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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Deutsches Sprichwort





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: GmbH-Recht / Liquidation

Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Vorabauschüttung eines erwarteten Liquidationserlöses
a) Eine gegen das in § 73 Abs. 1, 2 GmbHG normierte zwingende Kapitalerhaltungsgebot in der Liquidation verstoßende Verteilung von Gesellschaftsvermögen hat eine Rückerstattungsanspruch der GmbH gegen die Gesellschafter analog § 31 GmbHG zur Folge, der nicht die Entstehung einer Unterbilanz als Folge der Auszahlung voraussetzt.
b) Vorabausschüttungen auf einen erwarteten Liquidationserlös stehen unter dem stillschweigenden Vorbehalt, dass auf die Empfänger nach der abschließenden Liquidationsbilanz ein entsprechender Erlös entfällt. Soweit ein Liquidationserlös nicht vorhanden ist, besteht aufgrund stillschweigender Abrede ein vertraglicher Rückgewähranspruch der GmbH auf Rückzahlung der Vorabausschüttung.
BGH, Beschluss vom 2.3.2009, II ZR 264/07, DB 2009, 1117
Gesamtvertretungsbefugnis mehrere Liquidatoren
a) § 68 Abs. 1 Satz 2 GmbHG regelt die Aktivvertretungsbefugnis bei Vorhandensein mehrerer Liquidatoren schlechthin, unabhängig davon, ob die letzten Geschäftsführer sog. geborene Liquidatoren sind oder ob die Liquidatoren durch die Gesellschaft oder das Registergericht bestellt wurden.
b) Eine für die Geschäftsführer einer GmbH bestimmte Alleinvertretungsbefugnis setzt sich nicht als Alleinvertretungsberechtigung fort, sondern endet mit der Auflösung der Gesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsführer als geborene Liquidatoren weiterhin für die Gesellschaft tätig sind.
BGH, Beschluss vom 27.10.2008, II ZB 255/07, DB 2009, 59
Anmeldung der Vertretungsbefugnis zur Eintragung ins Handelsregister
Im Zusammenhang mit der Auflösung der GmbH ist gemäß § 67 Abs. 1 GmbHG die "abstrakte", d.h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende, Vertretungsregelung auch dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn nur ein (erster) Liquidator bestellt ist.
BGH, Beschluss vom 07.05.2007, II ZB 21/06, DB 2007, 1580


Klage gegen Gesellschafter während Nachtragsliquidation
Ein Gesellschafter einer zweigliedrigen, wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH i.L. kann den Mitgesellschafter, der die Gesellschaft geschädigt haben soll, auch nach Bestellung eines Nachtragsliquidators mit einer Gesellschafterklage auf Auskunft und Schadenersatzleistung an die Gesellschaft in Anspruch nehmen.
BGH, Urteil vom 29.11.2004, II ZR 14/03, DB 2005, 331

Nähere Informationen und Tipps in unseren Broschüren:
"Die GmbH"
"Gesellschafterbeschlüsse bei der GmbH"
"Haftungs- und strafrechtliche Risiken bei der Geschäftsführung"
"Die Geschäftsordnung"