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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Wissen ist Macht.
Deutsches Sprichwort





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier:

GmbH-Recht / Geschäftsführung


Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Amtsniederlegung | Nachweis des Zugangs | Zugang im Ausland
a) Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts.
b) Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintraung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen.

BGH, Beschluss vom 21.06.2011, II ZB 15/10, DB 2011, 1798
Versicherung des Geschäftsführers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eine Versicherung, in der ein Geschäftsführer nur auf den Zeitpunkt der Verurteilung selbst abstellt und nicht auf den der Rechtskraft des Urteils, vermittelt dem Registergericht nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben über das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG.
BGH, Beschluss vom 07.06.2011, II ZB 24/10, DB 2011, 1569
Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers nach Widerruf seiner Bestellung bei fortbestehendem Anstellungsverhältnis
Der Geschäftsführer einer GmbH hat nach Widerruf seiner Bestellung bei fortbestehendem Anstellungsverhältnis grundsätzlich keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion. Etwas anderes kann gelten, wenn sich dem Anstellungsvertrag eine dahingehende Vereinbarung entnehmen lässt.
BGH, Beschluss vom 11.10.2010, II ZR 266/08, DB 2011, 49
Anforderung an die Versicherung des Geschäftsführers zum Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen
Die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister gemäß § 8 Abs. 3 GmbHG abgegebene Versicherung, er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", genügt den gesetzlichen Anforderungen. Es ist weder erforderlich, die in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG genannten Straftatbestände noch die in Rede stehenden vergleichbaren Bestimmungen des ausländischen Rechts in der Versicherung im Einzelnen aufzuführen.
BGH, Beschluss vom 17.05.2010, II ZB 5/10, DB 2010, 1521
Vereinbarung der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes in Geschäftsführerdienstvertrag
Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zugunsten des Organmitglieds gelten sollen. In einem solchen Fall ist durch Auslegung des Vertrags festzustellen, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung aus dem Vertrag lösen kann.
BGH, Urteil vom 10.05.2010, II ZR 70/09, DB 2010, 1518
Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung hiervon abhängiger Vergütungsansprüche
1. Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH handelt bei Abschluss seines Anstellungsvertrags als Verbraucher i.S. von § 13 BGB.
2. Die Möglichkeit der Einflussnahme i.S. von § 130 Abs. 3 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel ernstshaft zur Disposition stellt und dem Verwendungsgegner erkennbar Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner Interessen einräumt.
3. Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten "gerichtlich geltend zu machen" sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt die Erhebung einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung, um das Erlöschen der vom Ausgang des Rechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche zu verhindern (Wahrung der zweiten Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist).
4. Wegen des vertragswidrigen Entzugs der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs hat der Dienstberechtigte gemäß § 283 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB Schadenersatzansprüche statt der Leistung zu leisten.
5. Geht der Vergütungsanspruch i.H. des tatsächlich bezogenen Arbeitslosengeldes auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 115 Abs. 1 SGB X), endet insoweit der gesetzliche Zinsanspruch des Dienstverpflichteten.
BAG, Urteil vom 19.05.2010, 5 AZR 253/09, DB 2010, 2049
Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer bei einer Zweipersonen-GmbH.
BGH, Urteil vom 12.01.2009, II ZR 27/08, DB 2009, 557
Karenzentschädigung für nachträgliches Wettbewerbsverbot
§ 74c HGB ist auf den Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht entsprechend anwendbar.
BGH, Urteil vom 28.04.2008, II ZR 11/07, DB 2008, 1558
Vereinbarung über künftigen Geschäftsführerwechsel
a) Verpflichtet der Alleingesellschafter einer GmbH bei der aufschiebend bedingten Abtretung seiner Anteile den Erwerber, einen Geschäftsführerwechsel zu beschließen, ist darin die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht zu sehen und die entsprechende Beschlussfassung des Erwerbers in eine solche im Namen des Veräußerers umzudeuten.
b) Die bloße Tatsache, dass der Veräußerer in dem vorgenannten Fall die Verfügungsgewalt über das Bankkonto der Gesellschaft behält, genügt für seine Qualifikation als "faktischer Geschäftsführer" noch nicht.
BGH, Hinweisbeschluss vom 11.02.2008, II ZR 291/06, DB 2008, 1202
Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags
Holt der Geschäftsführer einer GmbH satzungswidrig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Veräußerung von Beteiligungen nicht ein, kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung seines Anstellungsvertrags fehlen, wenn besondere Umstände den Verstoß gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung in einem milderen Sicht erscheinen lassen.
BGH, Urteil vom 10.12.2007 - II ZR 289/06, DB 2008, 805
Abberufung des GmbH-Geschäftsführers durch Gesellschafterbeschluss
Gegen einen mangels fristgerechter Anfechtung gesellschaftsrechtlich verbindlichen Abberufungsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH kann sich der abberufene Fremdgeschäftsführer nicht mir der allgemeinen Feststellungsklage (§ 256 ZPO), gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses, wehren. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschluss nichtig ist.
BGH, Urteil vom 11.2.2008 - II ZR 187/06, DB 2008, 754
Bestellung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH - Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG
a) Das organschaftliche Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH mutiert durch deren Umwandlung in eine GmbH & Co. KG und seine Bestellung zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht in ein dem Kündigungsschutzgesetz unterliegendes Arbeitsverhältnis.
b) Über die Kündigung gegenüber dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG haben nicht deren Gesellschafter, sondern hat die Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH entsprechend § 46 Nr. 5 GmbHG zu entscheiden.
BGH, Beschluss vom 08.11.2007, II ZR 267/05, DB 2007, 1072
Geschäftsführer als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Ein selbständiger Geschäftsführer unterliegt der Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, wenn er selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt und nur für eine Gesellschaft tätig ist.
BSG, Urteil vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04, DB 2006, 616


