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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
Internetrecht
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Wettbewerbswidrigkeit von E-Mail-Anfragen
Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf
seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente
Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier:
Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu
empfangen.
BGH, Urteil vom 17.07.2008, 1 ZR 197/05, DB 2008, 2134 |
Wettbewerbswidrigkeit unerbetener E-Mail-Werbung
In der unerbetenen Zusendung bereits einer Werbe-E-Mail ist grundsätzlich ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb zu erblicken. Die einzelne E-Mail ist als Teil des bekämpften Spammings aufzufassen.
OLG Naumburg, Urteil vom 22.12.2006, 10 U 60/06, DB 2007, 911 |
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Wettbewerbswidrigkeit unerbetener E-Mail-Werbung
Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich
gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise
zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt
hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden
aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers
vermutet werden kann.
Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail
hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu einer
fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines
Dritten kommt.
BGH, Urteil vom 11.03.2004, I ZR 81/01, DB 2004, 980 |
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