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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Wo Rauch ist, da ist auch Feuer.
Deutsches Sprichwort





Rechtsprechung für kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht

hier: Kündigungsschutzrecht: Hier Kleinbetriebsklausel nach § 23 KSchG

Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !

Unterteilung von Unternehmen in mehrere Kleinbetriebe
Die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb ist - in verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG - nicht stets schon dann geboten, wenn der betreffende Betrieb nicht sämtliche der einen Kleinbetrieb typischerweise prägenden Merkmale tatsächlich aufweist.
BAG-Urteil vom 28.10.2010 - 2 AZR 392/08, DB 2011, 118
Kleinbetriebsklausel nach § 23 KSchG - Darlegungslast bei Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in § 23 Abs. 1 KSchG geregelten betrieblichen Geltungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes. Das gilt auch für die am 1.1.2004 in Kraft getretene Neufassung des § 23 KSchG.
BAG-Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 264/07, DB 2008, 2311


Räumlicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
§ 23 Abs. 1 KSchG erfasst nur Betriebe, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
BAG, Urteil vom 17.01.2008, 2 AZR 902/06, DB 2008, 1501