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Rechtsprechung
für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
GmbH-Recht
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Komplementär-GmbH
Kündigung des Anstellungsvertrags
In einer Komplementär-GmbH, deren Anteile von der KG gehalten werden,
nehmen - sofern der Gesellschaftsvertrag der KG keine abweichenden Regeln
enthält - die der KG als Alleingesellschafterin zustehenden Rechte in der
Gesellschafterversammlung die organschaftlichen Vertreter der GmbH wahr. Über
die Kündigung des organschaftlichen Anstellungsverhältnisses eines
Geschäftsführers der Komplementärin entscheiden deswegen dessen
Mitgeschäftsführer.
BGH, Urteil vom 16.07.2007, II ZR 109/06, DB 2007, 1916 |
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