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Rechtsprechung
für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
GmbH-Recht / Vorgesellschaft
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Parteifähigkeit einer Vor-GmbH nach Aufgabe der Absicht, die Gesellschaft
ins Handelsregister einzutragen
a) Nach Aufgabe der Eintragungsabsicht bleibt die Vor-GmbH als Abwicklungs-
oder als Personengesellschaft parteifähig.
b) Der nach der Klageerhebung mit dem Wandel in eine Abwicklungsgesellschaft
oder eine Personengesellschaft verbundene Wechsel der organschaftlichen
Vertretung führt weder zum Wegfall der Prozessfähigkeit noch zu einer
Unterbrechung des Verfahrens, wenn die Gesellschaft durch einen
Prozessbevollmächtigten vertreten wird.
BGH, Urteil vom 31.03.2008, II ZR 308/06, DB 2008, 1149 |
Gesellschafterwechsel in der Vorgesellschaft
Vor der Eintragung einer
GmbH in das Handelsregister bestehen noch keine Geschäftsanteile.
Ein Gesellschafterwechsel in der Vorgesellschaft ist daher nur durch
eine Änderung des Gesellschaftsvertrags möglich.
Auf einen fehlerhaften Gesellschafterwechsel in der Vorgesellschaft
sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht anwendbar.
BGH Urteil vom 13.12.2004, II ZR 409/02, DB 2005, 440
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