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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
hier:
Kartell-Recht
Rechtsprechung, die jeder
Unternehmensführer kennen sollte !
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Wettbewerbsrechtlich erheblicher
Einfluss druch Erwerb einer Minderheitsbeteiligung ("Deutsche
Post/trans-o-flex")
a) Die Ausübung eines wettbewerblich erheblichen Einflusses eines Unternehmens
auf ein anderes kann dadurch ermöglicht werden, dass ein einen sachlich benachbarten
Markt beherrschendes Unternehmen weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte des
anderen Unternehmens erwirbt, gleichzeitig jedoch, etwa durch gesellschaftsrechtliche
Regelungen, eine Kapitalerhöhung und ein Vordringen des anderen Unternehmens auf weitere
Geschäftsfelder gegen den Willen des Erwerbers erschwert werden.
b) Ein Zusammenschluss verstärkt eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens,
wenn er dieses gegen zu erwartende künftige Konkurrenz durch einen weiteren Wettbewerber
absichert und durch diese Absicherung bereits die gegenwärtige Marktposition des
marktbeherrschenden Unternehmens beeinflusst.
BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - KVR 26/03, DB 2005, 770 |
Selektives Vertriebssystem, Zulässiger
Ausschluss der Händler, die ausschließlich über das Internet vertreiben
("Depotkosmetik im Internet")
Es stellt eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn ein Hersteller eines
Markenparfums, der seine Ware über ein selektives Vertriebssystem vertreibt, einerseits
einen Depositären den Verkauf über das Internet unter der Bedingung gestattet, dass die
Internetumsätze nicht mehr als die Hälfte der im stationären Handel erzielten Umsätze
ausmachen, und andererseits Händler von der Belieferung ausschließt, die ausschließlich
über das Internet verkaufen.
BGH, Urteil vom 04.11.2003 - KZR 2/02, DB 2004, 311 |
Einkaufsgemeinschaft von Gemeinden
("Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge")
a) Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband
gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage
der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB
fallendes Verhalten.
b) Auch kleine und mittlere Gemeinden können Einkaufsgemeinschaften i.S. des § 4 Abs. 2
GWB bilden.
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - KZR 11/01, DB 11/01 |
Zugangsverweigerung durch
marktbeherrschendes Unternehmen ("Fährhafen Puttgarden")
a) Will die Kartellbehörde die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden
Stellung durch Verweigerung des Zugangs zu einer für den Marktzutritt notwendigen
Infrastruktureinrichtung untersagen, ist sie nicht genötigt, die Bedingungen festzulegen,
zu denen der Zugang zu gewähren ist. Wird der Zugang von dem marktbeherrschenden
Unternehmen einem anderen Unternehmen schlechthin verweigert, kann sich die
Kartellbehörde im ersten Zugriff darauf beschränken, dies zu verbieten.
b) Eine im Sinne eines solchen ersten Zugriffs auszulegende kartellbehördliche
Verfügung, durch die einem marktbeherrschenden Unternehmen untersagt wird, sämtlichen
daran interessierten anderen Unternehmen das Recht zu verweigern, die
Infrastruktureinrichtungen eines Fährhafen zu angemessenenen Bedingungen mitzubenutzen,
genügt dem Erfordernis hinreichender Bestimmtheit einer Untersagungsverfügung.
BGH, Beschluss vom 24.09.2002 - KVR 15/01, DB 2003, 501 |
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