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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Bei uns ist das Bruttoglücksprodukt wichtiger als das Bruttoszialprodukt.
König von Buthan





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier:   Leasingrecht

Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Beschädigung des Leasingobjekts
Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine wegen der Beschädigung, des Untergangs, des Verlusts oder des Diebstahls des Leasingobjekts gezahlte Versicherungsentschädigung auch insoweit dem Leasinggeber zu, als sie seinen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt.
BGH, Urteil vom 31.10.2007, VIII ZR 278/05, DB 2008, 290
Abgrenzung zwischen Rückstellungen für Drohverluste und ungewisse Verbindlichkeit 
Für die von einem KfZ-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit i.H. des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.
BGH, Urteil vom 11.10.2007, IV R 52/04, DB 2008, 267


Außerordentliche Kündigung eines Leasingvertrags durch den Leasinggeber - Umsatzsteuer
Es wird daran festgehalten, dass Schadenersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach einer von ihm schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrags zu erbringen hat, ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat (Senatsurtei DB 1987, 928).
Nichts anderes gilt für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch des Leasinggebers, der auf Ausgleich seines noch nicht amortisierten Gesamtaufwandes zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung, einer nicht durch den Leasingnehmer schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags gerichtet ist.
BGH, Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 68/06, DB 2007, 1023
Verspätete Rückgabe von Leasingfahrzeugen durch den Insolvenzverwalter
a) Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrags wählt.
b) Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung.
c) Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.
BGH, Urteil vom 01.03.2007, IX ZR 81/05, DB 2007, 967
Schadensberechnung bei vorzeitiger Kündigung eines Leasingvertrags
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsverbindungen eines Leasingvertrags über Kraftfahrzeuge, in denen der Leasinggeber für die Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung - anders als bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung - nur 90 % des erzielten Gebrauchtwagenerlöses berücksichtigt, benachteiligt den Leasingnehmer unangemessen und ist nach § 9 I, II Nr. 1 AGB unwirksam.
Zur konkreten Berechnung des Schadens des Leasinggebers bei vorzeitiger Kündigung.
BGH, Urteil vom 26.06.2002, VIII ZR 147/01,NJW 2002, 2713; DB 2002, 1604