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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
Kündigungsschutzrecht - Sonstiges
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Verdachtskündigung | Strafverfahren
1. Für die kündungsrechtliche Beurteilung einer Pflichtverletzung ist die strafrechtliche Bewertung nicht
maßgebend. Entscheidend sind der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm
verbundene Vertrauensbruch.
2. Es besteht regelmäßig keine Rechtfertigung für die Aussetzung eines Kündigungsschutzprozesses bis zur
rechtskräftigen Erledigung eines Strafverfahrens, in dem der Kündigungsvorwurf unter dem Gesichtspunkt
des Strafrechts geprüft wird, zumal die Aussetzung zu einer bedenklichen für die Parteien mit erheblichen
wirtschaftlichen Risiken verbundenen Verzögerung des Kündigungsschutzprozesses führen kann.
BAG-Urteil vom 25.11.2010 - 2 AZR 801/09, DB 2011, 880 |
Kündigung mit zu kurzer Kündigungsfrist | Umdeutung
Eine vom Arbeitgeber mit zu kurzer Kündigungsfrist erklärte ordentliche
Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur dann in eine Kündigung zum
richtigen Kündigungstermin umgedeutet werden (§ 140 BGB), wenn sie nicht
gemäß § 7 KSchG als rechtswirksam gilt.
BAG-Urteil vom 01.09.2010 - 5 AZR 700/09, DB 2010, 2620 |
Abmahnung | verhaltensbedingte Kündigung
1. Spricht der Arbeitgeber wegen einer bestimmten Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung aus, so kann er wegen des
darin gerügten Verhaltens des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis nicht mehr - außerordentlich oder ordentlich - kündigen.
2. Treten anschließend weitere Pflichtverletzungen zu den abgemahnten hinzu oder werden frühere Pflichtverletzungen dem Arbeitgeber
erst nach Ausspruch der Abmahnung bekannt, kann er auf diese zur Begründung einer Kündigung zurückgreifen und dabei die
bereits abgemahmten Verstöße unterstützend heranziehen.
BAG-Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, DB 2010, 733 |
Unbestimmte Änderungskündigung | Sanierungsplan
1. Eine Änderungskündigung ist gemäß § 2 Satz 1 KSchG ein aus zwei Willenserklärungen zusammengesetztes Rechtsgeschäft.
Zur Kündigung kommt als zweites Element das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzu.
Dieses Angebot muss, wie jedes Angebot i.S. von § 145 BGB, bestimmt oder bestimmbar sein. Der Arbeitnehmer muss zweifelsfrei
erkennen können, welche Arbeitsbedingungen künftig gelten sollen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
2. Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen in mehreren Punkten erreichen und erklärt er zur Durchsetzung
einer jeden Änderung eine gesonderte Kündigung, muss jede der Kündigungen das Änderungsangebot deutlich und zweifelsfrei
abbilden. Ein Angebot, in dem der Arbeitgeber erklärt, die "sonstigen Arbeitsbedingungen" blieben unverändert, und zugleich
darauf verweist, der Arbeitnehmer werde zeitgleich noch weitere Änderungskündigungen erhalten, ist widersprüchlich und
führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
3. Beruft sich der Arbeitgeber für eine Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung auf einen Sanierungsplan, muss er die
dem Sanierungskonzept zugrunde gelegten wirtschaftlichen Daten so weit konkretisieren, dass dem Arbeitnehmer eine sachliche
Stellungnahme und den Gerichten ggf. eine Nachprüfung ermöglicht wird.
BAG-Urteil vom 10.09.2009 - 2 AZR 822/07, DB 2010, 563 |
Warnfunktion der Abmahnung | formelle Unwirksamkeit
1. Für die Erfüllung der Warnfunktion einer Abmahnung kommt es auf die sachliche Berechtigung der Abmahnung und darauf an,
ob der Arbeitnehmer aus ihr den Hinweis entnehmen kann, der Arbeitgeber erwäge für den Wiederholungsfall die Kündigung.
2. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist der Arbeitnehmer unabhängig von formellen Unvollkommenheiten der Abmahnung gewarnt.
3. Aus der formellen Unwirksamkeit einer Abmahnung kann der Arbeitnehmer nicht entnehmen, der Arbeitgeber billige das
abgemahnte Verhalten.
