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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
GmbH-Recht / Geschäftsführung
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Amtsniederlegung | Nachweis des Zugangs | Zugang im Ausland
a) Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht
des Abgabeorts.
b) Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die
formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der
Wirksamkeit der zur Eintraung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen
bestehen.
BGH, Beschluss vom 21.06.2011, II ZB 15/10, DB 2011, 1798 |
Versicherung des Geschäftsführers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eine Versicherung, in der ein Geschäftsführer nur auf den Zeitpunkt der Verurteilung selbst abstellt und nicht auf den
der Rechtskraft des Urteils, vermittelt dem Registergericht nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben über das
Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG.
BGH, Beschluss vom 07.06.2011, II ZB 24/10, DB 2011, 1569 |
Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers nach Widerruf seiner Bestellung bei fortbestehendem Anstellungsverhältnis
Der Geschäftsführer einer GmbH hat nach Widerruf seiner Bestellung bei fortbestehendem Anstellungsverhältnis grundsätzlich
keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion. Etwas anderes
kann gelten, wenn sich dem Anstellungsvertrag eine dahingehende Vereinbarung entnehmen lässt.
BGH, Beschluss vom 11.10.2010, II ZR 266/08, DB 2011, 49 |
Anforderung an die Versicherung des Geschäftsführers zum Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen
Die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister gemäß § 8 Abs. 3 GmbHG abgegebene Versicherung,
er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", genügt den
gesetzlichen Anforderungen. Es ist weder erforderlich, die in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG genannten
Straftatbestände noch die in Rede stehenden vergleichbaren Bestimmungen des ausländischen Rechts in der
Versicherung im Einzelnen aufzuführen.
BGH, Beschluss vom 17.05.2010, II ZB 5/10, DB 2010, 1521 |
Vereinbarung der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes in Geschäftsführerdienstvertrag
Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des
Kündigungsschutzgesetzes zugunsten des Organmitglieds gelten sollen. In einem solchen Fall ist durch Auslegung
des Vertrags festzustellen, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung aus dem
Vertrag lösen kann.
BGH, Urteil vom 10.05.2010, II ZR 70/09, DB 2010, 1518 |
Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung
hiervon abhängiger Vergütungsansprüche
1. Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH handelt bei Abschluss seines Anstellungsvertrags als Verbraucher
i.S. von § 13 BGB.
2. Die Möglichkeit der Einflussnahme i.S. von § 130 Abs. 3 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass der Verwender
den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel ernstshaft zur Disposition stellt und dem
Verwendungsgegner erkennbar Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner Interessen einräumt.
3. Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags geregelt,
dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten "gerichtlich
geltend zu machen" sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt die Erhebung einer Klage auf
Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung, um das Erlöschen der vom Ausgang des Rechtsstreits
abhängigen Annahmeverzugsansprüche zu verhindern (Wahrung der zweiten Stufe einer zweistufigen
Ausschlussfrist).
4. Wegen des vertragswidrigen Entzugs der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs hat der
Dienstberechtigte gemäß § 283 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB Schadenersatzansprüche
statt der Leistung zu leisten.
5. Geht der Vergütungsanspruch i.H. des tatsächlich bezogenen Arbeitslosengeldes auf die
Bundesagentur für Arbeit über (§ 115 Abs. 1 SGB X), endet insoweit der gesetzliche Zinsanspruch
des Dienstverpflichteten.
BAG, Urteil vom 19.05.2010, 5 AZR 253/09, DB 2010, 2049 |
Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem
Mitgeschäftsführer bei einer Zweipersonen-GmbH.
BGH, Urteil vom 12.01.2009, II ZR 27/08, DB 2009, 557 |
Karenzentschädigung für nachträgliches Wettbewerbsverbot
§ 74c HGB ist auf den Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung
einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht
entsprechend anwendbar.
