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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Insolvenzrecht /
Aufrechnung
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto
Der Insolvenzverwalter, der die Unzulässigkeit einer Aufrechnung oder
Verrechnung geltend macht, weil ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit
hierzu durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, muss die Anfechtbarkeit
von der objektiven Gläubigerbenachteiligung möglicherweise entgegenstehenden
Rechten des Insolvenzgläubigers nicht innerhalb der Anfechtungsfrist
gerichtlich geltend machen.
BGH, Urteil vom 17.07.2008, IX ZR 148/07, DB 2008, 2017 |
Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto
Zur insolvenzrechtlichen Unzulässigkeit der Verrechnung von
Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto des Insolvenzschuldners durch die
Bank vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die von den
Drittschuldnern beglichenen Forderungen der Bank im Rahmen einer
Globalzession abgetreten worden waren.
BGH, Urteil vom 26.06.2008, IX ZR 47/05, DB 2008, 1792 |
Aufrechnung des Finanzamtes
Der Bund ist - neben den Ländern - Teilgläubiger der Umsatzsteuer und
kann deshalb mit seinem Anspruch auf den ihm gesetzlich zugewiesenen Anteil
aufrechnen.
Die zur Entstehung des Vorsteuerrückforderungsanspruchs führende
Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen, für welche der
Steuerpflichtige Vorsteuer abgezogen hat, tritt mit der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen ein, falls nicht
für einen bestimmten Zeitpunkt zuvor dessen Zahlungsunfähigkeit oder
Zahlungseinstellung festgestellt wird.
BGH, Urteil vom 19.07.2007, IX ZR 81/06, DB 2007, 1860 |
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