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Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
Kündigungsschutzrecht: Hier Kleinbetriebsklausel nach § 23 KSchG
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
Unterteilung von Unternehmen in mehrere Kleinbetriebe
Die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb ist - in verfassungskonformer Auslegung
des § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG - nicht stets schon dann geboten, wenn der betreffende Betrieb nicht
sämtliche der einen Kleinbetrieb typischerweise prägenden Merkmale tatsächlich aufweist.
BAG-Urteil vom 28.10.2010 - 2 AZR 392/08, DB 2011, 118 |
Kleinbetriebsklausel nach § 23 KSchG - Darlegungslast bei Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der
in § 23 Abs. 1 KSchG geregelten betrieblichen Geltungsvoraussetzungen des
Kündigungsschutzgesetzes. Das gilt auch für die am 1.1.2004 in Kraft
getretene Neufassung des § 23 KSchG.
BAG-Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 264/07, DB 2008, 2311 |
Räumlicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
§ 23 Abs. 1 KSchG erfasst nur Betriebe, die in der Bundesrepublik
Deutschland liegen.
BAG, Urteil vom 17.01.2008, 2 AZR 902/06, DB 2008, 1501 |
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