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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
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Verwendung der Stillen Gesellschaft

(Übersicht in Stichworten)

Die stille Gesellschaft dient der Stärkung und Aufstockung der Kapitalbasis eines Unternehmens. Mit ihr können an sich auch größere Geldbeträge im Kapitalmarkt akquiriert werden, was in den Neunziger Jahren und dem Beginn des neuen Jahrhunderts häufig der Fall war. Allerdings ist die stille Gesellschaft als Kapitalbeteiligung für den Kapitalmarkt in Verruf gekommen, weil die Stille Beteiligung sehr häufig mit Kapitalbetrug in Verbindung gebracht wurde und damit heute die Stille Beteiligung nur noch schwer vermarktbar ist.

Die stille Gesellschaft wird häufig für die Beteiligung von Familienmitgliedern am Unternehmen der Eltern zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge verwendet. Ferner wird die stille Gesellschaft für die Finanzierung der Ausbildung von Kindern des Unternehmers verwendet, und zwar durch Schenkung eines Geldbetrages, der als stille Beteiligung in das Unternehmen eingebracht wird.

Die stille Gesellschaft wird auch als Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers verwendet. Sie ist nach dem Vermögensbeteiligungsgesetz begünstigt.



Die stille Gesellschaft ist auch als Beteiligung an einer BGB-Gesellschaft geeignet. Damit kann der stille Gesellschafter, anstatt einer Einlage als BGB-Gesellschafter im Sinne des § 705 BGB zu erbringen, zur Vermeidung einer persönlichen Haftung der Gesellschaft das Kapital mittels einer stillen Beteiligung zur Verfügung stellen.

Besondere Vorteile bietet die stille Gesellschaft bei einer Kapitalgesellschaft, insbesondere der GmbH oder AG. Hier können die Gesellschafter die stille Gesellschaft zur besseren Kapitalausstattung der Gesellschaft verwenden.

Und schließlich erfolgt eine stille Beteiligung aus Gründen der Anonymität. Denn die Beteiligung ist in keinem Register eingetragen und muss nicht, wie etwa durch die Gesellschafterlisten bei der GmbH, in sonstiger Weise bekannt gegeben werden. Dabei kann das Interesse an der Anonymität sowohl beim Unternehmer als auch beim stillen Beteiligten liegen.