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Rechtsprechung für
kleine und mittlere Unternehmen
zum Wirtschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht
hier:
Arbeitsrecht / hier: freiwillige Zuwendungen
Rechtsprechung, die jeder Unternehmensführer kennen sollte !
betriebliche Übung | Weihnachtsgeld | Vorbehalt durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag
Bei der Verknüpfung von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag wird für den Arbeitnehmer
nicht hinreichend deutlich, dass trotz mehrfacher, ohne weitere Vorbehalte erfolgender Sonderzahlungen ein
Rechtsbindungswille des Arbeitgebers für die Zukunft ausgeschlossen bleiben soll.
BAG-Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09, DB 2011, 1279 |
Leistung aufgrund betrieblicher Übung
1. Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltslos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher
Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgelds erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgelds sei eine freiwillige
Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.
2. Erklärt der Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltslosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine
Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht kann, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am
1.1.2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das
Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung).
BAG-Urteil vom 18.03.2009, 10 AZR 281/08, DB 2009, 1186 |
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung
1. Vereinbaren die Vertragsparteien in einem Formulararbeitsvertrag ein monatliches Bruttogehalt und weist der Arbeitgeber darauf hin, dass die
Gewährung sonstiger Leistungen wie die Zahlung von Weihachtsgeld freiwillig und mit der Maßgabe erfolgt, dass auch bei einer wiederholten Zahlung
kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird, entsteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung, auch wenn der Arbeitnehmer
jahrelang Weihnachtsgeld i.H. eines halben Bruttomonatsgehalts erhält.
2. Mangels eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Zahlung von Weihnachtsgeld bedarf es in einem solchen Fall weder einer Ankündigung des
Arbeitgebers, kein Weihnachtsgeld zu zahlen, noch einer Begründung des Arbeitgebers, aus welchen Gründen er nunmehr von der Zahlung von
Weihnachtsgeld absieht.
BAG-Urteil vom 21.01.2008, 10 AZR 219/08, DB 2009, 907 |
Jubiläumszuwendung
1. Zahlt ein Arbeitgeber über zehn Jahre an alle Mitarbeiter nach
zehnjähriger Betriebszugehörigkeit vorbehaltslos eine Jubiläumszuwendung in
derselben Höhe, wird dadurch eine betriebliche Übung begründet, die den
einzelnen Arbeitnehmern einen vertraglichen Anspruch auf diese Leistung
verschafft.
2. Verringert der Arbeitgeber generell die Höhe der Zahlung ab einem
bestimmten Jahr und verlangt ein Arbeitnehmer, der sein zehnjähriges
Betriebsjubiläum in demselben Jahr begeht, die Zahlung in der vorherigen
Höhe, so hindert dies das Entstehen einer gegenläufigen betrieblichen Übung.
Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG,
BAG-Urteil vom 28.05.2008, 10 AZR 274/07, DB 2008, 1808 |
Gratifikation
Gewährt ein Arbeitgeber ohne Rechtspflicht und ohne Rechtsbindung für die Zukunft
eine Weihnachtszuwendung als freiwillige Leistung, so kann er in den Grenzen des § 4a
Satz 2 EFZG solche Arbeitnehmer ausnehmen, die im Bezugszeitraum Fehlzeiten aufwiesen.
BAG, Urteil vom 07.08.2002, 10 AZR 709/01,DB 2002, 1710 |
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