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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Insolvenzrecht
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben des
Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse
a) Eine teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhende
Einkommensteuererklärung ist nur dann "unrichtig" i.S. von § 290
Abs. 1 Nr. 2 InsO, wenn die Unrichtigkeit von in ihr enthaltenen Angaben
feststeht.
b) Ein bestandskräftiger, teilweise auf Schätzungen des Finanzamts
beruhender Steuerbescheid beweist für sich genommen nicht die Unrichtigkeit
der Steuererklärung des Steuerpflichtigen.
BGH, Urteil vom 12.01.2006, IX ZB 29/04, DB 2006, 665 |
Versagung
der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben
Unterlässt es ein Schuldner, der früher als drei Jahre vor der
Insolvenzeröffnung vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich
unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen
Verhältnisse gemacht hat, um Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu
beziehen, diese Angaben innerhalb der Dreijahresfrist zu berichtigen oder
zu ergänzen, rechtfertigt dies allein die Versagung der
Restschuldbefreiung auch dann nicht, wenn er zur Richtigstellung
gesetzlich verpflichtet war.
BGH, Urteil vom 22.05.2003, IX ZB 456/02, DB 2003, 2224 |
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