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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Kann der Gesellschafter er Komplementär-GmbH einer KGaA Mitglied des
Aufsichtsrats sein?
a) Die Klage des Aktionärs einer KGaA auf Feststellung der Unwirksamkeit
der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds (§ 101 Abs. 2 AktG) ist nicht
gemäß § 250 Abs. 3 AktG, sondern nur gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig.
b) § 287 Abs. 3 AktG ist analog allenfalls auf Geschäftsführer sowie
solche Gesellschafter der Komplementär-GmbH einer KGaA anwendbar, welche an
der Komplementär-GmbH maßgeblich beteiligt sind.
c) Überträgt die gemäß § 285 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG von einem
Stimmrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats ausgeschlossene
Komplementärgesellschaft einer KGaA eine von ihr gehaltene, ein
Entsendungsrecht i.S. von § 101 Abs. 2 Satz 2 AktG verbriefende Aktie auf
eine ihr nahestehende Person, welche nicht zu ihren Gesellschaftern gehört,
so liegt darin nicht ohne Weiteres ein unzulässiges Umgehungsgeschäft.
BGH-Urteil vom 05.12.2005 - II ZR 291/03, DB 2006, 266 |
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