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Rechtsprechung
für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Leasingrecht
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Beschädigung des Leasingobjekts
Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit
Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine wegen der
Beschädigung, des Untergangs, des Verlusts oder des Diebstahls des
Leasingobjekts gezahlte Versicherungsentschädigung auch insoweit dem
Leasinggeber zu, als sie seinen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung
des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand
einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt.
BGH, Urteil vom 31.10.2007, VIII ZR 278/05, DB 2008, 290 |
Abgrenzung zwischen Rückstellungen für Drohverluste und ungewisse
Verbindlichkeit
Für die von einem KfZ-Händler übernommene Verpflichtung, an
Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach
Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem
verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit
i.H. des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit
ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.
BGH, Urteil vom 11.10.2007, IV R 52/04, DB 2008, 267 |
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Außerordentliche Kündigung eines Leasingvertrags durch den Leasinggeber - Umsatzsteuer
Es wird daran festgehalten, dass Schadenersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach einer von ihm schuldhaft veranlassten außerordentlichen
Kündigung des Leasingvertrags zu erbringen hat, ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht
gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat (Senatsurtei DB 1987, 928).
Nichts anderes gilt für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch des Leasinggebers, der auf Ausgleich seines noch nicht amortisierten
Gesamtaufwandes zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung, einer nicht durch den Leasingnehmer schuldhaft veranlassten außerordentlichen
Kündigung oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags gerichtet ist.
BGH, Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 68/06, DB 2007, 1023 |
Verspätete Rückgabe von Leasingfahrzeugen durch den
Insolvenzverwalter
a) Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters
einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an
zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er
nicht die Erfüllung des Mietvertrags wählt.
b) Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab
Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist
grundsätzlich eine Insolvenzforderung.
c) Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu
verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung
eine Masseforderung dar.
BGH, Urteil vom 01.03.2007, IX ZR 81/05, DB 2007, 967 |
Schadensberechnung
bei vorzeitiger Kündigung eines Leasingvertrags
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsverbindungen eines Leasingvertrags über
Kraftfahrzeuge, in denen der Leasinggeber für die Abrechnung bei vorzeitiger
Vertragsbeendigung - anders als bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung - nur 90 % des
erzielten Gebrauchtwagenerlöses berücksichtigt, benachteiligt den Leasingnehmer
unangemessen und ist nach § 9 I, II Nr. 1 AGB unwirksam.
Zur konkreten Berechnung des Schadens des Leasinggebers bei vorzeitiger Kündigung.
BGH, Urteil vom 26.06.2002, VIII ZR 147/01,NJW 2002, 2713; DB 2002, 1604 |
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