BGH, Urteil vom 28.04.2008, II ZR 11/07, DB 2008, 1558 |
Vereinbarung über künftigen Geschäftsführerwechsel
a) Verpflichtet der Alleingesellschafter einer GmbH bei der aufschiebend
bedingten Abtretung seiner Anteile den Erwerber, einen Geschäftsführerwechsel
zu beschließen, ist darin die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht zu sehen und
die entsprechende Beschlussfassung des Erwerbers in eine solche im Namen des Veräußerers umzudeuten.
b) Die bloße Tatsache, dass der Veräußerer in dem vorgenannten Fall die
Verfügungsgewalt über das Bankkonto der Gesellschaft behält, genügt für
seine Qualifikation als "faktischer Geschäftsführer" noch nicht.
BGH, Hinweisbeschluss vom 11.02.2008, II ZR 291/06, DB 2008, 1202 |
Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags
Holt der Geschäftsführer einer GmbH satzungswidrig die Zustimmung der
Gesellschafterversammlung zur Veräußerung von Beteiligungen nicht ein, kann
ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung seines Anstellungsvertrags
fehlen, wenn besondere Umstände den Verstoß gegen die innergesellschaftliche
Kompetenzordnung in einem milderen Sicht erscheinen lassen.
BGH, Urteil vom 10.12.2007 - II ZR 289/06, DB 2008, 805 |
Abberufung des GmbH-Geschäftsführers durch Gesellschafterbeschluss
Gegen einen mangels fristgerechter Anfechtung gesellschaftsrechtlich
verbindlichen Abberufungsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH
kann sich der abberufene Fremdgeschäftsführer nicht mir der allgemeinen
Feststellungsklage (§ 256 ZPO), gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Beschlusses, wehren. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschluss
nichtig ist.
BGH, Urteil vom 11.2.2008 - II ZR 187/06, DB 2008, 754 |
Bestellung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH - Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG
a) Das organschaftliche Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH mutiert durch deren Umwandlung in eine GmbH & Co. KG und
seine Bestellung zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht in ein dem Kündigungsschutzgesetz unterliegendes Arbeitsverhältnis.
b) Über die Kündigung gegenüber dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG haben nicht deren Gesellschafter, sondern hat die
Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH entsprechend § 46 Nr. 5 GmbHG zu entscheiden.
BGH, Beschluss vom 08.11.2007, II ZR 267/05, DB 2007, 1072 |
Geschäftsführer als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Ein selbständiger Geschäftsführer unterliegt der
Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, wenn
er selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt und nur für eine Gesellschaft
tätig ist.
BSG, Urteil vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04, DB 2006, 616 |
Bestellung eines Geschäftsführers unter einer auflösenden Bedingung
Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden. Sieht der
Bestellungsakt vor, dass das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicth seine
volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt, wenn er zu dem
genannten Zeitpunkt diese Voraussetzungen nicht erfüllt, etwa weil er außerdem einer weiteren Tätigkeit
nachgeht.
BGH, Urteil vom 24.10.2005, II ZR 55/04, DB 2006, 41 |
Nachschieben von Kündigungsgründen durch den
Insolvenzverwalter
a) Ein Insolvenzverwalter des Vermögens einer GmbH ist befugt, einen wichtigen
Grund für eine von der GmbH vor Insolvenzeröffnung erklärte außerordentliche
Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) des Anstellungsvertrages ihres Geschäftsführers
nachzuschieben.
b) Eine schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH
berechtigt diese zur Kündigung seines Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund (§ 626
Abs. 1 BGB). Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt nicht vor Beendigung
des pflichtwidrigen Dauerverhaltens.
BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 18/03, DB 2005, 1849 |
Änderung der Geschäftsführervergütung bei
Geschäftsführungstätigkeit auch für Tochtergesellschaft
Sind die Gründungsgesellschafter einer GmbH kraft Sonderrechts Geschäftsführer,
sollen sie auch bei gleichzeitiger Tätigkeit als Geschäftsführer einer
Tochtergesellschaft nur eine einheitliche Vergütung erhalten und soll eine Äderung ihrer
Geschäftsführer-Anstellungsverträge nur einstimmig möglich sein, so hat der einzelne
Gründungsgesellschafter einen Anspruch gegen den Mitgesellschafter auf Unterlassung der
Entgegennahme einer höheren als der ursprünglich vereinbarten Vergütung in der
Tochtergesellschaft bis zu einer Neuregelung durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss in
der Muttergesellschaft.
