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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Spruch





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier:

  Kommanditgesellschaft auf Aktien


Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Kann der Gesellschafter er Komplementär-GmbH einer KGaA Mitglied des Aufsichtsrats sein?
a) Die Klage des Aktionärs einer KGaA auf Feststellung der Unwirksamkeit der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds (§ 101 Abs. 2 AktG) ist nicht gemäß § 250 Abs. 3 AktG, sondern nur gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig.
b) § 287 Abs. 3 AktG ist analog allenfalls auf Geschäftsführer sowie solche Gesellschafter der Komplementär-GmbH einer KGaA anwendbar, welche an der Komplementär-GmbH maßgeblich beteiligt sind.
c) Überträgt die gemäß § 285 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG von einem Stimmrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats ausgeschlossene Komplementärgesellschaft einer KGaA eine von ihr gehaltene, ein Entsendungsrecht i.S. von § 101 Abs. 2 Satz 2 AktG verbriefende Aktie auf eine ihr nahestehende Person, welche nicht zu ihren Gesellschaftern gehört, so liegt darin nicht ohne Weiteres ein unzulässiges Umgehungsgeschäft.
BGH-Urteil vom 05.12.2005 - II ZR 291/03, DB 2006, 266

 

Nähere Informationen und Tipps in unserer Broschüre:

"Die GmbH & Co. KG auf Aktien"

"Die GmbH & Co. KG"