited im Handelsregister, Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens
Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer in Großbritannien gegründeten private limited company by shares in das Handelsregister kann für den director eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung auch dann nicht eingetragen werden, wenn eine diesbezügliche Gestattung in die Satzung (articles of association) aufgenommen werden.
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 19.02.2008, 20 W 263/07, DB 2008, 1488
Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited im Handelsregister
1. Die Firma der deutschen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt grundsätzlich den Vorschriften des § 18 HGB.
2. Ist die Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union rechtmäßig gegründet, ist bei der Auslegung der nationalen firmenrechtlichen Vorschriften der Niederlassungsfreiheit Rechnung zu tragen.
3. Für die Zweigniederlassung einer englischen Privat Limited Company kann die Firma "Planung für Küche und Bad Ltd." zulässig sein.
OLG München, Beschluss vom 07.03.2007, 31 Wx 92/06, DB 2007, 2032
Löschung einer Limited im englischen Gesellschaftsregister
1. Wird eine englische Limited im Register ihres Heimatstaats wegen Nichterfüllung ihrer Publizitätspflichten gelöscht, so fällt in Deutschland belegenes Vermögen nicht an die englische Krone.
2. Zum Zweck der Liquidation besteht die Limited im Hinblick auf ihr in Deutschland belegenes Vermögen als Restgesellschaft fort.
3. Der Liquidator der Restgesellschaft wird vom zuständigen Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen bestellt.
OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2007 - 6 W 244/07 (n. nicht rkr.), DB 2007, 2030
Limited als Komplementärgesellschaft einer KG
Für die KG kann die Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin und ihrer Organe vom Verbot des Selbstkontrahierens auch dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn Komplementärin eine nach englischem Recht gegründete und registrierte Limited ist. 
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 28.7.2006, 20 W 191/06, DB 2006, 1949
/MVerschmelzung eine GmbH mit einer Limited als aufnehmende Gesellschaft
Die Eintragung der Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland als übertragender Gesellschaft auf eine Private Limited Company als aufnehmende Gesellschaft, die ihren statuarischen Sitz in England und eine Zweigniederlassung in Deutschland hat, kann nicht erstmalig konstituiv im Register der Zweigniederlassung vorgenommen werden. 
OLG München, Beschluss vom 2.5.2006, 31 Wx 009/06, DB 2006, 1148
Handelsregistereintragung des Unternehmensgegenstands der Zweigniederlassung
Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft ist in das Handelsregister nicht der Gegenstand des Unternehmens der ausländischen Hauptniederlassung, sondern der Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung einzutragen.
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 29.12.2005, 20 W 315/05, DB 2006, 269
Handelsregistereintragung einer "public limited company"
1. Für die Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen "public limited company" in das Handelsregister ist die Vorlage eines Gesellschafterbeschlusses über die Gründung der Zweigniederlassung nicht erforderlich; damit kann das Registergericht auch nicht verlangen, dass ein solcher Beschluss vom "secretary" der Gesellschaft bestätigt wird.
2. In das Register ist nur der Gegenstand der Zweigniederlassung einzutragen, der hinreichend konkretisiert und individualisiert sein muss.
3. Das Registergericht ist nicht befugt zu überprüfen, ob die angemeldete Tätigkeit der Zweigniederlassung vom Gegenstand des Unternehmens umfasst ist.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2006, I 3 Wx 210/05, DB 2006, 1102.

Näheres in unserer Broschüre "Die richtige Gesellschaftsform - Teil 2"