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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung








Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen

hier: Kartell-Recht



Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Wettbewerbsrechtlich erheblicher Einfluss druch Erwerb einer Minderheitsbeteiligung ("Deutsche Post/trans-o-flex")
a) Die Ausübung eines wettbewerblich erheblichen Einflusses eines Unternehmens auf ein anderes kann dadurch ermöglicht werden, dass ein einen sachlich benachbarten Markt beherrschendes Unternehmen weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte des anderen Unternehmens erwirbt, gleichzeitig jedoch, etwa durch gesellschaftsrechtliche Regelungen, eine Kapitalerhöhung und ein Vordringen des anderen Unternehmens auf weitere Geschäftsfelder gegen den Willen des Erwerbers erschwert werden.
b) Ein Zusammenschluss verstärkt eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens, wenn er dieses gegen zu erwartende künftige Konkurrenz durch einen weiteren Wettbewerber absichert und durch diese Absicherung bereits die gegenwärtige Marktposition des marktbeherrschenden Unternehmens beeinflusst.
BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - KVR 26/03, DB 2005, 770
Selektives Vertriebssystem, Zulässiger Ausschluss der Händler, die ausschließlich über das Internet vertreiben ("Depotkosmetik im Internet")
Es stellt eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn ein Hersteller eines Markenparfums, der seine Ware über ein selektives Vertriebssystem vertreibt, einerseits einen Depositären den Verkauf über das Internet unter der Bedingung gestattet, dass die Internetumsätze nicht mehr als die Hälfte der im stationären Handel erzielten Umsätze ausmachen, und andererseits Händler von der Belieferung ausschließt, die ausschließlich über das Internet verkaufen.
BGH, Urteil vom 04.11.2003 - KZR 2/02, DB 2004, 311
Einkaufsgemeinschaft von Gemeinden ("Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge")
a) Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB fallendes Verhalten.
b) Auch kleine und mittlere Gemeinden können Einkaufsgemeinschaften i.S. des § 4 Abs. 2 GWB bilden.
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - KZR 11/01, DB 11/01
Zugangsverweigerung durch marktbeherrschendes Unternehmen ("Fährhafen Puttgarden")
a) Will die Kartellbehörde die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Verweigerung des Zugangs zu einer für den Marktzutritt notwendigen Infrastruktureinrichtung untersagen, ist sie nicht genötigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen der Zugang zu gewähren ist. Wird der Zugang von dem marktbeherrschenden Unternehmen einem anderen Unternehmen schlechthin verweigert, kann sich die Kartellbehörde im ersten Zugriff darauf beschränken, dies zu verbieten.
b) Eine im Sinne eines solchen ersten Zugriffs auszulegende kartellbehördliche Verfügung, durch die einem marktbeherrschenden Unternehmen untersagt wird, sämtlichen daran interessierten anderen Unternehmen das Recht zu verweigern, die Infrastruktureinrichtungen eines Fährhafen zu angemessenenen Bedingungen mitzubenutzen, genügt dem Erfordernis hinreichender Bestimmtheit einer Untersagungsverfügung.
BGH, Beschluss vom 24.09.2002 - KVR 15/01, DB 2003, 501