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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Bankrecht
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Widerruf eines Darlehensvertrags nach dem Haustürwiderrufsgesetz
Die von dem Vermittler einer kreditfinanzierten Kapitalanlage geschaffene
Haustürsituation ist der finanzierenden Bank nicht zuzurechnen, da der
Vermittler nicht im Namen und für Rechnung der Bank gehandelt hat, wenn
diese in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebunden war, sondern als
Hausbank des Verbrauchers auf dessen Wunsch um die Finanzierung gebeten
worden war.
BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 266/07, DB 2008, 2535 |
Pflichten der Bank zur Prüfung einer Kapitalanlage
a) Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine
Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen
Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.
b) Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr
Anlageprogramm aufgenommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen
einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht
aufklären.
c) Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in
Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.
d) Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem
Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage
berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf
eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der
Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.
BGH, Urteil vom 07.10.2008, XI ZR 89/05, DB 2008, 2590 |
Abtretung einer Darlehensforderung durch Kreditinstitut
a) Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis
noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.
b) Arbeitsplatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a.F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des
Verbrauchers
c) Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312f Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschaftserklärung
am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.
BGH, Urteil vom 27.02.2007, XI ZR 195/05, DB 2007, 735 |
GmbH als Darlehensnehmerin einer Vielzahl von Darlehensverträgen
a) Ist die Bestellung eines Aufsichtsorgans nach dem jeweiligen
Gesellschaftsrecht - wie nach § 52 GmbHG nicht zwingend
vorgeschrieben, und kann deshalb kein zustimmender Beschluss - eines nicht
vorhandenen - Aufsichtsrats eingeholt werden, kann § 15 Abs. 1 i.V.m. § 17
KWG keine Schadensersatzpflicht bei der Gewährung von Organkrediten
begründen.
b) § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ist Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB
zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers (im Anschluss an BGH NJW 2005, 2703
und DB 2006, 499).
BGH, Urteil vom 11.07.2006, VI ZR 339/04, DB 2006, 2061 |
Folgen
einer Aufklärungspflichtverletzung
Eine etwa gegebene Aufklärungspflichtverletzung der Bank, die es unterlassen hat, den
Darlehensnehmer über die Nachteile einer Finanzierung mittels Festkredit und
Kapitallebensversicherung zu unterrichten, rechtfertigt keinen Anspruch des
Darlehensnehmers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern nur auf Ersatz der
durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten.
BGH, Urteil vom 20.05.2003, XI ZR 248/02 |
allgemeiner
Bankvertrag als Rahmenvertrag
Aus einer längeren Geschäftsverbindung zwischen einer Bank und einem Kunden im
Zusammenhang mit einem Giro- oder einem Darlehensvertrag ergibt sich noch nicht das
Bestehen eines eigenständigen allgemeinen Bankvertrags als Rahmenvertrag.
An einem allgemeinen Bankvertrag fehlt es auch dann, wenn mit dem ersten Giro- oder
Darlehensvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden, die nicht nur das
Giro- oder Darlehensverhältnis regeln, da sie ungeachtet ihrer Bedeutung für spätere
andere Geschäfte nur Bestandteil des Giro- oder Darlehensvertrags sind.
Die Annahme eines neben einem Giro- oder Darlehensvertrag mit Einbindung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossenen separaten allgemeinen Bankvertrags wird dem
allgemeinen Vertragsbegriff nicht gerecht, da es an einer eigenständigen bindenden
Rechtsfolge eines solchen Bankvertrags fehlt, die durch die von den Parteien abgegebenen
Willenserklärungen in Kraft gesetzt wird.
Es spricht grundsätzlich nichts für einen Vertragswillen der Bank, sich schon bei
Aufnahme der Geschäftsbeziehung unter Aufgabe ihrer gesetzlich eingeräumten
Vertragsfreiheit einem privatrechtlichen Kontrahierungszwang hinsichtlich vom Kunden
gewünschter Risikoneutraler Geschäftsbesorgungen zu unterwerfen.
BGH, Urteil vom 24.09.2002, XI ZR 345/01, NJW 2002, 3695, DB 2002, 2591 |
Aufklärungspflicht
des Vermögensverwalters
Zur Haftung eines Vermögensverwalters wegen unzureichender Aufklärung beim Erwerb
von besonders risikobehafteten ("Marktenge") Aktien, die über das amerikanische
NASDAQ-Computersystem gehandelt werden.
BGH, Urteil vom 04.04.2002, III ZR 237/01, NJW 2002, 1868 |
Ermittlung
des dem Kapitalanleger entgangenen Gewinns
Zur Ermittlung des dem Kapitalanleger entgangenen Gewinns (hier: Gewinn aus
Spekulationsgeschäften in Aktien), wenn der Vermögensverwalter die vertraglich
vereinbarte Anlagestrategie ("konservativ, Wachstum") missachtet.
BGH, Urteil vom 02.05.2002, III ZR 100/01, NJW 2002, 2556
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