Steuern und Kostenbelastung bei der GmbH &
Co. KG
Einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Rechtsform für den
Betrieb eines Unternehmens haben die rechtsformbezogenen Steuern und Kosten.
Beim Steuerrecht ist grundsätzlich danach zu fragen, wer Steuersubjekt ist.
Steuersubjekt ist bei den rechtsfähigen Gesellschaften, also bei
Körperschaften wie GmbH und AG, ausschließlich die Gesellschaft selbst.
Diese hat die Körperschaftssteuer nach Maßgabe der jeweiligen Steuersätze zu
leisten. Der Gesellschafter selbst steht mit der Steuer nicht in Verbindung.
Auf seine persönlichen steuerlichen Merkmale kommt es nicht an. Die
Steuerpflicht des Gesellschafters einer juristischen Person wird erst bei
Ausschüttung von Gewinnen betroffen.
Die Kommanditgesellschaft ist jedoch keine Körperschaft, sondern eine
Personengesellschaft. Steuersubjekt bei den Personengesellschaften ist der
Gesellschafter selbst. Damit kommt es bei der Steuerhöhe lediglich auf seine
persönlichen Voraussetzungen an. Die KG als Personengesellschaft erklärt
hierfür das Ergebnis einheitlich gegenüber dem Finanzamt, das das
Gesamtergebnis des Unternehmens einheitlich feststellt und den jeweiligen
Ergebnisanteil eines jeden Gesellschafters auf diesen gesondert durch
Mitteilung an das für den jeweiligen Gesellschafter zuständige Finanzamt
verteilt.
Deshalb stehen steuerliche Motive bei der GmbH & Co KG oftmals im
Vordergrund, denn bei voller beschränkter Haftung liegt eine
Mitunternehmerschaft vor, so dass Verluste der Kommanditisten unmittelbar
nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorschriften mit anderweitigen positiven
Einkünften verrechnet werden können.
Will man von einer Rechtsform in die andere wechseln, so ist dies nach den
gesellschaftsrechtlichen Regeln zwar weitgehend möglich. Jedoch können damit
einschneidende steuerliche und kostenmäßige Belastungen verbunden sein.
Deshalb sollte man bei der Wahl einer Rechtsform sehr sorgfältig prüfen, ob
diese Wahl auch den unternehmerischen Zielen in der Zukunft gerecht wird.
Ist z.B. zu erkennen, dass alsbald aus Gründen der Finanzierung die
Rechtsform der AG nötig sein wird, dann sollte man von vorneherein diese
Rechtsform wählen, auch wenn sie am Anfang überdimensioniert erscheint und
teilweise zu höheren Kosten führt. Denn der Wechsel von einer
Personengesellschaft in eine Körperschaft bringt in der Regel nicht
unerhebliche steuerliche Probleme und Belastungen mit sich.
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