|
Die Bildung einer Konzerngruppe in der Rechtsform der GmbH &
Co. KG
Mit der GmbH & Co. KG kann die Begründung einer Konzerngruppe leicht
erfolgen. Die Komplementär-GmbH fungiert für jeden Geschäftsbereich als
Komplementärin. Dabei lassen sich familiäre Interessen gut verbinden. Der
Unternehmensgründer ist alleiniger Inhaber der Komplementär-GmbH und
entscheidet damit über die Geschäftsführung und ihre Besetzung. Die
Familienmitglieder sind jeweils bei den einzelnen Konzerngesellschaften als
Kommanditisten beteiligt |
|
|