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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
Schwerbehindetenrecht
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung bei Verstoß gegen
Prüfungs- und Konsultationspflicht nach § 81 SGB IX
1. Die in § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX normierte Prüf- und Konsultationspflicht des
Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden
oder neu geschaffenen Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen.
2. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 nd 2 SGB IX,
berechtigt dies den Betriebsrats, die Zustimmng zur Einstellung des Leiharbeitnehmers nach
§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.
BAG-Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 3/09, DB 2010, 2511 |
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