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Donnerstag, 09.09.2010
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Rechtsprechung des BGH

Zur GmbH




Die richtige Gesellschaftsform

OHG  (Kurzübersicht zur OHG)

Vor Jahrzehnten war die OHG (Offene Handelsgesellschaft) die vorherrschende Gesellschaftsform. Die OHG setzt ein vollkaufmännisches Gewerbe voraus, also ein Gewerbe, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Auch diese Gesellschaftsform ist partnerschaftlich organisiert und meist handelte es sich um einen Familienbetrieb, in dem zwei Brüder oder Vater und Sohn ein Unternehmen führen. Viele der heute namhaften und börsennotierten Publikumsaktiengesellschaften sind zu Beginn als OHG organisiert gewesen. Der große Nachteil - und deshalb ist diese Gesellschaftsform heute ein Fossil - besteht in der unbeschränkten persönlichen Haftung jedes einzelnen Gesellschafters. Früher war dies nicht die Problematik. Die Banken waren bei der Finanzierung äußerst zurückhaltend und so existierte das heute brennendste Problem einer unkalkulierbaren Haftung aufgrund zu hoher Fremdfinanzierung damals kaum. Verträge wurden per Handschlag gemacht und man kannte sich gegenseitig. Ein größerer Forderungsausfall, der ein Unternehmen in die Illiquidität gezogen hätte, war damals kaum gegeben. Außerdem gab es die heute meist unüberschaubaren Haftungsverhältnisse nicht oder waren zu vernachlässigen - angefangen von der Produkthaftung über die Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder die Haftung wegen fehlerhafter Aufklärung der Verbraucher, usw., usw. Die OHG wurde sukzessive von der Gesellschaftsform der GmbH verdrängt.

Die OHG kann heute mit gutem Gewissen nicht mehr empfohlen werden.

Vor Jahrzehnten war die OHG (Offene Handelsgesellschaft) die vorherrschende Gesellschaftsform. Die OHG setzt ein vollkaufmännisches Gewerbe voraus, also ein Gewerbe, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Auch diese Gesellschaftsform ist partnerschaftlich organisiert und meist handelte es sich um einen Familienbetrieb, in dem zwei Brüder oder Vater und Sohn ein Unternehmen führen. Viele der heute namhaften und börsennotierten Publikumsaktiengesellschaften sind zu Beginn als OHG organisiert gewesen. Der große Nachteil - und deshalb ist diese Gesellschaftsform heute ein Fossil - besteht in der unbeschränkten persönlichen Haftung jedes einzelnen Gesellschafters. Früher war dies nicht die Problematik. Die Banken waren bei der Finanzierung äußerst zurückhaltend und so existierte das heute brennendste Problem einer unkalkulierbaren Haftung aufgrund zu hoher Fremdfinanzierung damals kaum. Verträge wurden per Handschlag gemacht und man kannte sich gegenseitig. Ein größerer Forderungsausfall, der ein Unternehmen in die Illiquidität gezogen hätte, war damals kaum gegeben. Außerdem gab es die heute meist unüberschaubaren Haftungsverhältnisse nicht oder waren zu vernachlässigen - angefangen von der Produkthaftung über die Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder die Haftung wegen fehlerhafter Aufklärung der Verbraucher, usw., usw. Die OHG wurde sukzessive von der Gesellschaftsform der GmbH verdrängt.

Die OHG kann heute mit gutem Gewissen nicht mehr empfohlen werden.