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Donnerstag, 09.09.2010
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Rechtsprechung des BGH

Zur GmbH





Die richtige Gesellschaftsform

KG    (Kurzübersicht zur KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) nimmt den Platz zwischen der OHG und der GmbH ein. Mindestens ein Gesellschafter, der sog. Komplementär, haftet voll, wie ein OHG-Gesellschafter mit allem was er hat oder in Zukunft haben kann. Daneben gibt es noch Gesellschafter, die nur mit einem bestimmten Geldbetrag haften, der sog. Kommanditeinlage. Da immer weniger Unternehmer bereit waren, ihre persönliche Zukunft zu verpfänden, ging auch die KG in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer mehr zurück.

Aus den gleichen Gründen wie bei der OHG kann auch diese Gesellschaftsform heute nicht mehr empfohlen werden.