BAG-Urteil vom 19.02.2009 - 2 AZR 603/07, DB 2009, 1822 |
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes | Berechnung des Schwellenwerts
1. Der in § 23 Abs. 1 KSchG verwendete Begriff des "Betriebs" bezeichnet in Deutschland gelegene Betriebe.
2. Jedenfalls solche im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht dem deutschen Recht unterliegen,
zählen auch dann bei der Berechnung des Schwellenwerts nicht mit, wenn die ausländische Arbeitsstätte mit einer deutschen
einen Gemeinschaftsbetrieb bildet.
BAG-Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 883/07, DB 2009, 1409 |
Schriftliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
ist regelmäßig treuwidrig.
BAG-Urteil vom 12.03.2009 - 2 AZR 894/07, DB 2009, 1880 |
Vertragsklausel über Recht zur einseitigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
1. Für die Anwendung des § 4 Satz 1 KSchG ist kein Raum, wenn keine Kündigungserklärung vorliegt, sondern
die Parteien um die Änderung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses oder seine Beendigung in anderer
Weise als durch Kündigung streiten. Es fehlt an der für eine Analogie erforderlichen, positiv
festzustellenden Gesetzeslücke, weil der Gesetzgeber eine einheitliche Klagefrist nur in den Fällen
anordnen wollte, in denen der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer Änderungskündigung geltend
machen will.
2. Behält sich der Arbeitgeber in Anlehnung an das Beamtenrecht die einseitige Versetzung des Arbeitnehmers
in den einstweiligen Ruhestand vor, ohne dafür eine Kündigung erklären zu müssen, ist eine derartige
Bestimmung wegen der Umgehung zwingender kündigungsschutzrechtlicher Bestimmungen nichtig.
BAG-Urteil vom 05.02.2009 - 6 AZR 151/08, DB 2009, 1710 |
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann auch nach den zum 1.1.2004 erfolgten Änderungen der §§ 4 - 7, § 13 Abs. 3 KSchG im Falle einer
sozialwidrigen ordentlichen Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen,
wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auf anderen Gründen i.S. des § 13 Abs. 3 KSchG beruht.
BAG-Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 63/07, DB 2008, 630 |
Anwendbarkeit des AGG bei Kündigungen
1. Verstößt eine ordentliche Kündigung gegen Diskriminierungsverbote des AGG (§§ 1 - 10 AGG), so kann dies zur
Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 KSchG führen. Dem steht § 2 Abs. 4 AGG nicht entgegen.
2. Die In § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorgesehene Berücksichtigung des Lebensalters als Sozialdatum stellt eine an das
Alter anknüpfende unterschiedliche Behandlung dar. Sie ist jedoch nach § 10 Satz 1, 2 AGG gerechtfertigt.
3. Auch die Bildung von Altersgruppen kann nach § 10 Satz 1, 2 AGG durch legitime Ziele gerechtfertigt sein. Davon ist
regelmäßig auszugehen, wenn die Altersgruppenbildung bei Massenkündigungen aufgrund einer Betriebsänderung erfolgt.
BAG-Urteil vom 06.11.2008 - 2 AZR 523/07, DB 2008, 626 |
Kündigung wegen Abwerbung von Mitarbeitern für beabsichtigtes eigenes
Unternehmen
1. Ein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot ist an sich
geeignet, einen wichtigen Grund i.S. des § 626 Abs. 1 BGB zu begründen.
2. Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der
Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive
Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb
die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses möglich ist.
3. Informationen über eine zulässige Vorbereitungshandlung können nicht
diejenigen Tatsachen sein, nach deren Kenntnis der Arbeitgeber zuverlässig
beurteilen kann, ob ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem
Gekündigten zumutbar ist oder nicht. Maßgeblich ist vielmehr derjenige
Sachverhalt, der den Arbeitgeber zur Kündigung veranlasst hat und aus seiner
Sicht den Kündigungsgrund bildet.
Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG,
BAG-Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 190/07, DB 2008, 2544 |
Kündigungsverzicht bei Ausspruch einer Abmahnung
Der Grundsatz, dass der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer Abmahnung
zugleich auf das Recht zur Kündigung aus den Gründen verzichtet, wegen derer
die Abmahnung erfolgt ist, gilt auch bei einer Abmahnung, die in der
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ausgesprochen wird.
BAG, Urteil vom 13.12.2007, 6 AZR 145/07, DB 2008, 1863 |
Kein Sonderkündigungsrecht bei Aufnahme selbständiger Tätigkeit während
des Kündigungsrechtsstreits
Das Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG steht dem Arbeitnehmer nicht
zu, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses eine selbständige
Tätigkeit aufgenommen hat.
BAG, Urteil vom 25.10.2007, 6 AZR 662/06, DB 2008, 589 |
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