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Rechtsprechung
für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
GmbH-Recht / Treuhand
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Konkludente Erteilung der Zustimmung zu einem Treuhandvertrag
Die Zustimmung zu einem Treuhandvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil
kann konkludent erteilt werden, indem die Gesellschafter den Treugeber dieser
Funktion entsprechend behandeln.
Die Beweislast für eine die schwebende Unwirksamkeit eines Treuhandvertrages
beseitigende Zustimmungsverweigerung trägt die Partei, die sich darauf beruft.
Eine Zustimmungsverweigerung durch einen Gesellschafter, der beabsichtigt,
seinen Geschäftsanteil zu veräußern, kann rechtsmissbräuchlich sein.
BGH, Beschluss vom 10.05.2005, II ZR 209/04, DB 2006, 1672
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Treuhandvereinbarung über GmbH-Geschäftsanteile
Ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils unterliegt
dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG nur dann nicht, wenn er sich auf noch
nicht existente Geschäftsanteile bezieht und vor der Beurkundung des
Gesellschaftsvertrags geschlossen wird.
BGH, Beschluss vom 12.12.2005, II ZR 330/04, DB 2006, 1671
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Mündliche Treuhandabrede über einen
Geschäftsanteil an einer polnischen GmbH
Zur Anwendung des §
15 Abs. 4 GmbHG auf einen deutschem Orts- und Geschäftsrecht
unterliegenden Treuhandvertrag über einen Geschäftsanteil an
einer polnischen GmbH.
Zur Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne
Auftrag bei einem (möglicherweise) nicht formwirksam
abgeschlossenen Treuhandvertrag über einen Gesellschaftsanteil an
einer polnischen GmbH.
BGH-Urteil vom 04.11.2004 - II ZR 172/03, DB 2004, 2631 |
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