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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.
Konfuzius





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: Insolvenzrecht


Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse
a) Eine teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhende Einkommensteuererklärung ist nur dann "unrichtig" i.S. von § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO, wenn die Unrichtigkeit von in ihr enthaltenen Angaben feststeht.
b) Ein bestandskräftiger, teilweise auf Schätzungen des Finanzamts beruhender Steuerbescheid beweist für sich genommen nicht die Unrichtigkeit der Steuererklärung des Steuerpflichtigen.
BGH, Urteil vom 12.01.2006, IX ZB 29/04, DB 2006, 665


Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben
Unterlässt es ein Schuldner, der früher als drei Jahre vor der Insolvenzeröffnung vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen, diese Angaben innerhalb der Dreijahresfrist zu berichtigen oder zu ergänzen, rechtfertigt dies allein die Versagung der Restschuldbefreiung auch dann nicht, wenn er zur Richtigstellung gesetzlich verpflichtet war.
BGH, Urteil vom 22.05.2003, IX ZB 456/02, DB 2003, 2224