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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Was du für den Gipfel hältst, ist nur eine Stufe.
Seneca





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: Insolvenzrecht


Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge
Der mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der provaten Altersvorsorge eingeführte Schutz bestimmter privater, zur Altersvorsorge abgeschlossener Versicherungen erstreckt sich nur auf das vom Versicherungsnehmer aufgebaute Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringenden Leistungen, nicht jedoch auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners.
BGH, Urteil vom 12.05.2011, IX ZB 181/10, DB 2011, 1390
Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitgebers
Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht des Arbeitgebers bei einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall.
BGH, Urteil vom 03.05.2006, IV ZR 134/05, DB 2006, 1488
Verwertung einer an den Gesellschafter-Geschäftsführer verpfändeten Rückdeckungsversicherung
a) Zur Verwertung einer an den Gesellschafter-Geschäftsführer verpfändeten Rückdeckungsversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht in der Insolvenz der Gesellschaft.
b) Hat der Pfandrechtsgläubiger mangels Pfandreife gegen den Insolvenzverwalter nur einen Anspruch auf Sicherstellung, steht dem Verwalter das Einzugsrecht gegen den Drittschuldner allein zu (im Anschluss an BGH DB 1997, 2113).
BGH, Urteil vom 07.04.2005, IX ZR 138/04, DB 2005, 1453
Aussonderungsrecht und Direktversicherung
Hat die Gesellschaft in der zugunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls im Konkurs der Gesellschaft selbst dann kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu, wenn die Prämie aus der ihm zustehenden Vergütung bezahlt worden sind (im Ergebnis wie BAGE 99, 1 ff.).  
BGH, Urteil vom 18.07.2002, IX ZR 264/01, InSO 2002, 878;