Bestellung eines Geschäftsführers unter einer auflösenden Bedingung
Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden. Sieht der Bestellungsakt vor, dass das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicth seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt, wenn er zu dem genannten Zeitpunkt diese Voraussetzungen nicht erfüllt, etwa weil er außerdem einer weiteren Tätigkeit nachgeht.
BGH, Urteil vom 24.10.2005, II ZR 55/04, DB 2006, 41
Nachschieben von Kündigungsgründen durch den Insolvenzverwalter
a) Ein Insolvenzverwalter des Vermögens einer GmbH ist befugt, einen wichtigen Grund für eine von der GmbH vor Insolvenzeröffnung erklärte außerordentliche Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) des Anstellungsvertrages ihres Geschäftsführers nachzuschieben.
b) Eine schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH berechtigt diese zur Kündigung seines Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB). Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt nicht vor Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens.
BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 18/03, DB 2005, 1849
Änderung der Geschäftsführervergütung bei Geschäftsführungstätigkeit auch für Tochtergesellschaft
Sind die Gründungsgesellschafter einer GmbH kraft Sonderrechts Geschäftsführer, sollen sie auch bei gleichzeitiger Tätigkeit als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nur eine einheitliche Vergütung erhalten und soll eine Äderung ihrer Geschäftsführer-Anstellungsverträge nur einstimmig möglich sein, so hat der einzelne Gründungsgesellschafter einen Anspruch gegen den Mitgesellschafter auf Unterlassung der Entgegennahme einer höheren als der ursprünglich vereinbarten Vergütung in der Tochtergesellschaft bis zu einer Neuregelung durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss in der Muttergesellschaft.
BGH, Urteil vom 22.03.2004 - II ZR 50/02, DB 2004, 973
Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers - Nachschieben von Gründen
Nach der Rechtsprechung des Senats hängt die sachliche Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages gemäß § 626 Abs. 1 BGB - von der Wahrung der Frist des Abs. 2 abgesehen - allein davon ab, ob der bei ihrem Ausspruch tatsächlich vorliegende Sachverhalt bei objektiver Würdigung dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar macht.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes gehört nicht zum notwendigen Inhalt der Kündigungserklärung, wie sich aus § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt. Werden Gründe angegeben, können grundsätzlich weitere Gründe auch noch im Rechtsstreit nachgeschoben werden, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt geworden waren.
BGH, Urteil vom 01.12.2003, II ZR 161/02, DB 2004, 125;
Amtsniederlegung eines Geschäftsführers und Bitte um Abberufung
Die Beendigung eines Geschäftsführeramtes kann durch Niederlegung des Amtes durch den Geschäftsführer selbst aber auch dadurch erfolgen, dass die Gesellschafterversammlung die Abberufung des Geschäftsführers beschließt. Mit seinem Urteil vom 17.02.2003 - II ZR 340/01 (DB 2003, 820) hat sich der BGH mit einer solchen Abgrenzung beschäftigt, nachdem unklar war, ob der Geschäftsführer sein Amt niedergelegt oder lediglich die Gesellschafterversammlung um seine Abberufung gebeten hat.
Der BGH enschied:
"Hat der Geschäftsführer einer GmbH mit der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgesprochen, dass er seinem Wunsch, aus dem Amt auszuscheiden, zurückstelle, bis die Nachfolgefrage geklärt ist, ist eine Mitteilung an die Gesellschafterversammlung, er lege seine Funktion zum Monatsende nieder, "nachdem Sie die personellen Voraussetzungen für einen Wechsel in der Geschäftsführung geschaffen haben", auch dann eine wirksame Amtsniederlegung, wenn die Gesellschafterversammlung zugleich gebeten wird, die "gesellschaftsrechtlich erforderlichen Schritte zu veranlassen".
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH ist nicht schon darin zu sehen, dass er sich von ihr offen ausgewiesene Spesen erstatten lässt, welche die Alleingesellschafterin - im Gegensatz zu ihm - nach den einschlägigen Bestimmungen des Geschäftsführeranstellungsvertrags nicht für erstattungsfähig hält.
Die auf geschäftspolitischen Gründen beruhende Entscheidung einer Muttergesellschaft, den Betrieb ihrer Tochtergesellschaft einzustellen, rechtfertigt keine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber deren Geschäftsführer.
Zur Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages. 
BGH, Urteil vom 28.10.2002, II ZR 353/00, NJW 2003, 431
Abberufung eines Geschäftsführers
Der Widerruf der Bestellung eines Geschäftsführers gemäß § 38 Abs. 1 GmbHG stellt kein vertragswidriges Verhalten der Gesellschaft i.S. des § 628 Abs. 2 BGB dar.
BGH, Urteil vom 28.10.2002, II ZR 146/02, DB 2002, 2705, NJW 2003, 351

Nähere Informationen und Tipps in unseren Broschüren:
"Die GmbH"
"Gesellschafterbeschlüsse bei der GmbH"
"Haftungs- und strafrechtliche Risiken bei der Geschäftsführung"
"Die Geschäftsordnung"