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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Wettbewerbsverbot im Arbeitrecht
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Wettbewerbsverbot | Hilfstätigkeit
1. Grundsätzlich ist dem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens eines
Arbeitsverhältnisses jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebes
untersagt, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen
Regelungen bestehen.
2. Es kann offenbleiben, ob dies auch für einfache (Neben-)Tätigkeiten gilt, die
allenfalls zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unterstützung des
Konkurrenzunternehmens führen können und im Übrigen schutzwürdige Interessen
des Arbeitgebers nicht berühren.
3. § 11 Abs. 2 MTV-DP AG schränkt die allgemeinen Grundsätze des Wettbewerbsverbots
während des laufenden Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer ein.
4. Gründe des "unmittelbaren Wettbewerbs" i.S. des § 11 Abs. 2 MTV-DP AG
rechtfertigen nur dann die Untersagung einer Nebentätigkeit für ein
Konkurrenzunternehmen, wenn aus der Stellung des Arbeitnehmers oder der Art
der Tätigkeit eine unmittelbare Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des
Arbeitgebers droht. Die nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des
Wettbewerbers reicht nicht aus.
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - 10 AZR 66/09, DB 2010, 1240 |
Wettbewerbsverbot im gekündigten Arbeitsverhältnis
1. Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich
jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Der Arbeitnehmer darf im
Marktbereich seines Arbeitgebers Dienste und Leistungen nicht Dritten anbieten.
2. Es bleibt offen, ob das Wettbewerbsverbot im gekündigten Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht
gleich weit reicht wie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Verboten ist in jedem Fall
die Vermittlung von Konkurrenzgeschäften oder das aktive Abwerben von Kunden.
3. Die Weitergabe von persönlichen Daten von Patienten des Arbeitgebers an ein Konkurrenzunternehmen
ist eine schuldhafte Vertragsverpflichtung.
BGH, Urteil vom 06.08.2010 - 2 AZR 1008/08, DB 2010, 1709 |
Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier: Wettbewerbsverbot
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Karenzentschädigung bei nur teilweise verbindlichem Wettbewerbsverbot
Der Anspruch auf Karenzentschädigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot
insoweit einhält, als es nach § 74a Abs. 1 HGB verbindlich ist. Die Einhaltung auch in seinem
unverbindlichen Teil ist nicht erforderlich.
BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 10 AZR 288/09, DB 2010, 1889 |
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