BGH, Urteil vom 22.03.2004 - II ZR 50/02, DB 2004, 973 |
Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers -
Nachschieben von Gründen
Nach der Rechtsprechung des Senats hängt die sachliche Rechtfertigung der
außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages gemäß § 626
Abs. 1 BGB - von der Wahrung der Frist des Abs. 2 abgesehen - allein davon ab, ob der bei
ihrem Ausspruch tatsächlich vorliegende Sachverhalt bei objektiver Würdigung dem
Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar macht.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes gehört nicht zum notwendigen Inhalt der
Kündigungserklärung, wie sich aus § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt. Werden Gründe
angegeben, können grundsätzlich weitere Gründe auch noch im Rechtsstreit nachgeschoben
werden, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen und dem kündigenden
Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt geworden waren.
BGH, Urteil vom 01.12.2003, II ZR 161/02, DB 2004, 125; |
Amtsniederlegung eines Geschäftsführers und Bitte
um Abberufung
Die Beendigung eines Geschäftsführeramtes kann durch Niederlegung des Amtes durch den
Geschäftsführer selbst aber auch dadurch erfolgen, dass die Gesellschafterversammlung
die Abberufung des Geschäftsführers beschließt. Mit seinem Urteil vom 17.02.2003 - II
ZR 340/01 (DB 2003, 820) hat sich der BGH mit einer solchen Abgrenzung beschäftigt,
nachdem unklar war, ob der Geschäftsführer sein Amt niedergelegt oder lediglich die
Gesellschafterversammlung um seine Abberufung gebeten hat.
Der BGH enschied:
"Hat der Geschäftsführer einer GmbH mit der Gesellschafterversammlung der
Gesellschaft abgesprochen, dass er seinem Wunsch, aus dem Amt auszuscheiden,
zurückstelle, bis die Nachfolgefrage geklärt ist, ist eine Mitteilung an die
Gesellschafterversammlung, er lege seine Funktion zum Monatsende nieder, "nachdem Sie
die personellen Voraussetzungen für einen Wechsel in der Geschäftsführung geschaffen
haben", auch dann eine wirksame Amtsniederlegung, wenn die Gesellschafterversammlung
zugleich gebeten wird, die "gesellschaftsrechtlich erforderlichen Schritte zu
veranlassen". |
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung gegenüber dem Geschäftsführer
einer GmbH ist nicht schon darin zu sehen, dass er sich von ihr offen ausgewiesene Spesen
erstatten lässt, welche die Alleingesellschafterin - im Gegensatz zu ihm - nach den
einschlägigen Bestimmungen des Geschäftsführeranstellungsvertrags nicht für
erstattungsfähig hält.
Die auf geschäftspolitischen Gründen beruhende Entscheidung einer Muttergesellschaft,
den Betrieb ihrer Tochtergesellschaft einzustellen, rechtfertigt keine außerordentliche
betriebsbedingte Kündigung gegenüber deren Geschäftsführer.
Zur Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung
eines Geschäftsführeranstellungsvertrages.
BGH, Urteil vom 28.10.2002, II ZR 353/00, NJW 2003, 431 |
Abberufung eines Geschäftsführers
Der Widerruf der Bestellung eines Geschäftsführers gemäß § 38 Abs. 1 GmbHG stellt
kein vertragswidriges Verhalten der Gesellschaft i.S. des § 628 Abs. 2 BGB dar.
BGH, Urteil vom 28.10.2002, II ZR 146/02, DB 2002, 2705, NJW 2003, 351 |
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