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Bei der GmbH & Co. KGaA gibt es dagegen über die Rechtsform der AG hinaus
einen ganz erheblichen weiteren Schutz gegen eine Überfremdung, nämlich
durch die Tatsache, dass die Geschäftsführung bei der Komplementär-GmbH
liegt und die Gesellschafter der Komplementär-GmbH und nicht die Aktionäre
bestimmen, wer die GmbH & Co. KGaA leitet. Dies hält in der Regel davon ab,
eine feindliche Übernahme einer GmbH & Co. KGaA zu versuchen, weil es
außerordentlich schwierig wäre, die Geschäftsführung an sich zu reißen. Eine
feindliche Übernahme eines Unternehmens ohne die Möglichkeit, die bisherige
Geschäftsführung abzusetzen, ist für einen potenziellen Übernehmer in der
Regel aber uninteressant.
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