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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Insolvenzrecht
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge
Der mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der provaten Altersvorsorge eingeführte Schutz bestimmter
privater, zur Altersvorsorge abgeschlossener Versicherungen erstreckt sich nur auf das vom Versicherungsnehmer
aufgebaute Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringenden Leistungen, nicht
jedoch auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners.
BGH, Urteil vom 12.05.2011, IX ZB 181/10, DB 2011, 1390 |
Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung in der
Insolvenz des Arbeitgebers
Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht des Arbeitgebers bei einer
Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall.
BGH, Urteil vom 03.05.2006, IV ZR 134/05, DB 2006, 1488 |
Verwertung
einer an den Gesellschafter-Geschäftsführer verpfändeten
Rückdeckungsversicherung
a) Zur Verwertung einer an den Gesellschafter-Geschäftsführer
verpfändeten Rückdeckungsversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht in
der Insolvenz der Gesellschaft.
b) Hat der Pfandrechtsgläubiger mangels Pfandreife gegen den
Insolvenzverwalter nur einen Anspruch auf Sicherstellung, steht dem
Verwalter das Einzugsrecht gegen den Drittschuldner allein zu (im
Anschluss an BGH DB 1997, 2113).
BGH, Urteil vom 07.04.2005, IX ZR 138/04, DB 2005, 1453 |
Aussonderungsrecht und Direktversicherung
Hat die Gesellschaft in der zugunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen
Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem
vor Eintritt des Versicherungsfalls im Konkurs der Gesellschaft selbst dann kein
Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu, wenn die Prämie aus
der ihm zustehenden Vergütung bezahlt worden sind (im Ergebnis wie BAGE 99, 1
ff.).
BGH, Urteil vom 18.07.2002, IX ZR 264/01,
InSO 2002, 878; |
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