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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
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hier: Schwerbehindetenrecht



Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung bei Verstoß gegen Prüfungs- und Konsultationspflicht nach § 81 SGB IX
1. Die in § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen.
2. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 nd 2 SGB IX, berechtigt dies den Betriebsrats, die Zustimmng zur Einstellung des Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.
BAG-Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 3/09, DB 2010, 2511