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Verwendung der Stillen Gesellschaft
(Übersicht in Stichworten)
Die stille Gesellschaft dient der Stärkung und Aufstockung der Kapitalbasis
eines Unternehmens. Mit ihr können an sich auch größere Geldbeträge im Kapitalmarkt
akquiriert werden, was in den Neunziger Jahren und dem Beginn des neuen
Jahrhunderts häufig der Fall war. Allerdings ist die stille Gesellschaft als
Kapitalbeteiligung für den Kapitalmarkt in Verruf gekommen, weil die Stille
Beteiligung sehr häufig mit Kapitalbetrug in Verbindung gebracht wurde und
damit heute die Stille Beteiligung nur noch schwer vermarktbar ist.
Die stille Gesellschaft wird häufig für die Beteiligung von
Familienmitgliedern am Unternehmen der Eltern zur Vorbereitung einer
Unternehmensnachfolge verwendet. Ferner wird die stille Gesellschaft für die
Finanzierung der Ausbildung von Kindern des Unternehmers verwendet, und zwar
durch Schenkung eines Geldbetrages, der als stille Beteiligung in das
Unternehmen eingebracht wird.
Die stille Gesellschaft wird auch als Beteiligung von Arbeitnehmern am
Unternehmen des Arbeitgebers verwendet. Sie ist nach
dem Vermögensbeteiligungsgesetz begünstigt.
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Die stille Gesellschaft ist auch als Beteiligung an einer
BGB-Gesellschaft geeignet. Damit kann der stille Gesellschafter, anstatt
einer Einlage als BGB-Gesellschafter im Sinne des § 705 BGB zu erbringen,
zur Vermeidung einer persönlichen Haftung der Gesellschaft das Kapital
mittels einer stillen Beteiligung zur Verfügung stellen.
Besondere Vorteile bietet die stille Gesellschaft bei einer
Kapitalgesellschaft, insbesondere der GmbH oder AG. Hier können die
Gesellschafter die stille Gesellschaft zur besseren Kapitalausstattung der
Gesellschaft verwenden.
Und schließlich erfolgt eine stille Beteiligung aus Gründen der Anonymität.
Denn die Beteiligung ist in keinem Register eingetragen und muss nicht, wie
etwa durch die Gesellschafterlisten bei der GmbH, in sonstiger Weise bekannt
gegeben werden. Dabei kann das Interesse an der Anonymität sowohl beim
Unternehmer als auch beim stillen Beteiligten liegen.
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